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„Beipackzettel“ gefordert

Die Arbeiterkammer (AK) verlangt klarere Informationen für Konsumenten beim Abschluss von privaten Pensionsversicherungen und anderen kapitalbildenden Lebensversicherungen. AK-Konsumentenschützer Christian Prantner wünscht sich einen „Beipackzettel mit den Kernpunkten des Vertrages“, in dem auch die Kosten aufgeschlüsselt sind. Dieser solle Angebote besser vergleichbar machen.

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Zudem müsse die Beratung vor Abschluss und während der Laufzeit sorgfältiger sein, was auch ein faires Provisions- und Vergütungssystem für Vermittler erforderlich mache, so Prantner. Folgende Tipps für die Pensionsvorsorge hält die AK für Verbraucher bereit:

Sich über Details informieren

Bei einem Neuabschluss einer privaten Altersvorsorge ist besonders auf den Garantiezinssatz, die garantierte Rente, die Nebenspesen und den Unterjährigkeitszuschlag zu achten. Dieser fällt an, wenn die Prämie monatlich (oder quartalsweise) anstatt jährlich im Vorhinein bezahlt wird. Die Vertragsbindung ist lange - wer vorzeitig aussteigt, muss mit hohen Kosten rechnen.

Genau zu betrachten ist auch die Prämienhöhe bzw. die vereinbarten Versicherungssummen. In manchen Fällen können sich die Konsumenten die Beiträge über die lange Laufzeit hinweg nicht leisten. Eine Reduktion bringt zusätzliche Kosten. Die AK rät außerdem dazu, auf die Gewinnbeteiligungsnachrichten der Versicherungsunternehmen zu achten und auf erläuternde Informationen, etwa zu den Kosten und zur Gewinnbeteiligung, zu bestehen.

Index erhöht Prämie jährlich

Zu bedenken gibt die AK, dass sowohl die Versicherungsleistung als auch die Prämie in der Regel jährlich wertangepasst werden. Die Prämie kann durch den Index so in jedem Jahr um etwa vier Prozent steigen. Versicherungsnehmer können die Indexklausel auch während der Laufzeit streichen.

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