Deutsche Regierung beschloss drittes Geschlecht „divers“
Im deutschen Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Die Regierung beschloss heute einen Gesetzesentwurf, der neben „männlich“ und „weiblich“ auch den Eintrag „divers“ vorsieht.
Die Große Koalition aus Union und SPD setzt damit eine Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Darin wurde die geltende Regelung als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot der Verfassung gewertet. Bis Ende 2018 muss die Gesetzesänderung nun umgesetzt sein.
VfGH-Spruch auch in Österreich
Auch in Österreich stellte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Juni fest, Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, haben ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister (ZRP) und in Urkunden. Das Personenstandsgesetz muss dafür nicht korrigiert werden. Das Höchstgericht gab aber zwingend vor, wie das Gesetz verfassungskonform auszulegen ist. Offen blieb, wie die alternativen Geschlechtsformen in Urkunden zu bezeichnen sind.