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Passagier „muss mit Risiko leben“

Die spanische Fluggesellschaft Spanair hat am Montag offiziell die Insolvenz beantragt. Am Wochenende wurden die Flüge völlig überraschend gestrichen. Hunderte Passagiere saßen daraufhin auf Flughäfen fest. Einen Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz gibt es aber grundsätzlich einmal nicht.

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Passagiere der insolventen Fluggesellschaft Spanair haben prinzipiell keinen Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz für ausgefallene Flüge. Darauf weist die deutsche Reiserechtsexpertin Beate Wagner von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ-NRW) hin. Für Airlines gebe es keine Insolvenzabsicherung, wie sie für Reiseveranstalter vorgeschrieben ist. „Da gibt es leider einen großen Unterschied.“

Keine automatische Entschädigung

In den Beziehungen zwischen Fluggesellschaften und Passagieren gelten demnach dieselben Grundregeln wie in jedem anderen Geschäftsverkehr auch: Wer eine Leistung im Voraus bezahlt, muss generell mit dem Risiko leben, im Falle einer plötzlichen Insolvenz seines Vertragspartners mit leeren Händen dazustehen. Auch Fluggästen bleibe dann nur die Möglichkeit, ihre Forderung später im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend zu machen, erläuterte Wagner. „Praktischen Probleme“, etwa auf dem Flughafen festzusitzen, löse das aber nicht.

Sondertarife für Ersatzflüge

Im Einzelfall könnten betroffene Fluggäste jedoch je nach Buchungssituation eventuell doch bessere Optionen haben. Spanair ist Mitglied des internationalen Fluggesellschaftenverbunds Star Alliance, zu dem auch die Lufthansa gehört. Bei von Spanair verkauften Tickets für die Flüge anderer Gesellschaften sei es möglich, dass diese nach wie vor gültig seien, erklärte das Unternehmen am Montag. Es gebe aber keine Garantie dafür.

Spanair spricht nach eigenen Angaben auch mit anderen Fluggesellschaften wie Iberia und Vueling über Sondertarife für Ersatzflüge. Iberia hatte bereits am Freitag mitgeteilt, es habe in Abstimmung mit den spanischen Behörden einen Notfallplan in Gang gesetzt. Spanair-Passagiere würde zum Preis von 60, 90 und 100 Euro freie Plätze auf innerspanischen und innereuropäischen Routen erhalten. Auch Extraflüge auf sehr stark frequentierten Routen seien denkbar.

Vorteil bei Pauschalreisen

Bessergestellt sind nach Angaben der Verbraucherschützerin Wagner Spanair-Kunden, deren Flugticket zu einer Pauschalreise gehört. Dann greift die für Reiseveranstalter nach europäischen Verbraucherrecht geltende Ausfallabsicherung. Die Veranstalter sind verpflichtet, kostenlos alternative Flugmöglichkeiten zu organisieren.

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