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Pressespiegel „vertraulich“

68.000 Seiten Material von 13 Stellen sind laut Parlamentskorrespondenz für den U-Ausschuss zum Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) übermittelt worden. Im Vergleich dazu: Beim Hypo-U-Ausschuss wurden 16 Millionen Seiten geliefert. 32 Stellen wurden dazu aufgefordert, Material zu bringen. Die Frist für Aktenlieferungen ist inzwischen abgelaufen.

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Die Opposition gibt sich mit den Informationen nicht zufrieden. In einer Pressekonferenz am Montag kritisierten die Abgeordneten Kai Jan Krainer (SPÖ), Stephanie Krisper (NEOS) und Peter Pilz (Liste Pilz) die Behinderung der Arbeit des BVT-U-Ausschusses durch „ungenügend“ und überzogen geheim eingestufte Informationen. Es sei eine „gezielte Sabotage des Untersuchungsausschusses“ durch Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und den Generalsekretär im Innenministerium, Peter Goldgruber.

Peter Pilz (Liste Pilz), Stephanie Krisper (Neos) und Kai Jan Krainer (SPÖ)

APA/Roland Schlager

Pilz (l.), Krisper (M.) und Krainer kritisieren die bisherigen Aktenlieferungen für den BVT-U-Ausschuss

FPÖ will bei Klassifizierung bleiben

Es seien Akten zu spät und mit zu hohen Geheimhaltungsstufen geliefert worden. Entscheidende Akten fehlten. „Wir werden uns das nicht gefallen lassen“, sagte Krainer. Die Opposition will nun mit der Präsidiale eine Lösung finden und mit allen Fraktionen die Akteneinstufung verändern. Dafür braucht sie aber die Regierungsparteien.

Hans-Jörg Jenewein, FPÖ-Fraktionsführer im BVT-U-Ausschuss, stellte aber schon im Anschluss an die Pressekonferenz der Opposition klar, dass eine Aufweichung der Vertraulichkeitsstufen für die FPÖ keinesfalls infrage komme. Mit einer niedrigeren Qualifizierung von Unterlagen werde die Sicherheit Österreichs gefährdet.Als ein Ausweg steht auch der Weg zum Verfassungsgerichtshof offen.

Die ÖVP hingegen zeigte sich gesprächsbereit. Man trete für Transparenz ein und wolle Aufklärung ermöglichen, hieß es im ÖVP-Klub. Gleichzeitig müssten aber schutzwürdige Interessen der Republik gewahrt bleiben. Die Opposition solle konkrete Vorschläge machen, um welche Akten es gehe. Die Entscheidung liege dann in den Händen des Parlaments.

Innenministerium: Fristgerecht geliefert

Das Innenministerium verkündete am Sonntag, „sämtliche zu den Beweisthemen des BVT-Untersuchungsausschusses verfügbaren Unterlagen“ an das Parlament „fristgerecht bis 19. Juni 2018“ übermittelt zu haben. Mit Ausnahme eines einzigen Aktenstücks, in dem der Name eines unbeteiligten Dritten unkenntlich gemacht wurde, gebe es keinerlei Schwärzungen, hieß es.

BVT-U-Ausschuss: Opposition beklagt Behinderung

Der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der BVT-Affäre werde massiv behindert, beklagen die Oppositionsparteien. Die Opposition fordert nun den Nationalratspräsidenten auf einzuschreiten.

Ein Aktenordner wurde als „geheim“ (148 Seiten), ein weiterer als „streng geheim“ (214 Seiten) eingestuft, so das Ministerium. In einer Aussendung vom Montag wiederholte das Innenministerium, „sämtliche verfügbaren Unterlagen zu den Beweisthemen (...) ordnungsgemäß zur Verfügung“ gestellt zu haben.

Akten händisch durchblättern

Die Opposition präsentierte am Montag ein anderes Bild. Ein Pressespiegel des Innenministeriums soll etwa mit Stufe zwei („vertraulich“) klassifiziert worden sein, so die SPÖ. Damit dürfen diese Informationen nicht in öffentlichen Sitzungen zitiert werden. Ab Geheimhaltungsstufe zwei darf auch nicht mehr mit dem elektronischen Suchsystem und Verknüpfungen gearbeitet werden. Alle Akten müssen händisch durchgeblättert werden.

Unter Stufe drei („geheim“) fänden sich juridische Abkürzungsverzeichnisse und ebenfalls Medienberichte, zudem wurden auch Akten als „streng geheim“, die höchste Stufe, geliefert. Die Staatsanwaltschaft habe freilich teilweise dieselben Akten als lediglich „eingeschränkt“ (Stufe eins) klassifiziert, so Krainer.

„Höchst unglaubwürdig“

Krainer vermisst zudem Akten aus dem Ministerium. Es gebe keine Unterlagen vor der Hausdurchsuchung beim BVT, keine Dokumentation der Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft und keine Akten zur Auswahl der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) für die Hausdurchsuchung. Pilz: „Niemand kann erzählen, dass das alles mündlich vorbereitet wurde.“ Auch Krisper hält das für „höchst unglaubwürdig“.

Es fehlten auch Akten aus dem Kabinett Kickls und aus dem Büro Goldgrubers. Dem widersprach das Innenministerium am Montag: Es befänden sich sowohl aus dem Kabinett des Innenministers als auch aus dem Generalsekretariat Dokumente in den Unterlagen. Die Klassifizierung sei auf Basis der Normen des Informationsordnungsgesetzes erfolgt. Es könne sein, dass sich Teile in einem Akt befinden, die für sich alleine einer niedrigeren Geheimhaltungsstufe unterliegen würden, wie das etwa bei dem von der Opposition als Beispiel genannten Medienbericht der Fall gewesen sei, hieß es aus dem Innenministerium.

„Vermeintliche Aussagen“

Am Wochenende von „Kurier“ und „profil“ zitierte Vorwürfe gegen das Innenministerium basierend auf internen Aktenvermerken der zuständigen Oberstaatsanwältin wurden am Montag von Goldgruber dementiert. Das Innenministerium selbst ging auf keine Details ein. „Vermeintliche Auszüge einer vermeintlichen Aktennotiz über vermeintliche Aussagen werden im Interesse der gebotenen Sachlichkeit nicht kommentiert.“

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