Letzte parlamentarische Hürde: CETA passierte Bundesrat
Das EU-Kanada-Freihandelsabkommen CETA hat gestern die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte der Ratifizierung zu. Das geschah laut Informationen der Parlamentskorrespondenz in einer namentlichen Abstimmung mit 38 zu 21 Stimmen. Die Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ waren wie im Nationalrat dafür. Die Gegenstimmen kamen von SPÖ und Grünen.
Antrag auf Volksabstimmung der SPÖ abgelehnt
Ein von der SPÖ gestellter Antrag auf eine Volksabstimmung wurde abgelehnt, kritisierten die Sozialdemokraten in einer Aussendung. Sie erinnerten daran, dass die FPÖ im Wahlkampf noch eine Volksabstimmung zu CETA gefordert hatte.
Die SPÖ erneuerte zudem ihre Kritik, wonach mit den Schiedsgerichten eine Paralleljustiz für Großkonzerne geschaffen werde und es auch noch keine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gebe, ob Konzernklagerechte EU-rechtskonform seien.
NGO-Appell an Van der Bellen
Die NGOs Greenpeace, Global 2000 und Attac ließen neuerlich kein gutes Haar an der befürwortenden Entscheidung von ÖVP und FPÖ zu CETA. Die Länderkammer habe heute gegen die Beschlusslage der Bundesländer vom Oktober 2017 gestimmt. Das Vorsorgeprinzip und die Daseinsvorsorge würden aufs Spiel gesetzt. Greenpeace baut nun auf die Entscheidung des EuGH. Werde durch CETA EU-Recht gebrochen, müsste CETA gestoppt werden.
„Die Regierungsvorlage ging auf Verfassungsfragen überhaupt nicht ein“, kritisierte Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von Global 2000. „Alle Abgeordneten des Nationalrats und des Bundesrats sind auf die Verfassung vereidigt. Sie haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Verfassung bei Gesetzesbeschlüssen und bei der Ratifizierung von Staatsverträgen eingehalten wird“, so Gewessler.
Attac nahm wiederum Bundespräsident Alexander Van der Bellen in die Pflicht. Gemeinsam mit der Plattform „Anders handeln“ forderte ihn Attac auf, nun „weise zu handeln“. Das Staatsoberhaupt müsse die Risiken einer Ratifikation berücksichtigen: Er solle „CETA einstweilen bis zur Prüfung durch den EuGH nicht unterschreiben“.
Verfassungsgemäßes Zustandekommen wird geprüft
Eine Sprecherin Van der Bellens sagte heute, dass der Bundespräsident wie üblich das verfassungsgemäße Zustandekommen des Vorhabens prüfen werde. In den nächsten Tagen erwarte man dafür die entsprechenden Beschlüsse aus dem Parlament in der Präsidentschaftskanzlei.
Nach der Prüfung, die nach der Rückkehr Van der Bellens von seiner derzeitigen Weißrussland-Reise beginnen werde, könne man das weitere Vorgehen mitteilen und ob eine Beurkundung erfolgt.