Conchita als Grund
Die Türkei wird dem Eurovision Song Contest auch 2019 fernbleiben und nennt Auftritte wie jenen von Conchita Wurst als Grund. „Als öffentlich-rechtlicher Sender können wir nicht um 21.00 Uhr, wenn Kinder fernsehen, einen Österreicher zeigen, der zugleich Bart und Rock trägt und zugleich Mann und Frau sein will“, sagte TRT-Präsident Ibrahim Eren der Tageszeitung „Hürriyet“.
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„Wir beabsichtigen nicht, an dem Wettbewerb teilzunehmen“, bekräftigte der Chef des türkischen Staatssenders den seit dem Jahr 2012 bestehenden Boykott seines Landes. Conchita Wurst hatte das europäische Wettsingen im Jahr 2014 gewonnen, kommendes Jahr findet der Song Contest voraussichtlich in Israel statt.
„Von Werten abgekommen“
Eren warf der European Broadcasting Union (EBU) vor, „von ihren Werten abgekommen“ zu sein. Das habe die Türkei dem Zusammenschluss der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mitgeteilt. „Wenn das behoben ist, kehren wir zur Eurovision zurück“, fügte er hinzu.
LGBTQ: LGBTQ ist eine aus dem englischen Sprachraum kommende Abkürzung für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und queere Bevölkerungsgruppen.
Der Boykott der Türkei wurde als weiterer Versuch gewertet, die LGBTQ-Community zum Schweigen zu bringen. Obwohl der gleichgeschlechtliche Geschlechtsverkehr bereits 1858 im Ottoman-Reich legalisiert wurde, gibt es seither stets neue Bemühungen, die Rechte Homosexueller einzuschränken. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt. Zudem wird lesbischen Frauen die In-vitro-Fertilisation verweigert. Bei der Pride-Parade in Istanbul wurde im Juli sogar Tränengas gegen Aktivistinnen und Aktivisten eingesetzt.
EBU verteidigt LGBTQ-Tradition
Ein Sprecher der Europäischen Rundfunkunion (EBU) betonte daraufhin die Werte der Universalität und Individualität des Song Contests. Zahlreiche Moderatorinnen und Moderatoren sowie Künstlerinnen und Künstler des Bewerbs sind Teil der LGBTQ-Community.
Die Türkei, das Siegerland des Jahres 2003 („Everyway That I Can“ von Sertab Erener), hatte den Song Contest ursprünglich aus Verdruss über eine Regeländerung aus dem Jahr 2009 verlassen, wonach die fünf größten EBU-Zahler Deutschland, Spanien, Frankreich, Großbritannien und Italien fixe Startplätze im Finale erhielten, während alle anderen Staaten sich in Semifinalen qualifizieren müssen.
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