Ex-Minister weist alle Vorwürfe zurück
Im Korruptionsprozess zu BUWOG und Co. kommt am Dienstag, dem 41. Prozesstag, erstmals der hauptangeklagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) zu Wort. Grasser wird zu den Vorwürfen der Anklage einvernommen, er habe Schmiergeld bei der Privatisierung der Bundeswohnungen und bei der Einmietung der Finanz in ein Linzer Bürohaus genommen.
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Die konkreten Vorwürfe in der Anklage lauten Geschenkannahme durch Beamte, Fälschung eines Beweismittels und Bestimmung zur Untreue. Bei einer Verurteilung drohen Grasser bis zu zehn Jahre Haft. Der Hauptangeklagte weist die Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zurück. Es gilt wie für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Hinweis
ORF.at begleitet den 41. Tag im BUWOG-Prozess am Dienstag ab 9.30 Uhr mit einem Liveticker.
Zu Beginn der Einvernahme erhält Grasser - wie die anderen Angeklagten - die Möglichkeit, eine zusammenhängende eigene Stellungnahme abzugeben. Das werde er auch tun, und das werde länger dauern, kündigte der 49-Jährige bereits vergangene Woche an. Anschließend wird Grasser von Richterin Marion Hohenecker befragt. Die Vorsitzende des Schöffensenats zeichnet sich bisher durch eine äußerst genaue Befragung der Angeklagten aus. Bei redseligen Angeklagten unterbricht sie praktisch nie - wodurch etwa die Befragung des Zweitangeklagten Walter Meischberger - inklusive seiner eintägigen Stellungnahme - zwölf Tage dauerte.

APA/Helmut Fohringer
Bisher beschränkte sich Grasser im BUWOG-Prozess zum überwiegenden Teil auf die Rolle des Zuhörers
Prozess nähert sich Sommerpause
Diese Woche finden am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag die Verhandlungen im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts statt. Im Juli sind dann noch drei Verhandlungstage (17., 18. und 19. Juli) angesetzt, auch am 1. August wird verhandelt. Dann folgt eine längere Prozesspause, bis es am 18. September weitergeht.
Grasser hat den Prozess bisher so wie alle anderen Angeklagten im Gerichtssaal verfolgt. Zu Beginn jeder Verhandlung stellt er sich neben, nicht - wie die anderen Beschuldigten - hinter die zur „Anklagebank“ umfunktionierten Tische. Die Prozesspausen verbringt er mit seinen beiden Anwälten Manfred Ainedter und Norbert Wess und plaudert manchmal mit seinem Trauzeugen Meischberger. Gegenüber Medienvertretern gab sich der ehemals medienaffine Politiker bisher wortkarg.
Vorwurf: Millionenprovision gegen Informationen
Grasser war in zwei Regierungen unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) Finanzminister: zuerst als Freiheitlicher und dann parteilos auf einem ÖVP-Ticket. Vom 4. Februar 2000 bis zum 11. Jänner 2007 dauerte seine Amtszeit. Er soll laut Anklage über Peter Hochegger und Meischberger als Mittelsmänner bei der Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2004 eine Millionenprovision lukriert haben - als Gegenleistung dafür sollen geheime Informationen an die dadurch siegreichen Bieter geflossen sein.
Auch für die Einmietung der Finanzbehörde in das Linzer Bürohaus Terminal Tower soll er erst nach der Zusicherung einer Bestechungszahlung grünes Licht gegeben haben. Der „gemeinsame Tatplan“ mit seinen Vertrauten Meischberger, Hochegger und Ernst Plech soll die Bereicherung durch Korruptionsgeschäfte gewesen sein, so die Anklage.
Grasser hat alle Vorwürfe, er sei bei seinen Amtsgeschäften käuflich gewesen, immer vehement zurückgewiesen. Diese Angriffe seien von politischen Gegnern lanciert, Neidern, die ihm seine Erfolge nicht gönnen würden, so der in zweiter Ehe mit der Swarovski-Kristallerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser verheiratete Kärntner.
Widersprüchliche Angaben zu Geldflüssen
Im bisherigen Prozessverlauf wurde Grasser vom mitangeklagten früheren Lobbyisten und Geschäftspartner Hochegger schwer belastet. Er habe von Meischberger erfahren, dass er die Millionenprovision aus der BUWOG-Privatisierung Grasser zu verdanken habe, sagte Hochegger. Hingegen pocht Meischberger weiter darauf, er habe alleine durch seine eigene Lobbying- und Beratungstätigkeit rund acht Millionen Provision verdient. Die Aufteilung des Geldes auf drei Konten in Liechtenstein habe nur mit seiner eigenen Finanzplanung zu tun, Grasser habe ihm weder geheime Informationen weitergegeben noch Schmiergeld genommen.
Belastend für Grasser sind die gemeinsamen Termine beim Anwalt mit Meischberger und Plech, als die Schmiergeldvorwürfe bei der BUWOG im Herbst 2009 laut wurden. Telefonisch gab er Meischberger Tipps, wie er Fragen der Ermittler beantworten soll. Auch wirkt Meischberger bis heute bei den Aktiengeschäften mit Geld von einem Liechtenstein-Konto, das die Anklage Grasser zuschreibt, nicht besonders kundig. Weiters will Meischberger zufällig denselben Schweizer Vermögensverwalter und dieselbe Briefkastengesellschaft wie Grasser für seine Geschäfte genutzt haben.
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