Unklarheit über „Pull-Faktor“
Ein Ergebnis des EU-Gipfels vom Donnerstag und Freitag war der Plan einer Schaffung von „Anlandezentren“ oder „Anlandeplattformen“, in die Bootsflüchtlinge gebracht werden sollten. Wo diese entstehen und wie sie funktionieren sollen, ist ungeklärt.
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Im entsprechenden Abschnitt der Schlusserklärung heißt es unter Punkt fünf, dass diese Lager die individuelle Situation von Asylsuchenden berücksichtigen und internationalem Recht entsprechen sollten. Allerdings dürften sie „keinen Pull-Faktor“ bilden, also keinen Anziehungspunkt für Flüchtlinge und Migranten darstellen.
Wie das „profil“ in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, interpretiert Österreich diese Worte auf eine besonders strikte Art und Weise. „Aus unserer Sicht sollten dort keine Asylanträge gestellt werden können“, sagte Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal gegenüber dem Magazin.

APA/Roland Schlager
Launsky-Tieffenthal lehnte stellvertretend für die Regierung die Möglichkeit von Asylanträgen in den Lagern ab
Kooperation mit UNHCR
Was bisher über die „Anlandeplattformen“ bekanntgeworden war, ließ erwarten, dass dort zumindest in einem vorläufigen Schnellverfahren Migranten von Asylberechtigten unterschieden werden sollten. Die Zentren sollten in enger Zusammenarbeit mit den Drittstaaten sowie dem UNO-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) und der Internationalen Migrationsorganisation (IOM) funktionieren.
Bootsflüchtlinge, die in internationalen Gewässern oder auf Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedsstaats Schiffbruch erleiden, würden dem zufolge nicht mehr auf das europäische Festland gebracht, sondern stattdessen in nordafrikanische Staaten, die sich dazu bereiterklärt hätten, Sammellager zu beherbergen.
Dort würde das UNHCR mit finanzieller Unterstützung aus Brüssel für Unterbringung und Versorgung der Geretteten sorgen, während ein Schnellverfahren feststellte, ob ihnen der Flüchtlingsstatus zustünde. Anerkannte Flüchtlinge würden anschließend nach Europa gebracht und dort verteilt. Nicht anerkannte könnten die Hilfe der IOM in Anspruch nehmen, um in ihre Heimatländer zurückzukehren.
Asylrecht am Wanken
So ist derzeit also nicht nur fraglich, wo die „Anlandeplattformen“ errichtet werden, sondern auch, wie diese funktionieren sollen. Sollte sich die Position Österreichs durchsetzen, dass in den Camps überhaupt keine Asylanträge angenommen werden, würde das de facto ein Grundprinzip der Genfer Flüchtlingskonvention aushebeln: Niemand, der an der Grenze eines sicheren Staates um Schutz bittet, darf ohne Prüfung abgewiesen werden. Das gilt auch für Migranten, die in internationalen Gewässern auf Beamte der EU-Grenzschutzagentur Frontex treffen.
Kurz: „Müssen auf europäischer Ebene zusammenhalten“
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) spricht im ZIB2-Interview über mögliche Maßnahmen in der EU-Asylpolitik.
Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hält Abkommen mit den nordafrikanischen Staaten für „Anlandeplattformen“ für Flüchtlinge jedenfalls für machbar, wie er in der ZIB2 am Freitagabend erklärte. Vor allem mit Ägypten gebe es bereits jetzt eine „sehr, sehr gute Zusammenarbeit“, sagte Kurz. Aber auch mit Libyen könne man sich eine vertiefte Kooperation vorstellen. Die Bereitschaft des Landes dazu sehe er durchaus. Die Kooperationen mit den afrikanischen Staaten sollen „Schritt für Schritt“ ausgebaut werden.
„Veränderung in den Köpfen“
Er sei froh über die Bewegung in Europa, sei er doch jahrelang für seine Forderungen bezüglich Außengrenzschutz, Frontex und „Schutzzonen“ außerhalb Europas kritisiert worden, sagte er am Samstag. „Die Veränderung hat also in den Köpfen stattgefunden, und jetzt muss sie auch noch auf den Boden gebracht werden.“ Wichtig sei, dass Flüchtlingsboote nach ihrer Rettung im Mittelmeer wieder zurückgebracht würden und nicht nach Europa. Damit entziehe man den Schleppern die Grundlage, beende das Ertrinken im Mittelmeer und stoppe die „Überforderung in Europa“, sagte der Kanzler.
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