Nachfrage soll jährlich gesenkt werden
Die EU-Staaten wollen sich ab 2014 erstmals an bindende Vorschriften zum Energiesparen halten. Die Unterhändler der EU-Staaten und des Europäischen Parlaments einigten sich Mitte Juni in Brüssel auf Details der umstrittenen Richtlinie zur Energieeffizienz.
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Das wichtigste Einzelziel ist, die Energienachfrage der Verbraucher bis 2020 jährlich um 1,5 Prozent zu senken. Die Mitgliedsstaaten setzten viele Ausnahmen durch, so dass sie die Verpflichtung auf 1,1 Prozent senken könne. Sie behalten außerdem ein Wahlrecht, die Sparvorgabe über eine Verpflichtung der Energieversorger oder über nationale Aktionspläne mit anderen Anreizinstrumenten zu erreichen. Jährlich müssen auch drei Prozent des öffentlichen Gebäudebestands auf Bundesebene thermisch saniert werden - Länder und Regionen sind im EU-Regelwerk dazu nicht verpflichtet.
Fortschritte werden überprüft
EU-Energiekommissar Günther Oettinger hatte das Gesetz vorgelegt, weil die EU ihr 2007 beschlossenes Ziel, den Energieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent zu verringern, sonst verfehlen würde. Ohne schärfere Vorschriften würde die EU nur bei zehn Prozent landen. Dank der jetzt vereinbarten Regeln sei eine Einsparung von 15 Prozent sicher zu erreichen, sagte der Luxemburger grüne Abgeordnete Claude Turmes, der für das Parlament die Verhandlungen führte. Die EU-Kommission soll 2016 den Fortschritt beim Energiesparen überprüfen und gegebenenfalls zusätzliche Vorschriften vorschlagen.
Wirtschaft begrüßt „guten Kompromiss“
Maßnahmen, die seit 2009 getroffen wurden („Early Actions“), können zu einem Viertel bei den Sparbemühungen berücksichtigt werden. Damit könnten die thermische Sanierung und Energiesparmaßnahmen der österreichischen Unternehmen eingerechnet werden, so Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) in einer Aussendung. Er spricht von einem „guten Kompromiss zwischen den ökologischen und ökonomischen Interessen“.
Auch Wirtschaftskammer-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser begrüßte die Einigung. Der Kompromiss lasse Mitgliedsstaaten und Wirtschaft mehr Freiräume und „berücksichtigt wesentliche Vorschläge der Wirtschaft“, insbesondere bei der „Inpflichtnahme der Energielieferanten“ hätten die Mitgliedsstaaten „größere Spielräume, was die Kosteneffizienz erhöht. Wie die Spielräume am besten genutzt werden können, wird nun innerösterreichisch zu diskutieren sein.“
Ein „bitterer Wermutstropfen“ sei, dass die Länder und die Gemeinden von der Verpflichtung zu Sanierungen befreit wurden. Hochhauser ist jedoch zuversichtlich, dass sie in Österreich trotzdem gleich intensiv sanieren werden wie der Bund. Hochhauser freut sich besonders, dass die Energieeffizienzrichtlinie nicht in das EU-Emissionshandelssystem eingreifen wird.
Stromanbieter warnen vor Mehrkosten
Umweltminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) begrüßte die Einigung. „Positiv ist, dass einerseits Anreize für weitere Maßnahmen gesetzt werden, aber auch bereits Erbrachtes berücksichtigt wird“, so Berlakovich in einer Aussendung. Die E-Wirtschaft sieht in der Einigung ihre Erwartungen bestätigt, warnt zugleich vor Mehrkosten durch die geforderten Energieeffizienzmaßnahmen. Es müssten „Belastungen gerecht verteilt“ und die Ziele dort angestrebt werden, „wo die besten technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind“, schreibt Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, in einer Aussendung. Jedenfalls dürften die Energieunternehmen nicht alleine die ganze Last der Sparmaßnahmen tragen. Insbesondere der Verkehrssektor sei einzubinden.
E-Control: Wichtiger Schritt
Energie-Control-Vorstand Walter Boltz begrüßte die Einigung. „Das ist ein tragbarer Kompromiss“, sagte er zur APA. Nicht optimal sei etwa, dass nur öffentliche Gebäude auf Bundesebene zur thermischen Sanierung verpflichtet werden. „In manchen EU-Staaten gibt es wenige Bundesimmobilien“, so Bolz. Insgesamt seien die Vorgaben aber „ein wichtiger Schritt“, weil in diesem Bereich bisher zu wenig gemacht worden sei.
Die Wirkung der EU-Richtlinie hänge wesentlich von der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsländern ab, betonte AK-Energieexpertin Dorothea Herzele. Der zuständige Wirtschaftsminister Mitterlehner müsse darauf achten, dass „die Konsumenten nicht die Kosten schultern und die Unternehmen allein vom Nutzen der Effizienzmaßnahmen profitieren“. Die Arbeiterkammer forderte deswegen eine verpflichtende Energieeffizienzquote von mindestens 25 Prozent für die privaten Haushalte, damit auch ein Viertel der Energieeinsparungen bei der Bevölkerung ankommt.
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