Ohne internationale Wahlbeobachtung
Seit 1981 leben die Ägypter im Ausnahmezustand. Die Notstandsgesetze geben der Polizei auch weite Befugnisse, wie sie mit Regimekritikern und Oppositionellen umgehen dürfen. Sie dürfen diese auch ohne Anklage festhalten. Demonstrationen gegen die Regierung werden auch mit dem Einsatz von Schlagstöcken verhindert und zurückgedrängt.
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Wenige Tage vor der Parlamentswahl kam es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Polizisten und Mitgliedern der Muslimbruderschaft. Hunderte Mitglieder und Anhänger der Muslimbruderschaft wurden in den vergangenen Wochen verhaftet. Mittlerweile haben die Maßnahmen gegen die Opposition ein solches Ausmaß erreicht, dass ein Verwaltungsgericht die Stimmabgabe in der zweitgrößten Stadt Alexandria untersagte.
Begründet wurde das mit der von den Behörden angeordneten Streichung zahlreicher Kandidaten von der Wahlliste. Die meisten davon gehören den Muslimbrüdern an. Die regierende Nationaldemokratische Partei (NDP) legte Berufung gegen das Urteil ein.
Am Mittwoch war es in Kairo zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Christen, Muslimen und der Polizei gekommen, bei denen ein koptischer Christ ums Leben kam. Bei dem Streit war es um die Baugenehmigung für eine Kirche gegangen. Auch im Wahlkampf hatte es in den vergangenen zwei Wochen mehrfach Schlägereien gegeben.
Kritik an „schweren Menschenrechtsverletzungen“
Der Umgang der Sicherheitskräfte mit Regierungsgegnern wird heftig kritisiert. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International forderte die Behörden auf, die freie Meinungsäußerung und das Recht auf Demonstrationen zu gewähren und auch Wähler in den Wahllokalen nicht einzuschüchtern.
Auch Vertreter des Menschenrechtsausschusses des deutschen Bundestags kritisierten „schwere Menschenrechtsverletzungen“ durch die ägyptische Regierung und Sicherheitskräfte, willkürliche Festnahmen, Folter und Verstöße gegen Presse- und Religionsfreiheit. Aus Kairo gab es dazu kaum Reaktion. Beobachter fürchten, dass die Wahl wie die Parlamentswahl 2005 von gewalttätigen Auseinandersetzungen begleitet wird. Vor fünf Jahren feuerten Sicherheitskräfte auf Menschen, die versuchten, in Wahllokale zu gelangen.
Eingeschränkte Wahlbeobachtung
Für die Durchführung der Wahl ist das Innenministerium zuständig. Bei der Wahl 2005 war noch die weitgehend als unabhängig wahrgenommene Justiz mit der Wahlbeobachtung betraut. Aufgrund von Vorwürfen des Wahlbetrugs seitens einiger Richter wurden laut Amnesty deren Rechte als Wahlbeobachter 2007 durch die Einführung einer Wahlkommission stark eingeschränkt. Auch die Aufforderung der US-Regierung, internationale Wahlbeobachter zuzulassen, stieß in Kairo auf taube Ohren.
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