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Heimischer Markt unter Beobachtung

Seit einiger Zeit mehren sich Hinweise, dass der Strom- und Gashandel ein Betätigungsfeld für Umsatzsteuerbetrüger ist. In Deutschland liegen nach Angaben des dortigen Bundeszentralamts für Steuern erste Betrugsfälle vor, in Österreich weiß man noch nichts von entsprechenden Aktivitäten. Dabei ist der Handel mit Strom nicht das erste Tätigkeitsfeld, in das sich Betrüger einschleichen.

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Seit Jahren werden durch großangelegten und organisierten Mehrwertsteuerbetrug den nationalen Finanzbehörden Dutzende Milliarden Euro an Steuergeldern abgejagt. Dabei folgen die Kriminellen einem altbewährten Muster, das aufgrund fehlender Kooperation der EU-Mitgliedsstaaten in Steueragenden nicht in den Griff zu bekommen ist: dem Karussellbetrug. War es 2009 das Geschäft mit dem Handel von CO2-Zertifikaten, deutet vieles darauf hin, dass der Strom- und Gashandel nun in den Fokus von Betrügern geraten ist.

Wo wird Strom gehandelt?

Als Marktplatz für diesen Stromhandel fungieren die Strombörsen, wie etwa die Energiebörse European Energy Exchange (EEX) mit Sitz in Leipzig und auch die österreichische Strombörse Energy Exchange Austria (EXAA) in Wien. Neben den klassischen Börsenagenden kümmert sich die EXAA um das Clearing, also die Abrechnung der finanziellen Transaktionen und übernimmt das Risiko, dass Marktteilnehmer die den Geschäften zugrunde liegenden Werte nicht wie vereinbart kaufen oder verkaufen.

Schwierige Suche nach schwarzen Schafen

„Es gilt generell erhöhte Wachsamkeit. Wir haben die EXAA (österreichische Strombörse, Anm.) auch gezielt angehalten, Unternehmen genau zu prüfen“, heißt es aus dem Finanzministerium. Man spreche gezielt Warnungen aus, damit sich ein „ausuferndes Szenario“, wie es sich mit dem Handel mit CO2-Zertifikaten ereignet hat, nicht wiederhole.

Doch das Herausfinden der schwarzen Schafe ist schwierig. Es gehe für die Energiehändler vor allem darum, Handelspartner genau zu prüfen. Problematisch werde es dann, wenn es sich um Unternehmer handelt, die „nicht so leicht greifbar“ sind. „Es stellt sich dann immer die Frage, wie gut die Prüfmethoden wo anders sind“, schildert ein damit befasster Finanzbeamter. „Wir haben es dann mit Scheinfirmen aus Panama oder Dubai zu tun, die als klassische Strohmänner nur einen Tag präsent sind und nur eine Handelstätigkeit vollziehen und damit als Missing Trader das Karussell anstoßen.“

Verschwundene Firma, verschwundenes Geld

Dabei geht es um die Umsatzsteuer: Es werden Waren in einer Kette von (mindestens drei) Unternehmen transnational gehandelt, von denen eines die Umsatzsteuer nicht abführt. Die Abnehmer machen hingegen die Vorsteuer geltend und bekommen diese vom Finanzamt erstattet.

Da eine Lieferung über Binnengrenzen erfolgt und laut Gesetz die Umsatzsteuer nicht im Ursprungsland des Verkäufers, dem eigentlichen Firmensitz, sondern im Bestimmungsland - dem Land des Käufers - anfällt, erfolgt keine Verrechnung mit der Vor- oder Umsatzsteuer aus weiteren Teilen der Lieferkette. Handelsorte und die Sitze der beteiligten Unternehmen müssen also nicht korrelieren, was die Nachvollziehbarkeit erschwert.

Außerdem verschwindet jenes Unternehmen, das dem Fiskus die Umsatzsteuer schuldet, vor der Fälligkeit spurlos vom Markt. Der Missing Trader ist somit nicht mehr greifbar.

Anstrich von Seriosität

Bekannt ist, dass die Händler von CO2-Zertifikaten vielfach mit jenen, die Strom und Gas handeln, ident sind. Betrügerische Strukturen sind aus der Zeit der Hochblüte des Betrugs mit CO2-Zertifikaten im Jahr 2009 vielfach schon vorhanden.

Die im Zuge eines Karussells illegal erwirtschaftete Geldsumme wird über Gewinnmargen an die beteiligten Stromhändler verteilt, zum Teil wird sie aber auch für die Verbilligung des Warenangebots aufgewendet, um sich gegenüber der Konkurrenz Vorteile zu verschaffen. Am Ende einer solchen Handelskette wird in das Geschäft ein seriös arbeitender Stromhändler eingebunden. Dieser Letztabnehmer im Großhandel kann den Strom schließlich günstiger an die Verbraucher abgeben.

Europol registriert erste Fälle

Die europäische Polizeibehörde Europol meldete in den letzten Monaten bereits erste betrügerische Aktivitäten, weist jedoch drauf hin, dass der Strom- und Gasmarkt gegenüber den Strukturen des CO2-Zertifikatehandels „robuster“ ausgestaltet ist. So sei für einen Markteintritt mehr Know-how vonnöten, zudem seien in die Branche meist nur etablierte und bekannte Player involviert. Das hat es laut Europol für Betrüger notwendig gemacht, Briefkastenfirmen zu installieren, die sich einen seriösen Hintergrund verschafft haben und dadurch schwerer auszumachen sind.

Strombörsen machtlos

Nach den Angaben der EXAA liegen in Österreich bis dato keinerlei Verdachtsfälle vor, sehr wohl jedoch in Deutschland. So werden alle börsennotierten Unternehmen dazu angehalten, nach dem Prinzip „Know your customer“ (Kenne deine Kunden, Anm.) vorzugehen – hier gäbe es spezielle Schulungen, die für die Händler angeboten werden. Zudem sei ein Scoring-Verfahren im Einsatz, das Unternehmen anhand verschiedener Kriterien bewertet und einordnet und in der Folge vom Börsenhandel ein- oder ausschließt.

„Seitens der Börse können Unregelmäßigkeiten niemals ganz ausgeschlossen werden. Wir schauen uns Neuankömmlinge ganz genau an“, heißt es seitens der EXAA, denn „schwarze Schafe“ könnten jederzeit auftauchen. „Schließlich haben wir als Börse keine Handhabe gegen Teilnehmer, die mit unseriösen Firmen Geschäfte machen - und steuerliche Belange fallen nicht ins Börsenrecht.“ Darüber hinaus könne keine Börse für seine Gegenüber die Hand ins Feuer legen, doch tue man alles, um jegliche rufschädigenden Faktoren auszuschließen.

Reverse-Charge-Verfahren als Lösung?

Die Einführung eines Reverse-Charge-Verfahrens, das bereits den Handel mit CO2-Zertifikaten vor Betrügern schützt, erscheint auf den ersten Blick auch für den Strom- und Gasmarkt als geeignetes Mittel. Mit diesem Verfahren kann Umsatzsteuerbetrug verhindert werden, denn erst der letzte Großhändler muss die Mehrwertsteuer an die Finanz abliefern. Ein Karussellbetrug wird damit unmöglich.

Mit 1. April haben Frankreich und die Niederlande entsprechende steuerrechtliche Gesetzesänderungen für nationale Strom- und Gashandelsgeschäfte eingeführt. Die nationalen Verfahren ergänzen internationale Regelungen, sind aber dabei auf die Großhandelsmärkte beschränkt. Die Europäische Kommission will im Laufe des Jahres noch eine Gesetzesvorlage präsentieren, um einen einheitlichen Schutzmechanismus, der für alle EU-Staaten gilt, zu erarbeiten.

Valentin Simettinger, ORF.at

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