Aktenvermerke der Staatsanwaltschaft
In der Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BV) sind am Wochenende neue Details bekanntgeworden. Sowohl der „Kurier“ als auch das „profil“ hatten aus internen Aktenvermerken der zuständigen Oberstaatsanwältin zitiert. Der darin ebenfalls erwähnte Generalsekretär des Innenministeriums (BMI), Peter Goldgruber, dementierte am Montag, diese Aussagen getroffen zu haben.
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In den internen Notizen der Oberstaatsanwältin wird etwa laut „Kurier“ Generalsekretär Goldgruber erwähnt. Als er am 19. Jänner ein anonymes Konvolut, das die BVT-Affäre erst ausgelöst hat, der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) überreichte, sei notiert worden: „Es entsteht bei mir der Eindruck, dass er etwas verschweigt. Hat er selbst einen anderen Verdacht? Weiß er, wer es war? Er selbst?“
Goldgruber soll der WKStA erklärt haben, von Kickl den „Auftrag“ erhalten zu haben, „das BMI aufzuräumen“. Das geht ebenfalls aus einem Aktenvermerk der Oberstaatsanwältin hervor, aus dem das „profil“ in seiner aktuellen Ausgabe zitierte.

APA/Hans Punz
Ministeriumsgeneralsekretär Goldgruber (r.) bezeichnete die Aktenvermerke als „einseitige Wahrnehmungen“
„Vermeintliche Aktenvermerke“
Goldgruber wies in einer Stellungnahme am Montag aktuelle Interpretationen auf Basis „vermeintlicher Aktenvermerke der Staatsanwaltschaft“ zurück: „Bei Aktenvermerken handelt es sich nicht um Sitzungsprotokolle, die sämtliche Teilnehmer auf ihre Korrektheit überprüfen können, sondern um einseitige Wahrnehmungen, die nicht zwingend Gesprächsinhalt und Wortwahl korrekt und frei von eigenen Interpretationen wiedergeben.“ Er habe auch nicht behauptet, von Kickl den Auftrag bekommen zu haben, im Innenministerium „aufzuräumen“.
Goldgruber wies auch zurück, dass er hinter dem seit Monaten kursierenden Konvolut mit schweren Anschuldigungen gegen BVT-Beamte stecke: Er sei „definitiv nicht der Autor des anonymen Konvoluts, das Teil der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen einige Mitarbeiter des BMI ist“.
Vertrauliche Gespräche nichts Ungewöhnliches
Dass es im Vorfeld der Hausdurchsuchungen vertrauliche Gespräche gegeben habe, sei eine „Tatsache“, so Goldgruber, der darin aber nichts Ungewöhnliches sieht. „Gespräche zwischen Polizisten und Staatsanwälten sind ein völlig normaler und vorgesehener Vorgang bei Ermittlungen“ und ein „Beitrag zur Aufklärung“. Daraus „eine Drucksituation konstruieren zu wollen“, sei „absurd“. Die Hoheit über das gesamte Ermittlungsverfahren liege bei der Staatsanwaltschaft, und es sei „eigentlich ein dreister Ansatz zu behaupten, dass die unabhängige Justiz aufgrund von äußerem Druck reagieren würde“.
Zeitdruck aus Kabinett?
Einem „Kurier“-Bericht zufolge soll das Innenministerium schon vor der Hausdurchsuchung im BVT am 28. Februar Druck auf die Justiz ausgeübt haben. Das geht aus internen Aktenvermerken der zuständigen Oberstaatsanwältin, die der „Kurier“ einsehen konnte, hervor. Die Juristin beklagte sich darin über „den von Dr. Lett (Udo, Kabinettsmitarbeiter Kickls, Anm.) aufgebauten Zeitdruck.“ Zudem soll das Kabinett finanzielle Hilfe für die Ermittlungen angeboten haben.
Die Staatsanwältin zeigte sich in den Aktenvermerken auch besorgt über die Sicherheit der sichergestellten Daten des BVT: „Die physische Bewachung des Serverstandorts (...) ist aber bei der WKSTA nicht gewährleistet“, zitierte der „Kurier“ aus den Aktenvermerken.
Opposition kann Medienberichte nachvollziehen
Das Innenministerium wollte den Bericht nicht näher kommentieren. Es hieß gegenüber der APA: „Vermeintliche Auszüge einer vermeintlichen Aktennotiz über vermeintliche Aussagen werden im Interesse der gebotenen Sachlichkeit nicht kommentiert.“ Die Opposition wollte bei ihrer Pressekonferenz die Medienberichte vom Wochenende aus Geheimhaltungsgründen nicht bestätigen. Man könne aber so ziemlich alle Medienberichte zur BVT-Causa in den Akten nachvollziehen.
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