Prozesse gegen Polizisten
Mit den Verwüstungen durch „Katrina“ sind in den Tagen danach auch Berichte über Plünderungen, Schießereien, Gesetzlosigkeit und Anarchie an die Öffentlichkeit gelangt. Immer wieder eskalierte die Gewalt in Schießereien zwischen Gesetzesbrechern und Polizisten sowie Nationalgardisten, die zur Unterstützung in das Katastrophengebiet abkommandiert worden waren.
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Einige Polizisten waren vom damaligen Bürgermeister Ray Nagin vom Rettungseinsatz abkommandiert worden, um angesichts zunehmender Plünderungen für Ordnung zu sorgen. Dabei wurden offenbar auch Unschuldige getroffen. Erst vor wenigen Wochen wurde gegen sechs Polizisten aus New Orleans Anklage erhoben, weil sie auf unbewaffnete Opfer der Flutkatastrophe geschossen und später die Taten vertuscht haben sollen.
Durch deren Schüsse sollen zwei Menschen, ein 17-Jähriger und ein geistig behinderter 40-Jähriger, die vor den Wassermassen zu fliehen versuchten, getötet und vier verletzt worden sein. Den Beamten droht lebenslange Haft oder die Todesstrafe. Zwei weiteren Beamten wurde vorgeworfen, Beweise gefälscht zu haben, um ihre Kollegen vor einer Bestrafung zu schützen. Bei der Untersuchung der Vorfälle am selben Tag fanden die Ermittler allerdings am Tatort weder Waffen noch Patronenhülsen. Mehr als einen Monat später wurden 30 Hülsen entdeckt, die aber laut Justizministerium „eher von Polizisten als von Zivilisten abgefeuert wurden“.
Erlaubnis, zu schießen?
Dass die Polizei von New Orleans offenbar die Erlaubnis hatte oder glaubte, dass es diese Anweisung gebe, auf Plünderer zu schießen, veröffentlichte die Onlineplattform Pro Publica für investigativen Journalismus erst vor wenigen Tagen. Unklar sei, wie diese Order kommuniziert wurde. In jedem Fall sorgte es für Unsicherheit unter den Sicherheitskräften. Die einen verweigerten laut Pro Publica, diese Anweisung durchzuführen. Andere sahen darin einen fundamentalen Wandel der Standards, die der Polizei erlauben, sich selbst zu verteidigen.
Verwirrung brachte vor allem das von Nagin ausgerufene Kriegsrecht über New Orleans. Das existiere in der Verfassung des US-Bundesstaats Louisiana gar nicht, betonte Pro Publica. Laut Polizisten soll die Verwendung dieser Worte die Erkenntnis gefestigt haben, dass sich die Regeln geändert hätten.
Andere interpretierten diese Entwicklung offenbar so, dass dadurch Schüsse auf Plünderer genehmigt seien, auch wenn diese keine direkte Gefahr darstellten. Fraglich ist nun vor allem, welche Konsequenzen diese möglichen Anordnungen, auf Plünderer zu schießen, auf Prozesse gegen Polizisten haben, die deswegen angeklagt sind.
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