Nachahmersteinchen legalisiert

Lego hat einen Jahrzehnte währenden Rechtsstreit verloren: Die klassischen Steinchen mit zwei mal vier Punkten an der Oberfläche dürfen von jedermann nachgebaut und verkauft werden - ein Markenschutz besteht nicht. Der Europäische Gerichtshof argumentiert das so: Ausschlaggebend für das Design ist die Funktionalität, also die Technik, und der Schutz auf die Technik ist bereits erloschen. Damit wird der Status quo im internationalen Recht bestätigt. Denn die Nachahmersteinchen gibt es längst.

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