Realpolitik statt Menschenrechte
Konventionen und Organisationen, die einer Eskalation interner Konflikte, von Bürgerkriegen bis zum Völkermord, vorbeugen und sie bekämpfen wollen, gäbe es genug. Bereits 1948 wurde von der UNO-Generalversammlung die Völkermordkonvention verabschiedet. Kurz darauf folgte die Dritte Genfer Konvention. Völkermorde wie in Darfur, Ruanda und Bosnien konnten dadurch aber nicht verhindert werden.
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Innerhalb der UNO wurde - als Reaktion auf die Fehler der 90er Jahre von Bosnien bis Ruanda - 2004 ein eigener Berater für die Prävention von Genozid etabliert, der direkt an den UNO-Generalsekretär berichtet und vorzeitig vor Völkermord warnen soll. Am Zögern der Staaten, Genoziden vorzubeugen oder dabei zu intervenieren, ändere das allerdings wenig, ist der australische Historiker Dirk Moses im Interview mit ORF.at überzeugt. Auch der sudanesische Präsident, Omar al-Baschir, sei trotz Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs und folgender Auslandsbesuche nach wie vor auf freiem Fuß.
„Spielereien wie im 19. Jahrhundert “
Mit der „Diplomatie des Genozids“ untersucht Moses vor allem die geopolitische Dimension bei eskalierenden Konflikten und die exogenen Faktoren, die zu Völkermord führen können. Im Zentrum seiner Arbeiten steht, wie die internationale Gemeinschaft, insbesondere die großen Mächte wie USA, Großbritannien, Russland und China, auf kritische Völkermordhinweise vonseiten der Vereinten Nationen und der Medien reagiert.

Dirk Moses
Historiker Dirk Moses
„Vorwürfe von Genozid werden damit eine diplomatische Angelegenheit, die gelöst werden muss - nicht entsprechend der Menschenrechte, sondern nach der Realpolitik“, erklärt Moses. „Da werden zum Teil alte Spielereien wie im 19. Jahrhundert weitergeführt.“ Den Nationalstaaten gehe es vor allem darum, Stabilität zu sichern, dem kann die Durchsetzung der Menschenrechte zuwiderlaufen.
Medien und NGOs als Reizstoff
Während andere Experten wie Alex Bellamy den Medien und einer kritischen Berichterstattung eine größere Rolle zubilligen, gibt Moses den Journalisten wenig Anteil daran, tatsächlich an der Eskalation oder Deeskalation eines Konflikts beizutragen. „Großmächte behandeln NGOs und Medien als eine Art Reizstoff, der gemanagt werden muss. Sie drücken ihre eigenen Interessen durch.“ Insbesondere in Bürgerkriegssituationen habe das Militär mehr Macht: „Die Öffentlichkeit hat keinen Zugriff darauf, was vor sich geht“, ist Moses überzeugt.
Die politische Führung hingegen zeige sich dennoch sensibler gegenüber kritischen Medienberichten. Dadurch werde Medienberichterstattung zu einer diplomatischen Angelegenheit wie der Völkermord an sich. Moses: „Es geht vor allem darum, das Gesicht zu wahren, denn betroffene Staaten wollen nicht von außen belehrt werden und auch keine Einmischung in interne Angelegenheiten.“
Tribunale als „Ersatz für Intervention“
Die Änderungen in den 90er Jahren - mit der Einsetzung der Tribunale für Kriegsverbrechen in Ex-Jugoslawien und Ruanda sowie der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs - wurden von einigen Völkerrechtlern als entscheidender Wendepunkt gesehen. Für Moses ist dieser Zugang zu idealistisch. Er sieht die Tribunale viel mehr als „Ersatz für eine humanitäre Intervention“. Das Tribunal für Ex-Jugoslawien könne als „Alternative für die Stationierung westlicher Truppen“ gesehen werden. Die westlichen Mächte hätten damit keinen Druck auf Russland ausüben wollen.
Das Prinzip der Nichteinmischung führte indirekt in den vergangenen Jahren immer wieder zur Eskalation von Konflikten. Bei dem Völkermord in Ruanda 1994 musste sich die Internationale Gemeinschaft den Vorwurf gefallen lassen, zu lange zugesehen zu haben. Auch im Fall des Angriffes westpakistanischer Truppen gegen die ostpakistanische Autonomiebewegung 1971, die zur Unabhängigkeit von Bangladesch führte, reagierte die UNO nicht direkt auf die Unterdrückungsaktion der pakistanischen Armee.
Vielmehr sicherte sie zu, die Souveränität Pakistans zu respektieren und vor allem humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge leisten zu wollen. Nicht zuletzt aufgrund der zögerlichen Haltung der UNO und des Westens eskalierte die Auseinandersetzung zusätzlich in einem Krieg zwischen Indien und Pakistan.
Hilfe versus Nichteinmischung
Geändert hat sich seither wenig, auch wenn Anfang des 21. Jahrhunderts mit Responsibility to Protect (Schutzverantwortung) ein neues Konzept zum Schutz von schweren Menschenrechtsverletzungen entwickelt wurde. Das Dilemma zwischen der humanitären Intervention und Hilfe und der politischen Nichteinmischung lässt sich für Moses nicht lösen. Nationalstaaten würden immer das Recht für sich beanspruchen, Rebellionen niederzuschlagen. Zudem sei die UNO eine Kreation aller Staaten, die für ihre Mitgliedschaft zahlen: „Die Staaten sind nicht bereit dazu, der UNO Souveränität abzutreten. Diese Muster bleiben immer dieselben.“ Auch, wenn es auf Kosten der Menschenrechte gehe.
Eine zusätzliche Schwierigkeit tritt bei der internationalen Strafverfolgung aktiver Politiker auf - denn werden diese vor Gericht gestellt, werde dadurch eine politische Lösung des Konflikts erschwert. Die UNO könne sich nun entscheiden, ob ein Kriegsverbrecher verhaftet werden solle und möglicherweise der Konflikt in dem Land eskaliert, oder ob eine Lösung auf politischer Ebene angestrebt werden solle. Moses: „Der gute Wille, jemanden vor Gericht zu stellen, kann die Situation auch komplizierter machen.“
Simone Leonhartsberger, ORF.at
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