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Schuldengrenze für Bund und Länder

Der Deutsche Bundestag hat 2009 unter dem Eindruck der Wirtschafts- und Finanzkrise eine umfassende Schuldenbegrenzung beschlossen. Sie sieht vor, dass Bund und Länder ab 2020 grundsätzlich keine neuen Schulden mehr machen dürfen. Die Regelung ist in der Verfassung verankert und tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

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Die in Deutschland 2009 beschlossene Schuldenbremse sieht aber etwas Spielraum für den Bund vor: Die Obergrenze der Verschuldung liegt für ihn in wirtschaftlich normalen Zeiten bei 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Das wären derzeit etwa acht Milliarden Euro. Von 2011 bis 2016 erhält der Bund zudem eine Übergangszeit, um das Ziel zu erreichen. Politisch gewollt ist aber auch beim Bund, ab 2020 wie die Länder keine neuen Schulden mehr aufzubauen.

Ausnahmen

In wirtschaftlich guten Jahren müssen Rücklagen gebildet oder Schulden getilgt werden. In Notlagen wie bei Naturkatastrophen und bei schweren Konjunkturkrisen sind unter strengen Bedingungen Ausnahmen möglich. Der Bundestag und die Länderparlamente können dann mit der jeweiligen Regierungsmehrheit das Abweichen von der Schuldenbremse beschließen.

Konsolidierungspakt

Ärmere Bundesländer werden zum Abbau ihrer Altschulden in den Jahren 2011 bis 2019 jährlich mit mindestens 800 Millionen Euro unterstützt. Die insgesamt 7,2 Milliarden Euro teilen sich Bund und Länder je zur Hälfte. Nach bisherigem Stand kann Bremen mit rund 300 Millionen Euro jährlich rechnen, das Saarland mit 260 Millionen und Schleswig-Holstein mit 80 Millionen Euro pro Jahr. Weitere Begünstigte sind Berlin und Sachsen-Anhalt. Sie können ebenfalls mit 80 Millionen Euro rechnen.

Frühwarnsystem

Um Haushaltskrisen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern, soll ein Frühwarnsystem eingeführt werden. Dazu wird ein Bund-Länder-Gremium als Stabilitätsrat gebildet. Er soll den Umgang von Bund und Ländern mit dem Haushalt kontrollieren. Bei Verstoß gegen Auflagen werden den ärmeren Ländern die Finanzmittel für den Rest des Förderungszeitraumes gestrichen.

Steuerautonomie

Bund und Länder haben sich bereits auf eine Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund verständigt. Dafür ist ein Ausgleich von 8,9 Milliarden Euro pro Jahr an die Länder vorgesehen.

Verwaltung

Die Finanzverwaltungen von Bund und Ländern sollen stärker kooperieren. Das Bundeszentralamt kann häufiger als bisher bis in die Länder hinein Steuerflucht bekämpfen.

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