1.587 Richter, 354 Staatsanwälte
Österreichweit sind in den vier Oberlandesgerichts- bzw. Oberstaatsanwaltschaftssprengeln 1.587 Richter und 354 Staatsanwälte tätig. Standesvertreter beklagen immer wieder, dass die Personaldecke zu dünn sei. Darauf haben zuletzt auch die Präsidenten der Oberlandesgerichte verwiesen.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Sieben der Staatsanwälte sind laut Angaben des Justizministeriums derzeit bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft beschäftigt. Sie sind allerdings nicht die Einzigen, die sich mit Bestechung, Amtsmissbrauch und Co. beschäftigen. „Kleinere“ Fälle werden auch von allen anderen Staatsanwälten bearbeitet.
Meistes Personal in Wien
Von den insgesamt 354 Staatsanwälten sind 324 Staatsanwälte erster Instanz und 30 Oberstaatsanwälte (zweite Instanz). In Summe sind in der Justiz auch 185 Richteramtsanwärter und über 4.800 „Nichtrichterlich Bedienstete“ tätig. Bei den Richteramtsanwärtern handelt es sich um angehende Richter und Staatsanwälte, die zum Beispiel während des Studiums ihr Gerichtsjahr absolvieren. Den Ausbildungsstatus „Richteramtsanwärter“ haben sie für drei Jahre.
Das meiste Justizpersonal hat der Sprengel Wien (zuständig auch für Niederösterreich und das Burgenland) aufzuweisen. 761 Richter, 94 Richteramtsanwärter und 169 Staatsanwälte sind hier tätig. Im OLG-/OStA-Sprengel Graz (Steiermark und Kärnten) sind es 301 Richter, 35 Richteramtsanwärter und 65 Staatsanwälte. Linz (Oberösterreich und Salzburg) verzeichnet 315 Richter, 32 Richteramtsanwärter und 67 Staatsanwälte und Innsbruck (Tirol und Vorarlberg) 210 Richter, 24 Richteramtsanwärter sowie 46 Staatsanwälte. Am Obersten Gerichtshof und in der Generalprokuratur gibt es weiters 59 Richter, 16 Staatsanwälte und 36 Nichtrichterlich Bedienstete.
Mehr Staatsanwälte für Wirtschaftsfälle
Österreichweit sollen sich künftig mindestens 40 Staatsanwälte um komplexe Wirtschaftsfälle kümmern, das hat das Justizministerium vor wenigen Tagen bekanntgegeben. Angesiedelt bei den vier Oberstaatsanwaltschaften, werden sie für Fälle wie Betrug, Untreue und Förderungsmissbrauch zuständig sein, die eine Schadenssumme von fünf Millionen Euro übersteigen.
Auch organisierte Schwarzarbeit, Pyramidenspiele mit einer größeren Zahl von Geschädigten, Bilanzdelikte, Finanzstraftaten und Geldwäscherei fallen in ihre Zuständigkeit. Derzeit gibt es zwar schon spezialisierte Wirtschaftsabteilungen, jedoch nicht flächendeckend. Dort, wo es heute noch keine eigene Wirtschaftsabteilung gibt, kann jeder Staatsanwalt auch mit Wirtschaftsfällen betraut werden.
Die neuen Zentren sollen mit 1. Juni 2011 ihre Arbeit aufnehmen. In Wien werden rund 20 Staatsanwälte im Wirtschaftskompetenzzentrum zum Einsatz kommen, die restlichen 20 teilen sich auf die weiteren drei Standorte Graz, Linz und Innsbruck auf. Sie werden in ihrer Arbeit jeweils auch von mindestens einem externen Experten unterstützt.
Link: