„Vergleichsweise Bereinigung“
Die Finanzprokuratur, nach Eigendefinition der staatliche „Anwalt der Steuerzahler“, hat sich bei der rechtlichen Prüfung der Schadenersatzzahlung von knapp 30 Mio. Euro der Republik an das Konsortium mastertalk auf das Innenministerium verlassen.
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Demnach habe das Innenministerium gesagt, mastertalk könne nicht fristgerecht liefern. „Es war weder vorgesehen noch sinnvoll zu überprüfen, ob diese Aussage stimmt. Meine Aufgabe war eine vergleichsweise Bereinigung zu begleiten, damit alles rechtlich richtig vonstattengeht“, sagte Wolfgang Peschorn, in der Finanzprokuratur zuständig für den Vergleich mit mastertalk, im Korruptions-U-Ausschuss.
Keine Möglichkeiten für Prüfungen
Er hätte nicht den Auftrag und die Möglichkeiten gehabt, die Wirtschaftlichkeit des Projektes zu beurteilen. Ob eine budgetäre Bedeckung durch das Innenministerium gegeben war, lag nicht in seinem Aufgabenbereich, so Peschorn.
Zu den Chancen, sich die Schadenersatzzahlung von 30 Mio. Euro zu ersparen, sagte der Jurist: Die Situation war wegen der Verankerung eines möglichen Schiedsverfahrens im Vertrag mit mastertalk sehr schwierig.
BZÖ: Grasser verteuerte Deal
Der BZÖ-Abgeordnete Stefan Petzner rechnete vor, dass die Verhandlungen von Finanzminister Karl-Heinz Grasser über die Schadenersatzsumme mit mastertalk zu Mehrkosten für die Republik geführt hätten. Denn in den Vertrag wurde zuletzt noch eine Umsatzsteuerklausel eingefügt, wonach die Umsatzsteuer an mastertalk refundiert werde, sollte sie fällig werden.
„Grasser hat nach außen hin mastertalk von 35 auf 29,9 Mio. Euro herunterverhandelt, in Wirklichkeit ist der Vergleich teurer geworden“, so Petzner. 35 Mio. minus Umsatzsteuer machten demnach 29 Mio. Euro aus, bezahlt wurden aber 29,9 Mio. Euro an mastertalk.
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