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Komplexes Wahlsystem

Mitglieder hat die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) viele, denn mit der Immatrikulation wird jeder Studierende automatisch Mitglied der Studentenvertretung. Allerdings kennt nur jeder fünfte Hochschüler die ÖH-Spitze. Besser bekannt sind die Repräsentanten der jeweiligen Studienvertretungen, wie eine IFES-Studie am Ende des vergangenen Semesters zeigte.

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Die ÖH ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft. Neben der Bundesvertretung gibt es an den einzelnen Unis verpflichtend Universitäts- und Studienvertretungen. Zudem ist die Einrichtug von Fakultäts- und Departmentvertretungen möglich. Repräsentanten gibt es auch an den Fachhochschulen (FH) und den Pädagogischen Hochschulen (PH).

Die Bundesvertretung, das bundesweite Studierendenparlament, wird nicht direkt gewählt. Deren Mandatare werden von der jeweils darunter liegenden Ebene entsendet. Ähnliches gilt auch für die FH und die PH.

Rekorddimension bei Studentenparlament

In der Bundesvertretung werden heuer fix 89 Mandatare sitzen. Dazu kommen noch über „Listenverbände“ verteilte Mandate - im Regelfall ergibt das noch einmal ein Plus von sechs bis acht Mandaten, womit das Studentenparlament eine Rekorddimension von knapp 100 Mandataren erreichen wird. Zum Vergleich: Derzeit sitzen in der Bundesvertretung 85 Mandatare, 2007 waren es 66, 2001 erst 45.

Der starke Anstieg der Sitze ist eine Folge des komplizierten Wahlrechts, das die Zahl der zu vergebenden Mandate an die (wachsende) Studentenzahl bindet und mittlerweile auch die Fachhochschulen einbezieht. Die Mandatare bestimmen dann den künftigen ÖH-Vorsitzenden. Die Bundesebene der ÖH ist die Interessenvertretung der Studenten, sie verfügt über das ÖH-Budget und kann Stellungnahmen zu relevanten Gesetzesentwürfen abgeben.

Mandatare richten sich nach Stimmenanteil

Die zweite Ebene der ÖH bilden die Universitätsvertretungen an den einzelnen Unis. Die Anzahl der Sitze in den einzelnen Vertretungen richtet sich dabei nach der Größe der jeweiligen Hochschule. Die Vertretungen entsenden nicht nur gemäß dem Stimmenanteil der Fraktionen bei der ÖH-Wahl die Mandatare in die Bundesvertretung, sie wählen auch die Studentenvertreter im Unisenat, entsenden die Studentenvertreter in Habilitations-, Berufungs- und Studienkommissionen und entscheiden über die Einrichtung von Fakultäts- bzw. Departmentvertretungen.

Radikale Änderung bei Wahlrecht

Eine starke Änderung des Wahlrechts wurde Ende 2004 von ÖVP und FPÖ beschlossen. Wurde davor das bundesweite Studentenparlament direkt nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt, werden seither die Mandatare der Bundesvertretung von den Universitäts- und Hochschulvertretungen der einzelnen Unis, PHs und FHs entsendet.

Weitere Besonderheiten des Wahlsystems: Studierende, die an mehreren Unis inskribiert sind, können an jeder „ihrer“ Unis die Universitätsvertretung wählen. Indirekt zählt damit ihre Stimme auch mehrfach für die Bundesvertretung. Weitere Konsequenz des Wahlsystems: Es gibt kein bundesweit einheitliches Antreten von wahlwerbenden Gruppen.

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