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Für Regierung „ein Einzelfall“

Nach zunehmender Kritik an ihrer Zurückhaltung in der Causa hat sich die liechtensteinische Regierung am späten Donnerstagnachmittag zur Affäre um verschwundene und möglicherweise auch manipulierte Akten im Dunstkreis des BUWOG-Skandals zu Wort gemeldet.

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Nach einer Sondersitzung forderte sie in einer schriftlichen Stellungnahme „sofortige und lückenlose Aufklärung“ in dem Fall, in dem ein Rechtsanwalt der renommierten Kanzlei Marxer & Partner in Vaduz beschuldigt wird, Unterlagen, die in Zusammenhang mit Ermittlungen um die BUWOG-Affäre stehen, aus einem Gericht verschwinden zu lassen. Sein Unternehmen dementiert das und sprach am Donnerstag von einer völlig legalen Einsichtnahme.

„Mutmaßliches Fehlverhalten“

Die Regierung in Vaduz ortet dagegen nun offenbar doch einen „Einzelfall mit mutmaßlichem Fehlverhalten, der in keiner Weise mit dem geltenden Rechts- und Politiksystem in Verbindung gebracht werden kann“. Sie vertraue darauf, hieß es in einer der APA vorliegenden Mitteilung, „dass das Rechtshilfeersuchen aus Österreich zügig erledigt wird“.

„Das Strafverfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet und die Verständigung der Disziplinarbehörde gegen den Rechtsanwalt beantragt.“ Die Regierung habe „vollstes Vertrauen in die Justizbehörden“. Gleichzeitig empfehle die Regierung, die bisher geübte Praxis der Akteneinsicht beim Landgericht zu prüfen.

Die Justiz in Liechtenstein hatte bisher Anwälten unbeaufsichtigt Akteneinsicht gewährt - das sei noch nie von einem Anwalt missbraucht worden, hieß es von Gerichtsseite. „Die Regierung bekennt sich nicht nur in diesem speziellen Fall zur effizient funktionierenden Zusammenarbeit im Rechtshilfebereich“, hieß es in dem schriftlichen Statement. Eine Pressekonferenz gab es nicht.

Brisant: Anwalt ist Abgeordneter

Brisant ist die Angelegenheit für Vaduz vor allem deshalb, weil jener Anwalt, der die Akten widerrechtlich an sich genommen haben soll, Abgeordneter der in der Regierung vertretenen Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) ist. Laut dem liechtensteinischen „Volksblatt“ wurde gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet. Ihm werde „Urkundenunterdrückung vorgeworfen, allenfalls Unterdrückung von Beweismitteln“.

„Skandal, der Justiz und Politik erschüttert“

Liechtensteinische, aber auch internationale Medien, hatten zuletzt in Kommentaren massiven Erklärungsbedarf seitens der Justiz geortet. Offenbar sei es im Fürstentum möglich, „brisante Ermittlungsakten ohne Wissen der Behörden aus dem Gerichtsgebäude zu schaffen, wochenlang zu verstecken und vielleicht auch zu manipulieren“, hieß es im Schweizer „Tagesanzeiger“.

Das „Liechtensteinische Vaterland“ schrieb von einem Skandal, der Justiz und Politik zugleich erschüttere. Der BUWOG-Skandal „ist damit endgültig in Liechtenstein angekommen - in einer Form, welche die Bemühungen von Regierung und Wirtschaft um ein besseres Image des Landes im Ausland um Lichtjahre zurückwerfen könnte“. Die „Financial Times Deutschland“ sah ähnlich die „Glaubwürdigkeit des Justizsystems in Liechtenstein auf dem Spiel“.

Anwaltskanzlei weist alle Vorwürfe zurück

Die Akten verschwanden laut liechtensteinischen Medienberichten am 19. Oktober, während der Anwalt Einsicht in die Schriftstücke erhalten hatte. Dabei soll er sich allein in einem Raum befunden haben. Nachdem er diesen verlassen hatte, habe der zuständige Richter das Fehlen der Unterlagen bemerkt und danach sofort die Staatsanwaltschaft informiert, hieß es im „Volksblatt“. Diese beantragte Hausdurchsuchungen, welche vom Gericht umgehend bestätigt und nur Tage nach dem Verschwinden der Akten durchgeführt wurden.

Bei zwei Razzien wurden die Akten aber nicht gefunden, sagte Wilhelm Ungerank, der Stellvertretende Landgerichtspräsident in Vaduz gegenüber der Zeitung. Am 28. November schließlich habe der Anwalt die Akten höchstpersönlich zurück zum Landgericht gebracht. Ob diese in der Zwischenzeit verändert wurden, sei derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Die Anwaltskanzlei Marxer & Partner, bei der der Beschuldigte Teilhaber ist, wies am Donnerstag in einer schriftlichen Stellungnahme sämtliche Vorwürfe gegen ihn als „haltlos“ und „ohne jede Grundlage“ zurück.

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