Samstag- und Zuschlagsregelung Thema
Auch wenn sich die Sozialpartner Mittwochfrüh gegen 2.00 Uhr auf einen neuen Kollektivvertrag für die Beschäftigten im Handel geeinigt haben, geht der „Dialog“ im neuen Jahr weiter, hieß es seitens der Arbeitgeber und Gewerkschaft gegenüber der APA. Einige Themen wie die Samstag- und Zuschlagsregelung wurden im Rahmen der KV-Gespräche nicht behandelt und sollen 2012 in Angriff genommen werden.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Die „Schwarz-Weiß-Regelung“ sieht laut Kollektivvertrag vor, dass Handelsangestellte jeden zweiten Samstag frei haben müssen. Seit Juli müssen Betriebe, die sich nicht daran halten, Strafen zahlen. Vielen Händlern ist diese Regelung schon lange ein Dorn im Auge. Rene Tritscher, Arbeitgeberverhandler und bundesweiter Geschäftsführer der Sparte Handel, hält sie in jedem Fall für „nicht mehr zeitgemäß“. Die Gewerkschaft sieht das anders: „Wir werden nicht über den Grundsatz reden, ob es die Regelung gibt, sondern wie wir sie vernünftig handhaben können“, sagte Manfred Wolf von der GPA-djp.
Über 600 Gehaltspositionen
Infrage stellt Tritscher auch die Unterteilung in unterschiedliche Gehaltsgebiete. So hätten etwa Salzburg und Vorarlberg eigene Gehaltstabellen. Der Handelskollektivvertrag besteht aus über 600 Gehaltspositionen, die verschiedene Berufe, Regionen und Dienstzeiten berücksichtigen. Das komplexe Thema Zuschlagsregelung haben die Sozialpartner schon im Jahr 2010 auf 2011 verschoben und noch immer keine Einigung erzielt. „Wir haben uns ein paarmal getroffen und über einzelne Punkte gesprochen, aber das Thema ist noch nicht durch“, so Wolf.
Lob und Tadel für Verhandler
Der Abschluss hat den Verhandlern sowohl Lob als auch Tadel gebracht. Für den Handelsverband, einer freiwilligen Interessensvertretung von über 150 Handelsbetrieben, ist er zu hoch, für den Gewerkschaftlichen Linksblock im ÖGB zu niedrig. Ab 1. Jänner 2012 bekommen die rund 520.000 Handelsangestellten im Schnitt 3,6 Prozent mehr Gehalt, Lehrlinge erhalten um 3,9 Prozent mehr.
Angestellte, die bis 1.500 Euro brutto verdienen, bekommen einen Fixbetrag in der Höhe von 50 Euro - umgerechnet in Prozente entspricht das einer Erhöhung von bis zu 3,8 Prozent. Bei einem Bruttogehalt von über 1.500 beträgt das Plus 3,5 Prozent. Für GPA-Chef Wolfgang Katzian ist der KV-Abschluss insbesondere für jüngere weibliche Angestellte ein „wahrer Quantensprung“, wie er am Mittwoch in einer Aussendung wissen ließ.
Anrechnung der Karenzzeit „Erfolg“
Als Erfolg werten SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm und die freiheitliche Frauensprecherin Carmen Gartelgruber, dass die Gewerkschaft ihre zentrale Forderung nach Anrechnung der Karenzzeiten durchgesetzt hat. Bei der Elternkarenz für das erste Kind sowie bei der Hospizkarenz werden zehn Monate angerechnet, diese Anrechnung gilt künftig auch für die Einstufung im Kollektivvertrag sowie für die Berechnung des Jubiläumsgeldes und bleibt beim Wechsel des Arbeitgebers im Handel aufrecht.
250 bis 500 Euro brutto mehr nach der Karenz
Konkret bedeute das je nach kollektivvertraglicher Einreihung zwischen 250 und 500 Euro brutto pro Jahr mehr auf dem Gehaltskonto nach der Karenz, so Katzian. Bisher ließen sich für die Karenzzeit maximal zehn Monate für das erste Kind geltend machen - jedoch nur für die sechste Urlaubswoche, die Kündigungsfrist und die Entgeltfortzahlung beim Krankengeld, nicht aber für die Abfertigung, Sonderzahlungen oder Jubiläumsgelder.
Die größte Lücke gab es bei den Vorrückungen im Gehaltsschema, weshalb Eltern während der Karenzzeit um wichtige Gehaltssprünge umfielen. Im Handel betraf das praktisch hauptsächlich Frauen, weil drei Viertel der Beschäftigten Frauen sind. Bei zwei Karenzen verlor eine Frau nach einer Schätzung der Gewerkschaft so zwischen 50 und 200 Euro brutto pro Monat.
Links: