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Christliche Werte und Nationalstolz

Die neue ungarische Verfassung hat bereits im Vorfeld für heftige Debatten gesorgt. Neben Regierungskritikern zeigten sich auch EU und UNO besorgt über das Gesetzeswerk, das von der rechtskonservativen FIDESZ-Partei von Regierungschef Viktor Orban im Alleingang ausgearbeitet wurde. Konkret geht es vor allem um folgende Punkte:

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Christlich-traditionelle Werte: Die neue Verfassung beinhaltet in der Präambel Verweise auf Gott und das Christentum, das die Nation eine. Kritiker werten das als diskriminierend für Atheisten und Gläubige anderer Religionen. Auch traditionelle Familienwerte werden in der Verfassung betont, wodurch Kritiker Benachteiligungen für Homosexuelle und Alleinerziehende befürchten. Abtreibungen könnten verboten werden, da die neue Verfassung vorschreibt, das Leben des Fötus sei vom Moment der Empfängnis an zu schützen.

Nation und Ethnie: Die Präambel der Verfassung lässt die politische Nation mit der ethnischen Herkunft verschmelzen. Damit zählen ab sofort nicht ungarische Minderheiten in Ungarn sowie Bürger anderer Staaten ungarischer Abstammung zum ungarischen Volk. Zudem erhalten Menschen in Nachbarländern, die ungarischer Abstammung sind, das Wahlrecht. Dadurch werden Konflikte mit Ländern mit großen ungarischen Minderheiten befürchtet.

Recht zur Regierungsauflösung: Die Verfassung sieht vor, dass der aus drei Orban-Vertrauten bestehende Haushaltsrat der Zentralbank das Recht erhält, das Parlament aufzulösen, wenn der Haushalt nicht entsprechend der Normen der neuen Verfassung verabschiedet wurde. Damit erhält Orban die Möglichkeit, über den Haushaltsrat das Parlament aufzulösen, auch wenn er bei den kommenden Parlamentswahlen 2014 verliert. Die Opposition wertet das als „Verfassungsputsch“.

Justiz: Die Kompetenzen des Verfassungsgerichts werden eingeschränkt, insbesondere im wirtschaftlichen und sozialen Bereich. Zugleich kann die Regierung ihren Einfluss auf die Justiz ausweiten.

Staatsdienst: Die Richtlinien für die Ernennung von Staatsbediensteten werden nach der neuen Verfassung modifiziert. Die Mandatsdauer liegt dann bei neun beziehungsweise zwölf Jahren, wodurch die Handlungsfähigkeit künftiger Regierungen stark eingeschränkt wird.

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