GmbH-Gründer sollen bald nicht mehr persönlich zum Notar

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Ab kommendem Jahr soll es für die Gründung einer GmbH künftig nicht mehr nötig sein, dass alle Gesellschafter und Gesellschafterinnen persönlich zum Abschluss des Gesellschaftsvertrags beim Notar bzw. bei der Notarin erscheinen. Hingegen will es das Justizministerium ermöglichen, einen oder mehrere Personen per Video zuzuschalten. So soll die Gründung einer GmbH erleichtert werden, berichtete heute das Ö1-Frühjournal.

Die Neuerung soll mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten. Zudem soll es nach vier Jahren eine Evaluierung geben. „Damit wird es einfacher, eine GmbH zu gründen und damit stärken wir auch den Wirtschaftsstandort“, sagte ÖVP-Justizminister Josef Moser. Auch ein Pilotprojekt sei hierzu bereits durchgeführt worden.

Moser: Beschwerden über Verpflichtung der Anwesenheit

Laut Moser hätten sich Gesellschafterinnen und Gesellschafter in der Vergangenheit über den Aufwand beschwert, den die persönliche Anwesenheit verursache, vor allem wenn es sich um Gründer und Gründerinnen aus dem Ausland handle, hatte „Die Presse“ bereits im April berichtet.

Wichtig sei jedoch, dass weiterhin die Identifizierungsverpflichtung sowie die Belehrungs- und Beistandsverpflichtungen in vollem Ausmaß erfüllt werden können, betonte Moser. Notare und Notarinnen müssen auch in Zukunft Identitäten der Gründerinnen und Gründer überprüfen und die Erklärungen elektronisch beurkunden, heißt es.