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Experte: „Aushebelung des Rechtsstaates“

Nach der harschen Kritik am geplanten Standortentwicklungsgesetz wird es nun eine umfassende Überarbeitung geben. Das berichtete die „Wiener Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe) mit Verweis auf den Verfassungsdienst des Justizministeriums. Dieser habe nämlich - völlig ungewöhnlich - gar keine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abgegeben, da sich der Entwurf bereits erübrigt habe.

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Das Gesetz soll mit 1. Jänner des kommenden Jahres in Kraft treten. Insbesondere wird kritisiert, dass ein Großprojekt automatisch genehmigt ist, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) über ein Jahr dauert, weil zum Beispiel der Projektwerber schlechte Unterlagen vorgelegt hat. „Eine Stellungnahme zum historischen Begutachtungsentwurf seitens des BMVRDJ (Justizministerium, Anm.) hat sich erübrigt, da vom BMDW (Wirtschaftsministerium, Anm.) bekanntgegeben wurde, dass dieser Entwurf maßgeblich überarbeitet wurde und weitere Arbeiten daran stattfinden“, so das Justizministerium nun zur „Wiener Zeitung“.

„Wird nicht neu aufgesetzt“

Das Wirtschaftsministerium relativierte allerdings die Aussagen der Justiz. „Es wird definitiv nicht neu aufgesetzt“, so eine Sprecherin zur Zeitung. Man werde die im Begutachtungsverfahren eingelangten Stellungnahmen nur einarbeiten und gegebenenfalls einen Abänderungsantrag verfassen. Das entspreche dem normalen Ablauf der Gesetzgebung. Kritik an der Vorgehensweise der zuständigen Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) kam von der SPÖ. Klubchef Andreas Schieder hat es nach eigenen Angaben noch „nie erlebt“, dass der Verfassungsdienst derart umgangen wurde. „Demokratiepolitisch ist das ein No-Go“, sagte er der Zeitung.

„Das schreit nach Maulkorb“

Laut Schieder prüft die SPÖ auch, ob das Parlament die vom Umwelt- und Landwirtschaftsministerium verschickte, aber nicht öffentliche Stellungnahme zum geplanten Gesetz über eine Anfrage erhalten könnte. Der Politikwissenschaftler und Parteienexperte Hubert Sickinger war über die beiden prominenten Abwesenden im Begutachtungsverfahren überrascht. „Das ist ein völliger Bruch mit den Usancen. Das schreit ja danach, dass es hier einen politischen Maulkorb gab“, so Sickinger.

Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff stieß ins selbe Horn: Angesichts „heimlicher“ oder unterlassener Stellungnahmen, aber auch kurzer Begutachtungsfristen könne man „den Eindruck haben, dass der Staat auf seine Bürger pfeift“ und „Gesetze am Bürger vorbei beschließen will“. Für Wolff ist das „besorgniserregend“: Vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes seien früher immer sehr gute und profunde Stellungnahmen gekommen. Seit dieser - unter der ÖVP-FPÖ-Regierung - zum Justizministerium gewandert ist, „ist er überraschend ruhig geworden“. Auch dass die Begutachtungsfristen neuerdings sehr kurz gehalten werden, sei „vielleicht Teil einer Taktik, damit es nicht zur Begutachtung kommen kann“.

Stellungnahmen zu anderen Gesetzen zurückgezogen

Es ist nicht der erste Fall, in dem die ÖVP-FPÖ-Regierung mit Eingriffen in den üblichen Begutachtungsprozess auffällt: Für Aufregung sorgte vor allem, dass im Februar eine auf der Website des Parlaments publizierte kritische Stellungnahme des Außenministeriums zur Indexierung der Familienbeihilfe für EU-Ausländerinnen und -ausländer wieder zurückgezogen wurde.

Im April zog das Finanzministerium eine eigene kritische Stellungnahme zum Plan der Regierung, den Wirtschaftsstandort - neben Umweltschutz - als Staatszielbestimmung in der Verfassung zu verankern, zurück. Das sei nur die Meinung einer Abteilung gewesen, hieß es damals nach Bekanntwerden.

Für Kurz Kritik „ganz normal“

Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) drängte jedenfalls am Mittwoch darauf, dass Verfahren in Österreich künftig rascher entschieden werden. Die Kritik sei in einer Begutachtungsphase „ganz normal“, sagte er im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Aufgabe von Ressortchefin Schramböck sei es nun, sich mit den Punkten auseinanderzusetzen und „gewisse Einarbeitungen vorzunehmen“.

„Verletzung des europäischen Rechts“

Im „Standard“ (Mittwoch-Ausgabe) übte der Verfassungsrechtler Heinz Mayer Kritik am geplanten Standortentwicklungsgesetz. „Die Wirtschaft ist kein Selbstzweck, sondern muss zum Wohle des Staates und seiner Bürger tätig sein. Das neue Standortentwicklungsgesetz tut das nicht und gefährdet nebenher noch den Rechtsstaat“, so der Experte. Weiters heißt es in seinem Kommentar: „Es geht schlicht um die Aushebelung des Rechtsstaates und um eine massive Verletzung des europäischen Rechts.“

Mayer hielt das Gesetz bereits in früheren Aussagen für unrettbar: „Dieses Gesetz ist derart rechtsfern formuliert, dass man es eigentlich neu schreiben müsste. Ich kann mir nicht vorstellen, wenn man mit diesem Entwurf ein sinnvolles Gesetz zusammenbringt“, so Mayer etwa letzte Woche.

Auch die Umweltschutzorganisation WWF ließ kein gutes Haar am Gesetzesentwurf. Sie sprach von einem „Freibrief für Betonierer“ und forderte einmal mehr die Rücknahme des „völlig verpfuschten Entwurfs“. Weiters forderte der WWF die Veröffentlichung der bisher nur intern übermittelten Stellungnahme des Umweltministeriums an das Wirtschaftsressort.

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