Regierungsparteien arbeiten an „Reförmchen“
In den 90 Jahren seit Inkrafttreten der österreichischen Bundesverfassung ist auf Veränderungen immer wieder mit größeren und kleineren Reformen reagiert worden. Eine in jüngster Zeit oft geforderte große Verwaltungsreform ist aber ausgeblieben und kleine Neuerungen lassen laut Kritikern den Eindruck eines „Fleckerlteppichs“ entstehen.
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Aktuell stehen nur die Themen Kinderrechte und die Kompetenzen des Rechnungshofs (RH) auf der Agenda. Zwar besteht grundsätzlich darüber Einigkeit, dass die Kinderrechte in Verfassungsrang gehoben werden sollen und die RH-Prüfkompetenzen neu zu regeln sind, aber bei beiden Themen spießt es sich noch im Detail und das schon seit Monaten.
Ergebnisse noch im Herbst?
Einen nächsten Termin für den Verfassungsausschuss gebe es zwar nicht, man zeigte sich aber in beiden Fällen optimistisch, noch im Herbst zu einem Ergebnis zu kommen, heißt es. Während es bei den RH-Kompetenzen um eine Änderung im Bundesverfassungsgesetz (B-VG) geht, bekommen die Kinderrechte ein ganz neues, eigenes Gesetz.
Eine ausgemachte Sache ist auch bereits die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als Minderheitenrecht, hierzu findet im Oktober auch eine mehrtägige Klausur statt. Die großen Änderungen müssen hier nicht im B-VG, sondern in der Geschäftsordnung vorgenommen werden, erklärte Peter Pointner, stellvertretender SPÖ-Klubdirektor. Ebenfalls noch nicht aktuell ist die Neuordnung der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit.
Opposition ruft nach „großem Wurf“
Die Oppositionsparteien drängen aber. „Die großen Reformen werden von niemandem betrieben, es gibt nur kleine Reförmchen, also einen Fleckerlteppich. Der große Wurf, der schon lange ansteht, lässt auf sich warten“, formulierte es Grünen-Verfassungssprecherin Daniela Musiol. Auch ihr Kollege vom BZÖ, Herbert Scheibner, erklärte: „Kleine Änderungen gibt es immer wieder, aber grundlegende Strukturreformen, die notwendig wären, gibt es nicht.“
Aus Scheibners Sicht wären eine Neuordnung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern, Strukturreformen in der Gesetzgebung sowie die Verankerung der Grundrechte nötig. Lediglich die FPÖ fordert ebenfalls nur Teilreformen - zur Verminderung des Rechtsschutzes im Asylverfahren und bei den Normen über den Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Molterer nimmt sich Ortstafelfrage vor
ÖVP-Verfassungssprecher Wilhelm Molterer wiederum sieht etwa in der Ortstafelfrage den Bundeskanzler am Zug. Bei der Ausweitung der Rechnungshofkompetenzen sei man bereits vor dem Sommer weit gekommen: „Das scheint mir heuer lösbar zu sein.“ Welche Verfassungsänderungen aus einer Verwaltungsreform her resultieren, kläre sich hingegen erst im Zuge von Gesprächen zwischen Bund und Ländern, meinte Molterer.
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