„Großer Fortschritt für Arbeitnehmer“
Die von der Regierung geplante Arbeitszeitflexibilisierung werde den heimischen Tourismus stärken, erwartet Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Im Tourismus werden die Ruhezeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei geteilten Diensten von bisher elf auf acht Stunden pro Tag verkürzt.
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Zwischen Dienstende und Arbeitsbeginn in der Früh müssen also künftig nur noch acht Stunden liegen. Geteilte Dienste im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe bedeuten, dass die Tagesarbeitszeiten durch eine mindestens dreistündige Pause unterbrochen sind.
Diese Verkürzung der Ruhezeiten soll innerhalb von vier Wochen und bestenfalls innerhalb der Saison ausgeglichen werden, wenn nicht, soll sie finanziell abgegolten werden. Weiters soll - nicht nur im Tourismus - die maximal mögliche Arbeitszeit pro Tag auf zwölf Stunden erhöht werden, Arbeitnehmer sollen bei „überwiegend persönlichem Interesse“ ein Ablehnungsrecht gegen die elfte und zwölfte Arbeitsstunde bekommen.
„Mehr Flexibilität“ für Mitarbeiter
„Die Möglichkeit, Arbeitszeiten flexibler zu gestalten, ist für die Tourismuswirtschaft und für die dort beschäftigten Arbeitnehmer/innen ein großer Fortschritt“, so Köstinger in einer Aussendung. „Damit haben wir einen weiteren wesentlichen Punkt aus dem Regierungsprogramm umgesetzt und mehr Flexibilität für Betriebe und Mitarbeiter/innen geschaffen.“ In den Betrieben könnten Arbeitsspitzen besser abgedeckt werden.
Hartinger-Klein: „Work-Life-Balance verbessert“
Beate Hartinger-Klein, FPÖ-Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, ortet eine „deutliche Verbesserung der Work-Life-Balance“ durch die geplante neue Arbeitszeitregelung. Gerade junge Menschen wollten mehr Flexibilität in ihrer Lebensgestaltung, und „dazu gehört auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit“, so Hartinger-Klein in einer Aussendung.
„Menschen wollen arbeiten, um sich etwas aufzubauen, das darf das Gesetz nicht verbieten.“ Die Arbeitgeber würden davon profitieren, weil damit „das gegebene Arbeitszeitvolumen besser an die Auftragslage angepasst werden“ könne. Als ein Beispiel der geplanten Arbeitszeitregelung führte sie einen Industrieauftrag an: Ein Arbeiter könne künftig etwa sechs Wochen lang je 52 Stunden (je viermal zehn und einmal zwölf Stunden) arbeiten. Sein Zeitguthaben danach ermögliche ihm zweieinhalb Wochen Urlaub oder alternative Auszahlung.
„Mehr Freizeit für Familie“
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) verwies in einer Stellungnahme gegenüber der APA auf die durch Digitalisierung und Internationalisierung veränderten Arbeitswelten. „Mit dem (...) vorgelegten Entwurf setzen wir einen Schritt zu moderneren und flexibleren Arbeitszeiten, auch wenn andere Länder in der EU hier bereits weiter sind. Damit geben wir den Betrieben die Möglichkeit, Spitzenzeiten besser abzufedern, und ermöglichen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr Freizeit, etwa für die Familie.“
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