Beraterhonorar trotz Zweifels an Erfolg
Die Spekulationsgeschäfte der ÖBB mit der Deutschen Bank aus dem Jahr 2005, bei der rund die Hälfte der knapp 613 Mio. Euro in den Sand gesetzt wurden, kamen den ÖBB teurer, als bisher bekannt war. Wie der „Kurier“ (Donnerstag-Ausgabe) berichtete, erhielt der Investmentbanker Willi Hemetsberger 1,5 Mio. Euro Beraterhonorar, obwohl die Bahnführung seinen Beitrag an der Halbierung des Verlustes bezweifelt.
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„Was da passiert, ist grob unvereinbar und verstößt gegen die Grundsätze der Corporate Governance“, empörte sich ein ÖBB-Insider im „Kurier“. Demnach gehe es um gute Kontakte zwischen dem ehemaligen Bank-Austria-Manager Hemetsberger und dem SPÖ-nahen Anwalt Leopold Specht. Die Firma von Hemetsberger, Ithuba, habe demnach vom damaligen Bahnchef Peter Klugar den Auftrag bekommen, den drohenden Megaverlust zu minimieren.
Mehr als fünf Mio. Honorar gefordert
Den Vertrag mit der Inthuba machte die Kanzlei Specht. Specht selbst sitzt im Aufsichtsrat der ÖBB. Hemetsberger heftete auf seine Fahnen, den Vergleich auf die Halbierung des Verlustes zustandegebracht und eine für die ÖBB um 30 Mio. Euro günstigere Lösung herausgeschlagen zu haben, und stellte eine Rechnung über ein Erfolgshonorar von rund fünf Mio. Euro, ohne Mehrwertsteuer. Zuvor hatte die Ithuba bereits ein Fixhonorar von dreimal rund 200.000 Euro kassiert, berichtete der „Kurier“.
Einigung auf 1,5 Mio.
Im ÖBB-Vorstand wurde demnach bezweifelt, dass Hemetsberger den Vergleich geschafft hatte - man hatte auch selbst verhandelt. Der neue ÖBB-Chef Christian Kern ließ den Vertrag von der Anwaltskanzlei Binder Grösswang prüfen. Da diese die Chancen, einen Prozess gegen Hemetsberger zu gewinnen, als äußerst gering einstufte, einigte sich die Bahn vor Kurzem mit Hemetsberger auf eine Zahlung über rund 1,5 Millionen Euro, so die Tageszeitung.
Einen Teilerfolg konnte die ÖBB laut „Kurier“ in anderer Sache erringen. Der Anwalt Ewald Weninger wurde in der Vergangenheit beauftragt, die Deutsche Bahn zu klagen. Mit einem gestaffelten Erfolgshonorar von ebenfalls mehr als fünf Mio. Euro - die Weninger mit dem Hinweis, es habe ja einen Vergleich gegeben, nicht erhielt. Weninger klagte die Bahn daraufhin, verlor jetzt aber in der ersten Instanz, so die Zeitung.
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