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Microsoft-Tochter unter den Klägern

Die EU-Kommission hat auf Grundlage der Beschwerden von drei Unternehmen gegen den Internetsuchmarktführer Google ein Prüfverfahren wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht eingeleitet. Auch das zu Microsoft gehörende Konsumentenportal Ciao.de befindet sich unter den Beschwerdeführern.

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Die Unternehmen werfen Google vor, sie im Ranking, also der Anordnung der Suchergebnisse, zu benachteiligen, weil sie eine Konkurrenz zu dem Marktführer darstellen. Bei den Beschwerdeführern, die sich im Februar offiziell an die Kommission gewandt hatten, handelt es sich um die britische Preisvergleichswebsite Foundem, die französische Justizsuchmaschine Ejustice.fr und das zu Microsoft gehörende deutsche Verbraucherportal Ciao.de.

Eine etwaige Strafzahlung könnte Google teuer zu stehen kommen, die Kommission kann eine Strafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des letzten Jahresumsatzes verhängen. Das wären bezogen auf die Zahlen aus dem Geschäftsjahr 2009 rund 1,8 Milliarden Euro.

„Eingehende Untersuchung“

Die EU-Kommission betonte in ihrer Mitteilung von Dienstag, dass sie Google bisher keine Zuwiderhandlung nachweisen könne, sie wolle der „eingehenden Untersuchung“ des Falls aber „Vorrang einräumen“. Die Kommission will sowohl das Ranking der Suchergebnisse bei Google untersuchen als auch die Mechanismen hinter den bezahlten Anzeigen, mit denen der Konzern den Löwenanteil seines Umsatzes macht. Google hat in der EU einen Marktanteil von rund 90 Prozent im Suchgeschäft.

Die Konkurrenz wirft Google vor, sie gegenüber den eigenen Diensten in der Reihung der Suchergebnisse herabgestuft zu haben. Die Reihung ist wichtig, weil viele Suchende nur die Websites wahrnehmen, die Google auf der ersten Ergebnisseite anzeigt. Google, so die Beschwerdeführer weiter, habe auch die Qualitätskennzahl herabgestuft, die bestimmt, wie viel Werbetreibende an Google für die Schaltung ihrer Anzeigen zahlen.

Dauer der Untersuchung ungewiss

Laut EU-Kommission werfen die Konkurrenten Google auch vor, mit bestimmten Werbetreibenden, die auch aus der Computer- und Softwareindustrie stammen sollen, Abmachungen getroffen zu haben, die es den Partnern verbieten, vergleichbare Werbung auf konkurrierenden Diensten zu schalten. Damit habe Google die Konkurrenz ausschalten wollen, so die Beschwerdeführer.

Die Kommission möchte im Rahmen des Verfahrens auch die Beschränkungen für die Übertragbarkeit von Daten aus Onlinewerbekampagnen auf konkurrierende Werbeplattformen untersuchen. Wie lange die Untersuchung dauern wird, wollte die Kommission noch nicht mitteilen. Das Verfahren sei „an keinerlei rechtliche Fristen“ gebunden, wie sie schreibt.

Google sichert Kooperation zu

Bei Google in Hamburg sicherte Firmensprecher Kay Oberbeck eine enge Zusammenarbeit mit der EU-Kommission zu, „um etwaige Bedenken auszuräumen“. Das Unternehmen setze sich seit seiner Gründung unter anderem für die stets eindeutige Kennzeichnung von Werbung sowie für die Möglichkeit ein, dass Nutzer und Werbetreibende „über ihre Daten frei verfügen“ könnten. Bei einem Wechsel zu anderen Diensten könnten die Daten sehr einfach mitgenommen werden.

In einer Stellungnahme vom Dienstag wendet sich Google zuallererst gegen den Konkurrenten Microsoft: „Die Beschwerde ist Teil der weitergehenden Bemühungen von Microsoft, Google mit einer Vielzahl an Gerichtsverfahren in den USA und Europa zu überziehen. Wie in unserem Vertrag mit Ciao vereinbart, beschränkten wir einige der Daten, die wir ihnen zur Verfügung stellten, damit sensible und vertrauliche Informationen über unser Geschäft nicht an Microsoft gelangten.“ Darüber hinaus hätten die Onlineverträge Googles nie Exklusivitätsklauseln enthalten.

EJustice würde, trotz seiner Behauptung, ein spezialisierter Suchdienst für Juristen zu sein, auch „Hunderte von unnützen Links“ unter anderem zu „Babymöbeln und Gartengeräten“ enthalten, zudem verletze die Site die Webmaster-Richtlinien von Google, weil sie auch Suchergebnis-Seiten im Index führe. Foundem habe zum Zeitpunkt der Einreichung der Beschwerde „defekte Links und durcheinandergeratene Texte“ beinhaltet. Google stelle Webmastern die Ressourcen zur Verfügung, solche Probleme zu beheben.

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