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Was tun mit dem E-Müll?

Die EU-Staaten sind sich uneins, wie die neuen und vor allem strengeren Auflagen für die Entsorgung von Elektroschrott aussehen sollen. Einigkeit herrscht darüber, dass mehr gesammelt und recycelt werden soll. Gestritten wird jedoch darüber, wie hoch die Sammelquote sein soll, welche Geräte betroffen sind und wie etwa auch Onlinehändler ihren Beitrag zur Sammelquote leisten können.

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Erst 2003 trat die WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) der EU in Kraft, die den Berg an Elektro- und Elektronikaltgeräten (EEA) in den EU-Mitgliedsstaaten verringern sollte, indem kontrolliert gesammelt und recycelt wird. Ein weiteres Ziel der Regelung war die umweltgerechte Entsorgung der zum Teil darin enthaltenen giftigen Stoffe. Im Jahr 2008 kam die EU-Kommission in ihrem Bericht zur Folgenabschätzung jedoch zu der Erkenntnis, dass die Richtlinie nicht die geplante Wirkung zeige, zu viele Kosten verursache und somit neu überarbeitet werden solle.

Die höheren Weltmarktpreise für Metall und die Förderung der geordneten Sammlung hätten dazu geführt, dass zwar große Mengen vom Haushaltsmüll getrennt werden, jedoch nur geringe Mengen der EEA landen wie vorgeschrieben auf den Deponien. Ein Großteil der Geräte würde entweder innerhalb der EU nicht umweltgerecht entsorgt oder gleich illegal in Länder außerhalb der EU verfrachtet. Dort würden, so nimmt die Kommission an, die wertvollen Stoffe unter gesundheitlich und ökologisch bedenklichen Umständen „recycelt“.

Trittbrettfahrer Onlinehändler

Das EU-Parlament näherte sich in seinem Beschluss (erste Lesung) von Anfang Februar stark den Änderungsvorschlägen der Kommission an. Demnach soll es den EU-Bürgern möglichst leicht gemacht werden, den Elektroschrott loszuwerden. Die Kommission sprach sich für kostenlose Abgabestellen und die Rücknahmepflicht für Händler aus, unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wurde oder nicht. Die Kosten dafür sollen gemäß der Herstellerverantwortung die Produzenten tragen.

Symbol zur Kennzeichnung von Elektrogeräten

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Geräte, die unter die WEEE-Richtlinie fallen, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet und sollten nicht in den Hausmüll wandern, sondern fachgerecht entsorgt werden.

Auch Onlinehändler sollen von der Richtlinie nicht ausgenommen werden. Denn bis dato hätten sie als Trittbrettfahrer genauso Elektrogeräte geliefert, jedoch keine zurückgenommen. Die praktische Umsetzung stellt sich die SPÖ-Europaabgeordnete Karin Kadenbach eher schwierig vor. „Wahrscheinlich wird es etwas wie eine finanzielle Aufschlagsbeteiligung für Onlinehändler geben“, so die Parlamentarierin, die auch im zuständigen EU-Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vertreten ist, gegenüber ORF.at.

Das Parlament geht in seinem Vorschlag noch einen Schritt weiter und fordert, dass die EU-Bürger die Möglichkeit haben sollten, dass ihnen die zu entsorgenden Geräte bereits an der Haustür abgenommen werden. Diese Sammelmethode hält Kadenbach für zu ressourcenaufwändig. Die Abgabe bei Händlern und Sammelstellen würde ausreichen. Vorstellbar wäre aber eine eigene Tonne – wie eben auch für Altglas – für elektronische Kleingeräte.

Österreichs Quote im Mittelfeld

Bis dato schreibt die Richtlinie vor, dass jedes Mitgliedsland vier Kilo pro Einwohner jährlich an EEA aus privaten Haushalten sammeln muss. Mit 8,8 Kilo pro Kopf im Jahr 2008 konnte Österreich diese Vorgabe sogar noch um über 100 Prozent überschreiten. Spitzenreiter waren hingegen die skandinavischen Länder mit 14,8 (Schweden) oder 13,9 Kilo pro Kopf (Dänemark). Schlusslichter waren hingegen Polen (1), Rumänien (0,8) und Italien (2,6).

Um den großen Unterschieden gerecht zu werden, soll in Zukunft die Quote an die jeweiligen Volkswirtschaften angepasst werden. Bis 2012 soll die Vierkilogrenze als Minimum gelten, so das Parlament. Danach soll der Wert langsam steigen. 2016 müsste danach jedes Land 85 Prozent der durchschnittlichen Zahl der in den beiden Vorjahren in Verkehr gebrachten EEA sammeln.

EU-Rat enttäuscht mit Kompromiss

Nach dem Parlament war der Rat am Zug. Mitte März einigten sich die Umweltminister der 27 EU-Staaten in Brüssel auf einen Kompromiss. Wie für Kadenbach war auch für den ÖVP-Europaabgeordneten Richard Seeber der Ratsbeschluss „eine Enttäuschung“, insbesondere was die Quoten betrifft. Dieser sieht vor, die Sammelquote in zwei Etappen zu erhöhen. In vier Jahren sollen zunächst 45 Prozent gesammelt werden, in acht Jahren dann 65 Prozent. Damit würden mehr als doppelt so viele Elektrogeräte wiederverwertet wie bisher - heute sind es im EU-Durchschnitt nur etwa 30 Prozent.

Darüber hinaus soll es eine Ausnahmeregelung für Länder geben, deren Bewohner bisher vergleichsweise wenige Elektrogeräte pro Haushalt nutzen, wie Tschechien, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Lettland und Litauen. Sie sollen die Sammelquoten von 65 Prozent erst 2022 erfüllen müssen. „In den betroffenen Staaten ist die Wiederverwertung sicher ein interessanter Posten, das soll aber nicht als Ausrede für die Nachzügler gelten“, sagte Seeber, der als Umweltsprecher der Europäischen Volkspartei (EVP) ebenfalls im zuständigen EU-Ausschuss vertreten ist.

Sind Teddybären Elektroschrott?

Den größten Teil der „unnötigen Kosten“, so die Kommission, mache die „Unsicherheit über den Geltungsbereich der Richtlinie“ aus. In der Novelle soll ein offener Geltungsbereich (open scope) formuliert werden, womit alle Geräte in die Richtlinie fallen, sofern sie nicht in den Ausnahmen gelistet sind. Damit werde die Richtlinie auch den raschen Entwicklungszyklen der Branchenprodukte gerecht.

Der Rat hingegen beharrt auf einen „closed scope“ in den ersten sechs Jahren, womit nur gelistete Produktgruppen betroffen wären. Danach soll die Kommission neu prüfen. „Das Hauptargument ist die Rechtssicherheit, weil es Grenzfälle gibt“, erklärte Seeber. Als Beispiel nannte der Parlamentarier einen sprechenden Teddybären. „Ist das vorrangig ein Spielzeug oder ein elektronisches Gerät, weil ein Chip drinnen ist?“

Re-Use statt Recycling

Für Sepp Eisenriegler, Präsident des EU-Dachverbands RREUSE (Re-use and Recycling European Union Social Enterprises), ist die Vierkiloquote „lächerlich“. Denn im Durchschnitt würden in Österreich 18 bis 25 Kilo Elektrogeräte pro Kopf jährlich auf den Markt gebracht. Für den engagierten Re-User ist vor allem eine Option im Parlamentsvorschlag sehr erfreulich: die Wiederverwendungsquote von fünf Prozent. Damit habe sich auch gezeigt, dass die Lobbyingarbeit etwas gebracht habe. Für Eisenriegler, der auch Geschäftsführer des sozialökonomischen Wiener Reparatur- und Servicezentrum (R.U.S.Z.) ist, bedeutet das, dass „wir leichter an die Altgeräte herankommen“.

„96 Prozent aller österreichischen Haushalte haben bereits eine Waschmaschine, das heißt, der Markt ist schon sehr gesättigt“, erklärt Eisenriegler. Dennoch würden jährlich noch zahlreiche Waschmaschinen verkauft, „weil die Lebensdauer der Geräte immer kürzer wird“. Das R.U.S.Z. repariert unter anderem Altgeräte vom Mistplatz und verkauft sie wieder. Für die Wiederverwendung der Geräte müssen strenge Regeln eingehalten werden. Von Wert seien vor allem ältere Baujahre, da sie stabiler gebaut seien. „Wir nehmen nur Geräte, die nach der Reparatur noch eine Lebensdauer von weiteren zehn Jahren haben.“

Das Zentrum ruft derzeit die Bürger auf, nicht mehr benötigte Waschmaschinen und Geschirrspüler zu „spenden“. Der Handel habe sich an dieser Aktion nicht beteiligen wollen. Sein Argument: „Wenn den sozial Schwachen billigere Geräte angeboten werden, kaufen sie nicht mehr unsere“, zitiert Eisenriegler. Ein Argument, dem der überzeugte Re-User nichts abgewinnen kann. Ohne die Re-Use-Quote in der Richtlinie hätten die Stakeholder keine Motivation, die Wiederverwendung zu unterstützen. Und schließlich sei zur Ressourcenschonung die stoffliche Verwertung nur die zweitbeste Möglichkeit. „Die beste Lösung ist, wenn ein ganzes Produkt wiederverwendet wird“, argumentiert Eisenriegler.

Claudia Glechner, ORF.at

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