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Mehr arbeiten lassen wird leichter

Am Donnerstag haben ÖVP und FPÖ ihren Gesetzesvorschlag zur Arbeitszeitreform eingebracht. Von der Wirtschaft wurden sie dafür gelobt, vonseiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schlägt ihnen Skepsis bis heftige Ablehnung entgegen. Was sich im Detail ändert, zeigt ein Blick auf den Initiativantrag.

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An einem hat die Bundesregierung nicht gerüttelt: Sowohl die Abschnitte zur täglichen als auch zur wöchentlichen Normalarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz blieben unangetastet. Das heißt zunächst einmal, dass die 40-, bzw. 38,5-Stunden-Woche als Standard bestehen bleibt - wie auch die Koalition nicht müde wird zu betonen. Änderungen kommen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber dort zu, wo die Normalarbeitszeit überschritten wird.

Bisher hohe Hürden für Unternehmen

Da ist zum einen die Sache mit der Höchstarbeitszeit: Bisher durften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - inklusive Überstunden - in der Regel pro Tag nicht mehr als zehn Stunden und folglich in der Woche nicht mehr als 50 Stunden arbeiten. Allerdings gab es bereits bisher Ausnahmen - und zwar „bei vorübergehend auftretenden besonderem Arbeitsbedarf“. In diesem Fall darf bereits jetzt die Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden erhöht und die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden ausgeweitet werden; wenngleich dafür eine ganze Reihe an Hürden zu nehmen ist.

Thomas Langpaul analysiert Arbeitszeitreform

ORF-Redakteur Thomas Langpaul erklärt, welche Vorteile die Arbeitszeitflexibilisierung bringen soll und wie die Regelung bei den FPÖ-Wählerinnen und Wählern ankommt.

Dem Unternehmen muss ein „unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Nachteil“ drohen. Der Betriebsrat muss Ja sagen, und diese Zustimmung muss an Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und das Arbeitsinspektorat übermittelt werden. In Firmen ohne Betriebsrat braucht es eine schriftliche Vereinbarung und ein arbeitsmedizinisches Gutachten. Darüber hinaus gilt die Ausnahme für maximal 24 Wochen pro Jahr und darf nie länger als acht Wochen am Stück dauern.

Auflagen ersatzlos gestrichen

All das soll mit den Gesetzesänderungen nun Geschichte werden: Die entsprechenden Absätze werden nach den Plänen der Koalition ersatzlos gestrichen. Bei „Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfs“ sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Zukunft „zwanzig Überstunden“ pro Woche anordnen dürfen. Pro Tag sind dabei zwölf Arbeitsstunden zulässig.

Überstundenkontingent aufgestockt

Zugleich schraubte die Koalition in ihren Gesetzesänderungen an den Überstundenkontingenten. Bisher gilt: Abseits der oben beschriebenen Ausnahmefälle dürfen maximal fünf Überstunden pro Woche und noch einmal zusätzlich 60 Überstunden pro Jahr angeordnet werden. Pro Jahr ergibt das ein Überstundenkontingent von 320 Stunden.

Diese Regelung „wird als kompliziert empfunden“, heißt es dazu im Initiativantrag von ÖVP und FPÖ. Die Regierungsparteien wollen sie streichen und durch eine Durchrechnungsvorgabe ersetzen: Im Zeitraum von 17 Wochen darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten, lautet die neue Einschränkung. Auf das ganze Jahr hochgerechnet ergibt das ein Überstundenkontingent von 416 Stunden - also rund 100 mehr als bisher.

Ablehnen wird nicht leichter

Stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer damit vor einem großen Brocken an potenzieller Mehrarbeit? Die Koalition weist daraufhin, dass die zusätzliche Arbeit nur auf freiwilliger Basis erfolgen solle. Und tatsächlich findet sich in dem Initiativantrag ein Passus, wonach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Überstunden „aus überwiegend persönlichen Interessen ablehnen“ können - und zwar dann, wenn durch diese die Tagesarbeitszeit zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit 50 Stunden übersteigt.

Eine solche Regelung findet sich allerdings jetzt schon im Arbeitszeitgesetz. Einigen sich Betriebsrat und Unternehmen auf Überstunden, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese ablehnen. Und dazu müssen sie noch nicht einmal „überwiegend persönliche Interessen“ ins Feld führen.

Sonderfall Gleitzeit

Sich gegen angeordnete Überstunden zu wehren wird also kaum leichter. Wer Überstunden aufgebrummt bekommt, kann sich aber zumindest weiterhin über 50-prozentige Zuschläge freuen. Sowohl die Regelungen zu den Überstundenzuschlägen als auch jene zu den Durchrechnungszeiträumen hat die Regierung nicht angegriffen.

Etwas anders schaut die Lage schon jetzt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Gleitzeitverträgen aus. Derzeit darf laut Gesetz die Normalarbeitszeit zehn Stunden nicht überschreiten. Das heißt, wer innerhalb des Gleitzeitrahmens bleibt, kann auch bisher mehr als acht Stunden am Tag arbeiten, ohne Überstunden zu machen. Die geplante Gesetzesänderung will nun für Gleitzeitarbeitende Zwölfstundentage ermöglichen.

Verkürzte Ruhezeit im Tourismus

Selten ein Thema sind Gleitzeitregelungen in der Gastronomie und in Tourismusbetrieben. Ausnahmeregeln prägen die Jobs in der Branche aber nichtsdestoweniger. Die nunmehrige Arbeitszeitreform fügt noch eine weitere hinzu. Die tägliche Ruhezeit soll für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „in Küche und Service“ von elf auf acht Stunden gekürzt werden; vorausgesetzt sie arbeiten in „geteilten Diensten“. Darunter fällt Arbeit, die durch eine mindestens drei Stunden lange Pause unterbrochen wird.

Ein Beispiel wäre etwa eine Servicekraft in einem Hotel, die ihren Dienst mit dem Frühstück beginnt, dann Pause macht und von Mittag bis Abend weiterarbeitet. War das bisher nur bei Vollzeitkräften in Saisonbetrieben möglich, soll die Regelung in Zukunft auch für Teilzeitkräfte und Angestellte in Nichtsaisonbetrieben gelten. Ob sich damit der Personalmangel in der Branche beheben lässt, ist eine andere Frage.

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