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„Spekulationen ohne jede Grundlage“

Während gegen jenen liechtensteinischen Rechtsanwalt, der Akten entwendet haben soll, die in Zusammenhang mit der Causa BUWOG stehen, ein Strafverfahren eröffnet wurde, weist seine Kanzlei alle Vorwürfe zurück. Auch die Anschuldigung der möglichen Manipulation der Unterlagen sei haltlos, hieß es am Donnerstag aus Vaduz.

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Sämtliche Spekulationen in diese Richtung seien „haltlos und ohne jede Grundlage“, teilte die Rechtsanwaltskanzlei Marxer & Partner mit. Die Kanzlei übte in einer der APA übermittelten schriftlichen Stellungnahme auch Kritik an den Medien, die in der Causa „ohne nähere Sachkenntnis auf tendenziöse und unseriöse Weise“ berichtet hätten. Liechtensteinische Zeitungen hatten am Mittwoch von einem „Justizskandal mit politischer Dimension“ geschrieben.

Der betreffende Anwalt ist Abgeordneter der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP). Gegen ihn laufen Vorerhebungen der liechtensteinischen Justiz, ermittelt wird wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung. Marxer & Partner ist laut eigenen Angaben „die älteste und größte Anwaltskanzlei im Fürstentum Liechtenstein“ und unter anderem auf Stiftungs- und Trust- sowie Banken- und Kapitalmarktrecht spezialisiert.

„Akteneinsichtnahme legal“

Für die Anwaltskanzlei lief die Einsichtnahme in die Akten am Landgericht Vaduz korrekt und legal ab: Ein Partner der Kanzlei habe die Unterlagen „im Zuge einer bewilligten Akteneinsicht behoben und unserem Mandanten unverzüglich gegen Quittung ausgehändigt“. Nach Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft „haben wir unseren Mandanten bewogen, diese Unterlagen dem Gericht freiwillig zur Verfügung zu stellen, so dass sie im neuen Rechtshilfeverfahren zur Verfügung stehen“, heißt es in der Stellungnahme.

Das Vorgehen des Anwalts habe keine strafrechtlichen Vorschriften verletzt, denn der Rechtsgrund für die Einbehaltung der Unterlagen durch das Gericht sei weggefallen, so die Kanzlei. „Diese Unterlagen wären - ohne Wenn und Aber - unverzüglich auszufolgen gewesen“, so Marxer & Partner.

Die Staatsanwaltschaft in Vaduz sagte dagegen, dass zum Zeitpunkt der Mitnahme der Akten durch den beschuldigten Anwalt die rechtliche Situation - ob die Unterlagen freigegeben waren oder nicht - noch nicht geklärt gewesen sei. Der Anwalt habe die Unterlagen jedenfalls ohne das Wissen und die Zustimmung des Richters an sich genommen.

Vorwurf der Manipulation dementiert

In ihrer schriftlichen Stellungnahme betont die Anwaltskanzlei weiter, dass die Akten während der Abwesenheit vom Gericht nicht manipuliert worden seien. „Spekulationen über eine angebliche Manipulation dieser Unterlagen entbehren jeder Grundlage.“ Der Anwalt hatte die Unterlagen bei einer Akteneinsicht am 19. Oktober mitgenommen. Erst sechs Wochen später, am 28. November, brachte der Anwalt die Akten zurück zum Gericht.

„Unser Partner (der beschuldigte Anwalt, Anm.) genießt nach wie vor unser vollstes Vertrauen. Wir sind zuversichtlich, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bald vollumfänglich ausgeräumt sein werden“, heißt es in der von Michael Oberhuber, selbst Partner in der Kanzlei, gezeichneten Stellungnahme.

Regierung unter Druck

Die liechtensteinische Regierung trat wegen der Aktenaffäre am Donnerstag zu einer Sondersitzung zusammen. Danach hieß es, ein Rechtshilfeverfahren für Österreich werde zügig erledigt. Bereits am Mittwoch hatten Justiz- auch Außenministerin Aurelia Frick (FBP) und FBP-Chef Alexander Batliner zu der brisanten Causa Stellung genommen. Batliner zeigte sich „überrascht“ und sagte gegenüber dem „Volksblatt“, er habe erst über die Medien von dem Verdachtsfall erfahren.

Grundsätzlich müsse er „festhalten, dass es sich um einen beruflichen Sachverhalt und nicht um einen politischen handelt“. Batliner zeigte sich auch „überrascht“, dass „ein Vorfall, der sich angeblich im Oktober ereignet haben soll, erst heute an die Öffentlichkeit gelangt“.

Justizministerin verlangt „höchste Sorgfalt“

Frick sagte gegenüber der Zeitung, sie werde seitens der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts laufend informiert. „In der Sache selbst bin ich aufgrund der Unabhängigkeit der Justizbehörden und aufgrund des direkten Behördenverkehrs nicht involviert. Deshalb verweise ich bezüglich inhaltlicher Fragen auf die Staatsanwaltschaft und das Landgericht. Es ist mein Anliegen, dass die Behörden im Rahmen von Rechtshilfeverfahren optimal zusammenarbeiten, und ich habe Vertrauen, dass die zuständigen Behörden den vorliegenden Fall mit höchster Sorgfalt behandeln.“

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