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Ministerium verweist auf Haushaltsrecht

Das neue Finanzrahmengesetz regelt, wie viel Geld die Regierung in den kommenden vier Jahren maximal ausgeben darf. Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) spricht in diesem Zusammenhang gern von einer „gesetzlich bindenden Schuldenbremse“. Sowohl Industriellenvereinigung (IV) als auch das Institut für Höhere Studien (IHS) sehen das etwas anders und fordern daher weitere Instrumentarien.

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Im Finanzrahmen 2011 bis 2014 seien die Ausgabenobergrenzen gesetzlich bindend, es mache daher keinen Sinn, das in der Verfassung zu verankern, sagte ein Sprecher des Finanzministers. „Das ist nur halb richtig“, hält dem Ulrich Schuh vom IHS entgegen. Zwar gebe es Ausgabenobergrenzen, diese grenzen allerdings nicht die Staatsschulden ein.

IHS: Finanzrahmen regelt nur Ausgaben

Die Grenzen können - wie das auch der Fall ist - so angesetzt werden, dass sie ein Defizit vorsehen. Eine echte Schuldenbremse hieße, dass bei normaler Konjunkturlage nicht mehr ausgegeben werden darf, als eingenommen wird, sagte Schuh. Nur damit werde eine weitere Verschuldung verhindert. Das neue Haushaltsrecht sei zwar ein großer Wurf, mit dem viele Mängel beseitigt worden seien. Es gebe einen mehrjährigen Plan, der den Ressorts mehr Flexibilität gibt und Ausgabenobergrenzen vorschreibt. Mit den Schulden habe das aber nichts zu tun, so Schuh.

Schuldenbremse in Deutschland:
Die in Deutschland 2009 beschlossene Schuldenbegrenzung sieht vor, dass der Bund ab 2016 in wirtschaftlich normalen Zeiten nicht mehr als 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) Schulden machen darf. Die Länder sollen ab 2020 gar keine neuen Kredite mehr aufnehmen dürfen. Die Regelung ist in der Verfassung verankert.

Bei einer Schuldenbremse stelle sich allerdings die Frage, ob die Regel auch eingehalten werde, sagt Schuh weiter. So gebe es auf EU-Ebene auch klare Budgetregeln, es sei aber offen, was bei einer Verletzung passiert. Wenn solche Bestimmungen einmal verletzt würden, „sind sie wieder tot“.

IV will auch Länder und Gemeinden einbeziehen

Eine Schuldenbremse unter Einbeziehung aller Gebietskörperschaften, also auch der Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger, forderte wiederum die IV. Die im Haushaltsrecht vorgesehenen Ausgabenobergrenzen beziehen sich nur auf den Bund, und das sei zu wenig, sagt Vizegeneralsekretär Koren mit Verweis auf das deutsche Modell.

Die Industrie wünscht sich darüber hinaus ein Durchgriffsrecht für das EU-Statistikamt „Eurostat“ auf die Statistiken der Mitgliedsländer, damit sich der Fall Griechenland nicht wiederholen kann. Außerdem plädierte Koren für Sanktionsmechanismen, die möglicherweise zu Disziplin führen.

BZÖ spricht von „Riesenbluff“

Das BZÖ habe bereits mehrmals eine echte, verfassungsrechtlich abgesicherte Schuldenbremse im Parlament beantragt, sagt BZÖ-Chef Josef Bucher und forderte von Pröll eine Umsetzung. Ein Finanzrahmengesetz ersetze noch lange keine Schuldenbremse, Prölls Schuldenbremse sei ein „Riesenbluff“.

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