Staatsanwaltschaft will Amon befragen
Der ÖVP-Abgeordnete Werner Amon ist Mitglied des Korruptionsuntersuchungsausschusses und nun selbst ins Visier der Ermittler geraten. Er steht im Verdacht der Geldwäsche. Dem Ansuchen der Ermittler, die Immunität Amons aufzuheben, werde wahrscheinlich stattgegeben, stellten am Donnerstag Mitglieder des parlamentarischen Immunitätsausschusses im Ö1-Mittagsjournal in Aussicht.
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Die Staatsanwaltschaft möchte den früheren Generalsekretär des ÖVP-Arbeitnehmerbundes (ÖAAB) zu Zahlungen des Lobbyisten Peter Hochegger an den ÖAAB befragen - mit Zustimmung der Oberstaatsanwaltschaft und des Justizministeriums. Der Antrag auf Auslieferung liegt bereits im Parlament. Ermittlungen gegen Amon stehen in Zusammenhang mit einer 10.000-Euro-Zahlung der Hochegger-Firma Valora für die ÖAAB-Zeitschrift „Freiheit“ im Jahr 2007.
Auslieferung politische Praxis
Eine Unterstützung des Immunitätsausschusses für den Auslieferungsantrag scheint so gut wie sicher. Für den Obmann des Ausschusses, Wolfgang Großruck (ÖVP), ist das bisherige Praxis. Die Immunität gelte nur in Zusammenhang mit der direkten politischen Tätigkeit. Und das treffe in diesem Fall nicht zu, so Großruck gegenüber Ö1 - mehr dazu in oe1.ORF.at. Unterstützt wird er darin vom stellvertretenden Obmann Otto Pendl (SPÖ).
Während sich das BZÖ bisher noch enthält, sehen auch FPÖ und Grüne keinen Immunitätsschutz gegeben, da „eher davon auszugehen ist, dass ein unmittelbarer politischer Zusammenhang mit dem Mandat nicht besteht“, so FPÖ-Abgeordneter Johannes Hübner. Eine Aufhebung der Immunität könnte demnach bereits Ende März beschlossen werden.
Ermittlungen auch gegen Gartlehner
Auch der Antrag zur Aufhebung der parlamentarischen Immunität des SPÖ-Abgeordneten Kurt Gartlehner ist bereits im Parlament eingelangt. Gegen Gartlehner wird in der TA-Affäre ebenfalls ermittelt. Bei Gartlehner geht es um rund 100.000 Euro an eine ihm zuzurechnende Firma zwischen 2007 und 2008 und weitere 36.000 Euro über eine andere Firma. In Hocheggers Buchhaltung findet sich in diesem Zusammenhang ebenfalls der Vermerk „Telekom“. Gartlehner bestreitet, als SPÖ-Telekomsprecher für Hochegger in Sachen „Telekom“ tätig gewesen zu sein. Es gilt für alle Genannten die Unschuldsvermutung.
Amon wehrt sich
Amon hat wenig Verständnis für die Ermittlungen und will nun prüfen lassen, ob diese nicht von einer anderen Staatsanwaltschaft geführt werden müssten. Er halte die Wiener Staatsanwaltschaft für „befangen“, sagte er noch am Mittwoch und zog damit eine Verbindung zu Ermittlungen in der Causa Kampusch. Zudem will er eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen die Anklagebehörde prüfen, da seinen Aussagen zufolge kein ausreichender „Anfangsverdacht“ bestehe.
Für die Richtervereinigung sind die Angriffe von ÖVP-Seite in der Causa Amon „nicht nachvollziehbar“. Für Vizepräsident Gerhard Reissner handelt es sich dabei um einen „Rundumschlag ohne Substanz“.
Als Beschuldigter im U-Ausschuss
Amon will weiter im U-Ausschuss bleiben, obwohl er nun als Beschuldigter geführt wird. Laut dem Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann gibt es formal keine Handhabe, Amon aus dem Ausschuss auszuschließen. Es könnte sogar passieren, dass Amon im eigenen U-Ausschuss als Zeuge befragt wird. Es gebe keine Bestimmungen, dass ein als beschuldigt geführter Abgeordnete sein Mandat nicht ausüben dürfe, so Hoffmann im Ö1-Mittagsjournal - mehr dazu in oe1.ORF.at.
Fehlender Beleg „Pech“
Bereits am Dienstag hatte Amon gesagt, er könne nicht sagen, ob es sich bei den 10.000 Euro um einen redaktionellen Druckkostenbetrag gehandelt habe. Es sei ein „Pech“, dass der Beleg über die erbrachte Leistung fehlt. Laut „Wiener Zeitung“ findet sich in den Jahrgängen 2006 und 2007 der „Freiheit“ kein Inserat der Telekom.
ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf, der auch als Erster die Theorie einer Kampusch-Verschwörung geäußert hatte, meinte, das Geld soll für eine Werbebeilage geflossen sein. Nur ist diese bisher auch nicht aufgetaucht. Im „Kurier“ (Donnerstag-Ausgabe) räumte Amon schließlich ein, die Zahlung könnte auch eine „Spende“ gewesen sein - ohne Gegenleistung. Der „Kurier“ verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass Unternehmen die Kosten für Inserate und Beilagen steuerlich absetzen können, Spenden aber nicht.
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