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Anfrage an Google bereits gestellt

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre Ermittlungen in der Causa um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) bis in die USA ausgedehnt. Das im Juli 2017 verschickte Konvolut an anonymen Anzeigen, das die Ermittlungen ausgelöst hat, kam nämlich von einer Google-E-Mail-Adresse. Durch eine Anfrage an das US-Justizministerium versucht die Staatsanwaltschaft herauszufinden, wer der Absender war.

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Eine Anfrage erging bereits an den Internetriesen. Aber Informationen zum Absender, der sich Hans Sepp nannte und das Konvolut via hans.bernd.anders@gmail.com verschickte, könne nur das US-Justizministerium liefern. Ende April hatte die WKStA an das Ministerium geschrieben. „Für die Ermittlungen ist die Ausforschung des anonymen Anzeigers von erheblicher Bedeutung, da diese Person als Zeuge zu Einzelheiten vernommen werden könnte“, heißt es im Schreiben.

Sollte sich herausstellen, dass die vom Anzeiger geäußerten Vorwürfe haltlos sind und wissentlich falsche Angaben gemacht wurden, so wäre die Ausforschung auch zwecks Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verleumdung erforderlich, formulierte die WKStA in dem Schreiben, das dem Ö1-Mittagsjournal in Kopie zugespielt wurde.

Insiderwissen des Verfassers

Das umfangreiches Konvolut anonymer Anzeigen landete Mitte Juli vergangenen Jahres bei zahlreichen Journalisten und der WKStA. Viele der dort beschriebenen Fälle erwiesen sich laut eingehender Recherchen aber als haltlos. Der Verfasser soll Insiderwissen haben. Auch die Staatsanwaltschaft sagte, dass aufgrund der detaillierten Angaben davon ausgegangen werden muss, „dass es sich um eine Person mit Insiderwissen handelt“.

Laut Ö1 wurde Mitte Juni auch ein zweiter Aktenbestandteil bekannt. Der Rechtsanwalt Gabriel Lansky, gegen den das BVT in der Causa Alijew wegen angeblicher Zusammenarbeit mit dem kasachischen Geheimdienst ermittelte, wurde als Zeuge einvernommen. Mitte März berichtete Lansky, dass ein Mitarbeiter seiner Kanzlei von einem Mitarbeiter eines Kabinetts eines Bundesministers erfahren habe, dass er nach wie vor vom BVT abgehört werde. „Ich schätze die an mich ergangene Information als sehr verlässlich ein“, so Lansky.

Anwalt Otto Dietrich, der einen entlassenen Abteilungsleiter im BVT vertritt, sagte dazu, ihm sei zwar nicht bekannt, dass Lansky je abgehört wurde, aber „wenn er nach wie vor abgehört wird, und ein Kabinettsmitglied verrät das jemandem aus seiner Kanzlei, ist das sicher ein Amtsmissbrauch, ein Amtsgeheimnisverrat“. Dietrich hat deshalb eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht, damit ausfindig gemacht wird, wer dieses Kabinettsmitglied gewesen sein soll.

Dritte Suspendierung aufgehoben

Unterdessen sollte Christian H., Chef der IT-Abteilung des BVT, seinen Dienst wieder antreten. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich auch seine Suspendierung aufgehoben, berichtete der „Kurier“. Damit erlitt das Innenministerium von Herbert Kickl (FPÖ) die dritte rechtliche Schlappe in der Causa BVT.

Zuvor war schon die Suspendierung von BVT-Chef Peter Gridling und die des BVT-Chefinspektors Franz S. aufgehoben worden. „Es genügt nicht, dass die Behörde den Tatverdacht gegen den Beamten ausschließlich damit begründet, dass gegen diesen ein gerichtliches Strafverfahren anhängig sei“, heißt es im Gerichtsbeschluss vom 8. Juni 2018.

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