Haft teils unter verschärften Bedingungen
Im Fall der 71 Toten in einem abgestellten Kühl-Lkw auf der A4 im Burgenland ist am Donnerstag in Kecskemet in Ungarn das Urteil gesprochen worden. Die vier Hauptangeklagten wurden zu 25 Jahren Haft verurteilt - ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung. Der Staatsanwalt hatte lebenslange Haftstrafen gefordert.
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Insgesamt waren 14 Personen angeklagt. Bei den vier Hauptangeklagten - ein Afghane und drei Bulgaren - handelt es sich um den mutmaßlichen Kopf der Schlepperbande, den Afghanen, seinen Stellvertreter sowie die Fahrer des Lkw und eines Begleitfahrzeugs. Sie sollen ihre Haft zum Teil unter verschärften Bedingungen verbüßen.
Bis zu zwölf Jahre für weitere Angeklagte
Die zehn weiteren Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen drei und zwölf Jahren verurteilt. Gegen drei von ihnen war in Abwesenheit verhandelt worden, da sie für die Justiz nicht greifbar waren.

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Die Angeklagten 2017 im Gerichtsgebäude
Bei diesen zehn weiteren Verurteilten handelt es sich um Männer, die unter anderem für die Beschaffung der Schlepperfahrzeuge und das Anwerben von Fahrern zuständig waren. Der Prozess in Kecskemet hatte vor einem Jahr begonnen. Die Kosten wurden vom Gericht mit 208 Millionen Forint (umgerechnet rund 650.000 Euro) beziffert.
Urteile nicht rechtskräftig
Die Urteile gegen die 14 Angeklagten sind nicht rechtskräftig. Sowohl der Staatsanwalt als auch die Verteidiger berufen. Die vier Hauptangeklagten wollen ihre Schuldsprüche wegen der Tötung der Flüchtlinge bekämpfen.
Das Gericht hat ihnen dabei zugestanden, den Tod der Flüchtlinge nicht absichtlich herbeigeführt zu haben, sondern durch Unterlassung. Ein klarer Tötungsvorsatz sei nicht zu erkennen, hielt der Vorsitzende des Geschworenengerichts in der Urteilsbegründung fest. Der Fahrer des Kühl-Lkws hätte jedoch die Möglichkeit gehabt, die Tragödie zu verhindern. Erschwerend bei der Strafbemessung wurde gewertet, dass die Taten im Rahmen einer kriminellen Organisation begangen wurden - was die Angeklagten immer bestritten hatten.
Urteile im Schlepperprozess
Im Prozess gegen eine Schlepperbande wurden die Hauptangeklagten zu je 25 Jahren Haft verurteilt. Sie werden für den Erstickungstod von 71 Flüchtlingen verantwortlich gemacht.
Dass das Gericht bei der Strafbemessung unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Höchststrafe geblieben ist, wurde vom Richter mit einem Vergleich mit theoretisch noch schwereren Straftaten begründet: Wenn die Hauptangeklagten in diesem Prozess mit lebenslanger Haft bestraft würden, welche Strafe sollte ein Gericht dann über einen Menschen verhängen, der mit Absicht eine Bombe in eine Disco wirft?
Doskozil: „Hätte mir Höchststrafe erwartet“
Der damalige burgenländische Landespolizeidirektor und heutige Landesrat Hans Peter Doskozil (SPÖ) ist mit dem Urteil nicht zufrieden. „Ich hätte mir an und für sich schon bei so einem Verbrechen die Höchststrafe erwartet“, so Doskozil - mehr dazu in burgenland.ORF.at.

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Die Angeklagten bei der Urteilsverkündung
Gegenseitige Schuldzuweisungen und Schreiduelle
Gekennzeichnet war das Verfahren streckenweise durch Verlesungen von Polizeiprotokollen, da die Angeklagten zunächst nicht zur Aussage vor Gericht bereit waren, und schließlich durch gegenseitige Schuldzuweisungen, Schreiduelle inklusive. Die Menschenschmuggler hatten das Fahrzeug mit den 71 Leichen an der Ostautobahn (A4) im Burgenland zurückgelassen. Bei den Opfern handelte es sich um Menschen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan. Die Flüchtlinge, unter ihnen vier Kinder, verstarben allerdings noch auf ungarischem Staatsgebiet am 26. August 2015. Daher wurde in Ungarn gegen die Schlepper verhandelt.
„Bitte aus tiefstem Herzen um Verzeihung“
Die Angeklagten hatten am Dienstag von ihrem Recht auf das letzte Wort Gebrauch gemacht und um milde Strafen gebeten. Der Erstangeklagte sagte, er habe die Tragödie nicht gewollt. „Ich drücke den Angehörigen mein Beileid aus und bitte aus tiefstem Herzen um Verzeihung.“ Der als Bandenchef bezeichnete Afghane beteuerte, er habe nie gewollt, dass die Menschen sterben. „Ich bin kein Mörder, kein schlechter Mensch, warum sollte ich den Tod dieser Menschen gewollt haben?“ Er habe seinem Zellennachbarn jüngst das Leben gerettet, als dieser Suizid habe begehen wollen.

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Um „gerechte Strafe“ ersucht
Seine „unüberlegten Worte“, wonach der Chauffeur des Todes-Lkw die Flüchtlinge, sollten sie sterben, im Wald in Deutschland abladen solle, bedaure er aufs Tiefste, so der Afghane weiter. Er würde die Straftat der Schlepperei anerkennen, jedoch keineswegs die Anklage wegen Mordes.

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Das Gericht in Kecskemet
Der Staatsanwalt hatte den Afghanen unter Mordanklage gestellt und eine lebenslange Strafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Haftentlassung gefordert. Der Erstangeklagte sagte, seit zehn Jahren der Heimat fern zu sein und seine Familie wohl nie wiederzusehen. Das Gericht ersuchte er um eine gerechte Strafe. Falls er freikomme, werde er „nur noch der Menschheit helfen“.
„Bin kein Mörder“
Der Zweitangeklagte, der als Begleitfahrer des Kühl-Lkw unterwegs war, drückte den Hinterbliebenen ebenfalls sein Beileid aus. Er trage keine Verantwortung für den Erstickungstod der 71 Menschen im Laderaum, bekenne sich jedoch zur Schlepperei, sagte er am Dienstag. Er habe das Fahrzeug nicht stoppen können, er habe dazu keine Befehlsgewalt gehabt. „Ich bin kein Mörder. Wir alle sind Menschen und machen Fehler“, so der Bulgare, der das Gericht um ein angemessenes, mildes Urteil ersuchte. Der Staatsanwalt hatte in seinem Zusammenhang ebenfalls eine lebenslange Strafe gefordert.
Schreie für „Streit gehalten“
Auch der Drittangeklagte äußerte sein Bedauern. „Gott vergebe mir! Ich bin kein Mörder, kein Terrorist.“ Er sei bei drei Schlepperfahrten als Begleiter im Einsatz gewesen, habe hinsichtlich des Kühl-Lkw jedoch nichts von der Luftnot der Insassen gewusst. Die Schreie im Laderaum habe er für den Streit unter Menschen verschiedener Nationalitäten gehalten. Er würde die geforderte Höchststrafe der lebenslangen Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung nicht verdienen und ersuchte das Gericht ebenfalls um ein mildes, gerechtes Urteil.
Der vierte Hauptangeklagte, für den der Staatsanwalt ebenso die Höchststrafe gefordert hatte, hatte den Kühl-Lkw gelenkt. Auch er bat die Angehörigen der Opfer um Verzeihung. Er habe nicht gewusst, dass eine solche Tragödie eintreten könnte. Er sei während der Fahrt unter großer Anspannung und Angst gestanden, da er die Befehle des Hauptangeklagten habe erfüllen müssen und nicht habe anhalten dürfen. Er sei zur Tatzeit 24 Jahre alt gewesen, er habe zuvor nie einen Lkw gelenkt. Der Bulgare bekannte sich zur Schlepperei, wies jedoch wie seine Komplizen den Vorwurf des Mordes zurück. „Ich vertraue auf das Gesetz und ein gerechtes Urteil“, so der Viertangeklagte.
Der Fünftangeklagte, ein bulgarisch-libanesischer Staatsbürger, der verantwortlich war für die Beschaffung der Schlepperfahrzeuge, hat nach eigener Aussage nichts mit der Tragödie zu tun. Er sei Autohändler, ein gesetzestreuer Bürger, kein Mittäter und ersuchte das Gericht um ein gerechtes Urteil. Alle anderen Angeklagten schlossen sich den Worten ihrer Verteidiger an, drückten am Dienstag den Hinterbliebenen der Opfer ihr Beileid aus und baten um milde, gerecht Urteile.
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