Lebenslang für Morddelikte
Die USA sind das einzige westliche Land, in dem Jugendliche, die nicht älter sind als 13 Jahre, lebenslang und ohne Möglichkeit der Begnadigung eingesperrt werden. Der Oberste Gerichtshof des Landes schränkte diese Möglichkeit im Jahr 2010 zwar ein, im Fall eines Morddelikts sei das jedoch mit der Verfassung vereinbar, entschied er.
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Der Supreme Court gab damit dem inzwischen 21-jährigen Kläger Terrance Graham recht: Dieser war im Alter von 17 Jahren in Florida wegen mehrerer Raub- und Diebstahlsdelikte zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit der Begnadigung verurteilt worden.
Kein Recht auf Begnadigung
In ihrem Urteil betonen die Richter, dass es für derartige Verurteilte auch weiterhin kein Recht auf Begnadigung gebe. Die Gerichte müssten minderjährigen Verurteilten bei lebenslang aber „eine realistische Möglichkeit bieten, vor dem Ende dieses Haftmaßes die Freiheit zu erlangen“. Die Richter wiesen in ihrem Urteil darauf hin, dass die USA bisher das einzige Land gewesen seien, in dem Jugendliche für Delikte außer Mord zu lebenslang ohne Chance der vorzeitigen Entlassung verurteilt werden konnten.
14-Jähriger „rechtmäßig“ zu lebenslang verurteilt
Erst vor wenigen Monaten bestätigte ein Gericht im US-Staat Wisconsin die Verurteilung eines zur Tatzeit 14-Jährigen zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung als rechtmäßig. Die Verurteilung eines Heranwachsenden zu einem Leben hinter Gittern sei keine „unzulässig harte oder übertriebene“ Strafe für einen grausamen Mord, entschied das Gericht. Nach den Gesetzen des Bundesstaates Wisconsin können schon Zehnjährige in Mordfällen nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden, was im Falle eines Schuldspruchs lebenslange Haft bedeutet.
Der heute 26-jährige Omer Ninham hatte als 14-Jähriger gemeinsam mit Freunden einen 13 Jahre alten Buben grundlos angegriffen, verprügelt und von einem mehrstöckigen Parkhaus geworfen. Angesichts der Tat sei seine Bestrafung „streng, aber nicht unangemessen“, urteilte Richterin Annette Ziegler.
Höchste Rückfallquote und Selbstmordrate
Die strengen Urteile gegen Jugendliche nach Erwachsenenstrafrecht sind Teil eines seit längerem zu beobachtenden Trends in den USA, der im Strafvollzug das Strafen betont, nicht das Bemühen um Wiedereingliederung in die Gesellschaft. „Die meisten Bundesstaaten haben in den 90er Jahren Gesetze erlassen, die es einfacher machen, Minderjährige wie Erwachsene zu verurteilen“, sagt die Präsidentin der Campaign for Youth and Justice, Liz Ryan. Inzwischen werden in Staaten wie New York und North Carolina Straftäter ab 16 Jahren automatisch wie Erwachsene behandelt.
Unter Jugendlichen, die aus Erwachsenengefängnissen kommen, gibt es nach Angaben des US-Justizministeriums die größte Rückfallquote und die höchste Selbstmordrate.
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