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Viele Fragen offen

Erneut haben Arbeitnehmervertreter am Mittwoch scharf gegen das geplante neue Arbeitszeitgesetz protestiert, das ÖVP und FPÖ am Donnerstag im Nationalrat beschließen wollen. Es handle sich um ein „handwerklich schlecht gemachtes Gesetz“, kritisierte der Arbeitsrechtsexperte und AK-Wien-Direktor Christoph Klein.

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Das neue Gesetz zum Zwölfstundentag werde „schwer lösbare Interpretationsrätsel mit sich bringen“, so Klein. In der Praxis werde das geplante Gesetz „vor größte Anwendungsprobleme gestellt werden“. Grundsätzlich werde der Kreis von Menschen, die keinen gesetzlichen Schutz bei der Arbeitszeit haben, „beträchtlich, aber auch in höchst unklarer Weise ausgedehnt“.

Viel mehr Ausnahmen

„Waren bisher nur ‚leitende Angestellte‘ der ersten und zweiten Managementebene vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen, sollen es in Zukunft auch Arbeitnehmer mit ‚maßgeblicher selbstständiger Entscheidungsbefugnis‘ sein, deren Arbeitszeit aufgrund der besonderen Merkmale der Tätigkeit nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird“, kritisiert der Arbeitnehmervertreter.

Für Mitarbeiter vieler Branchen bleibe somit offen, ob ihr arbeitszeitgesetzlicher Schutz ausgehebelt wird oder ob die gesetzliche Pflicht der Arbeitszeitaufzeichnung Vorrang habe, gibt Klein in einer Aussendung zu bedenken.

Viele Branchen betroffen

Unklarheiten beträfen zum Beispiel IT-Fachleute, Techniker, Wissenschaftler, Mitarbeiter in Kreativbranchen, Journalisten, Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen und viele mehr. Die gleiche unabsehbar große Gruppe relativ selbstständig agierender Arbeitnehmer könne nach dem Gesetzestext auch dann aus dem Arbeitszeitgesetz herausfallen, wenn sie ihre Arbeitszeit „hinsichtlich Lage und Dauer selbst festlegen können“. Barbara Teiber, gf. Vorsitzende der GPA-djp warnte auch vor großen Rechtsunsicherheiten bei All-in-Verträgen.

Weiter Unklarheit bei Gleitzeit

Unklarheiten bleiben laut Klein auch bezogen auf ein zuschlagsfreies Arbeiten bis zu zwölf Stunden täglich bei Gleitzeit, das künftig möglich sein soll, wenn „die Gleitzeitvereinbarung vorsieht, dass ein Zeitguthaben ganztägig verbraucht werden kann“. „Rechtstechnisch teils misslungen“ sei auch das Aufrechterhalten von bestehenden Betriebsvereinbarungen durch den Abänderungsantrag von ÖVP und FPÖ, die das Mitspracherecht von Betriebsräten beschneiden wollten.

Höchst strittig sei hierbei, ob nach Kündigung und damit Erlöschen der Betriebsvereinbarung die Ansprüche auf Zuschläge Inhalt der Einzelverträge geworden sind und in dieser anderen Rechtsform weiter gelten, so Klein. Für nach Kündigung der Betriebsvereinbarung neu eingestellte Arbeitnehmer bestehe sicher kein Anspruch auf die Zuschläge, aber früher Beschäftigte könnten sich mit völlig ungewissem Ausgang an die Gerichte wenden.

„Nebenwirkungen“ auch in anderen Bereichen

„Nebenwirkungen“ ortet Klein auch im sozialversicherungsrechtlichen Teil des geplanten neuen Gesetzes. Es gehe um das neue Kontrollwerkzeug, mit dem die Sozialversicherungsträger unter anderem missbräuchliche Medikamentenverschreibungen und missbräuchliche E-Card-Verwendung besser verfolgen können sollen.

„Es wird wohl niemand davon ausgehen, dass ein Missbrauch von Krankenversicherungsleistungen ausschließlich bei Arbeitern und Angestellten, nicht aber bei anderen Versichertengruppen (Bauern, Selbständigen, ...) vorkommen kann. Die Kontrollregelung ist nach dem derzeitigen Entwurf aber ausschließlich für die ASVG-Versicherten vorgesehen“, kritisiert der Fachmann der Arbeiterkammer.

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