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Studieneingangsphase ab Herbst

Mit der neuen Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) kommen ab Herbst mehrere neue Hürden auf Studienanfänger zu. Bis Ende August müssen sich Neuinskribierende verpflichtend - aber unverbindlich - voranmelden. Es wird nur noch eine statt bisher drei Prüfungswiederholungen geben und es wird nicht mehr möglich sein, Prüfungen aus einem späteren Teil des Studiums vorzuziehen.

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Wie diese Regelungen umgesetzt werden, ist aufgrund der Autonomie der Unis sehr unterschiedlich. Denn während es manche sehr restriktiv gestalten, führen andere die Vorgaben ad absurdum. Studieneingangsphasen gibt es zwar auch schon jetzt an den Unis. Der große Unterschied ist aber, dass bisher in diesem Teil des Studiums keine strengeren Regeln bei den Prüfungsantritten gegolten haben als im Rest des Studiums.

Ab Herbst haben die Unis zwar die Möglichkeit, den Studenten einen weiteren Prüfungsantritt und damit zwei Wiederholungen zu gewähren - allerdings liegt das im Bereich von deren Autonomie. Es könnte also Unis geben, in denen man nach dem dritten erfolglosen Prüfungsantritt für ein Fach gesperrt ist.

40 Prozent keine Prüfung bestanden

Bis spätestens Ende Juni hatten die Senate Zeit, alle Studienpläne für die neue Eingangsphase zu adaptieren. Der Großteil der Unis legte schon Pläne früher vor. Schon bei der Zahl der Prüfungen, die im Rahmen der STEOP absolviert werden müssen, zeigt sich laut APA die enorme Differenz. Zwischen vier und 30 ECTS umfasst die Eingangsphase, innerhalb derer verschärfte Prüfungsmodalitäten gelten.

Während sie an der Universität Salzburg „sicher nicht als Knock-out-Phase“ genutzt werden soll, wird an der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien die schon ab dem Wintersemester 2010/11 eingeführte verschärfte Eingangsphase zur STEOP umgewandelt. Dabei geht es um vier Prüfungen im Umfang von 15 ECTS, die möglichst im ersten Halbsemester absolviert werden sollen.

Zuletzt ist das allerdings nur einem Viertel der 4.150 Erstsemestrigen geglückt, etwa 40 Prozent haben hingegen keine einzige Prüfung bestanden bzw. sind gar nicht angetreten. Wer nicht alle vier Prüfungen schafft - ob es dafür zwei oder drei Antritte geben wird, soll erst am 22. Juni feststehen - ist künftig für alle WU-Studien gesperrt.

Ausnahmen an der Uni Graz

Nicht ganz im Sinne des Gesetzgebers scheint die STEOP an der Uni Graz geregelt: Dort umfasst sie zwischen sechs und 24 ECTS, allerdings können die Studenten auch Prüfungen aus später vorgesehenen Teilen des Studiums vorziehen. Im ersten Studienjahr können sie damit bis zu 40 ECTS sammeln und zusätzlich freie Wahlfächer im Umfang von 20 ECTS belegen.

Einen Widerspruch zum Gesetz, laut dem erst der „positive Erfolg“ in der Studieneingangsphase dazu berechtigt, weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen zu machen, sieht der dortige ÖH-Vorsitzende Cengiz Kulac nicht. Immerhin gebe es auch eine Mindeststudiendauer, sagt er zur APA. Daher sei es stimmig, wenn den Studenten ermöglicht werde, im ersten Studienjahr die vorgesehenen 60 ECTS zu absolvieren.

Hohe Anforderungen an Uni Wien

Zwischen 15 und 30 ECTS umfasst die STEOP an der Uni Wien und ist damit im Verhältnis zu anderen Standorten besonders umfangreich. Zudem dürfen die Prüfungen nur einmal wiederholt werden. Diese Regelungen gelten für neue Studierende ebenso wie für jene, die ihr Studium wechseln oder ein weiteres Studium neu beginnen - mehr dazu in science.ORF.at.

Senat und Rektorat der Universität Wien forderten zudem die rasche Umsetzung der Studienplatzfinanzierung. Dabei wird pro Student vonseiten des Bundes eine gewisse Summe veranschlagt. Als „rechtlich fragwürdige Sonderlösung“ wurde etwa die Leistungsvereinbarung zwischen der WU Wien und dem Bund kritisiert. Diese sah Zugangsbeschränkungen vor, wegen deren Nichteinführung WU-Rektor Christoph Badelt den Rechtsweg beschreitet. Die Uni Wien betonte aber, dass die Gesetzeslage Zugangsregeln entgegenstehe, da es noch immer keine zahlenmäßige Beschränkung der Studierendenzahlen gebe.

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