Nach Sturm der Empörung
Nach heftigen Protesten hat die türkische Wahlkommission Ende April die Kandidatur von sechs der sieben zuvor gesperrten kurdischen Kandidaten zugelassen. Die Kommission in Ankara habe auch der Kandidatur der prominenten Kurdenpolitikerin Leyla Zana zu den Parlamentswahlen am 12. Juni zugestimmt, berichtete der Nachrichtensender NTV.
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Das Gremium habe seine ursprüngliche Ablehnung der Kandidaturen „nach der Prüfung zusätzlicher Dokumente der Gerichte“ revidiert.
Parteiübergreifender Protest
Die ursprüngliche Entscheidung der Wahlkommission, Zana und sechs andere Kurdenpolitiker, die von der kurdischen Partei für Frieden und Demokratie (BDP) unterstützt werden, wegen Vorstrafen auszuschließen, hatte einen Sturm der Empörung ausgelöst. Politiker aller Parteien kritisierten die Entscheidung, in Istanbul und zahlreichen Städten im Südosten des Landes kam es zu teils gewalttätigen Ausschreitungen junger Kurden.
Unter dem Eindruck der Proteste versprach der Chef der Wahlkommission, Ali Em, eine erneute Prüfung der Bewerbung. Kurz darauf gab die Justiz grünes Licht für eine Kandidatur der Gesperrten. Im Fall der Parlamentsabgeordneten Sebahat Tuncel wurde eine Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt, um eine Kandidatur zu ermöglichen. Bei Zana und anderen Bewerbern erklärten die Richter, die jeweiligen Vorstrafen seien kein Hindernis für eine Parlamentskandidatur.
AKP weist Vorwürfe zurück
Kurdenvertreter hatten der Regierungspartei AKP vorgeworfen, sie stecke hinter dem Versuch, die Wahl kurdischer Abgeordneter zu verhindern. Die AKP wies das zurück. Die Wahlkommission wird von Richtern des türkischen Berufungsgerichts und des obersten Verwaltungsgerichts gebildet, die der islamisch geprägten AKP kritisch gegenüberstehen.
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