D: Abschiebung von Ex-Leibwächter Bin Ladens rechtswidrig

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Der heute nach Tunesien abgeschobene ehemalige Leibwächter von Osama bin Laden muss zurück nach Deutschland geholt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen heute Nachmittag. Die Abschiebung sei „grob rechtswidrig“ gewesen und verletzte grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien, teilte das Gericht mit. Die Abschiebung müsse rückgängig gemacht werden.

Das Gericht hatte bereits gestern Abend entschieden, dass Sami A. nicht abgeschoben werden dürfe, weil ihm in seinem Heimatland Folter drohe. Doch der Beschluss wurde erst heute Früh veröffentlicht, als sich Sami A. schon auf dem Flug in sein Heimatland befand. Die Rechtsanwältin des Tunesiers hatte daher Klage auf Rückführung nach Deutschland eingereicht.

1997 nach Deutschland gekommen

Der 1976 geborene A. war nach Gerichtsangaben 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2000 eine militärische und ideologische Ausbildung in einem Lager von al-Kaida in Afghanistan absolviert und zeitweise zur Leibgarde von Osama Bin Laden gehört zu haben. Anschließend soll er sich in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben.

Der Kläger streitet diese Vorwürfe laut Gericht ab. Die Bundesanwaltschaft hatte gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber schließlich mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.