„Praktika gibt es arbeitsrechtlich nicht“
Sommerzeit bedeutet für Tausende junge Österreicherinnen und Österreicher Praktikumszeit. Wo es bei den einen darum geht, das Taschengeld aufzubessern, wollen andere einschlägige Berufserfahrungen sammeln – im Idealfall beides. Arbeitsrechtlich sollte die Situation klar sein, so Christian Hofmann, Bundesjugendsekretär der Gewerkschaftsjugend der GPA-djp, im Gespräch mit ORF.at. Dennoch gebe es jedes Jahr zahlreiche Problemfälle.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
„Laut Arbeitsrecht gibt es das Praktikum gar nicht“, so Hofmann. „Der Begriff existiert lediglich im Schulrecht, und zwar in Form von Pflichtpraktika.“ Dennoch sei im Volksmund fälschlicherweise immer wieder die Rede von Ferialpraktika. Diese seien aber eigentlich Ferienjobs. Zusätzlich gebe es Volontariate (Freiwilligenarbeit, Anm.). Doch wie man es auch drehe und wende, es handle sich immer um „ganz normale befristete Arbeitsverhältnisse“.

Getty Images/Igor Emmerich
„Auch ein Praktikum ist ein reguläres Arbeitsverhältnis“, sagen Vertretungen von Arbeitnehmenden
Viele Unternehmen würden ihre Pflichten oftmals - mitunter aufgrund des Dschungels an Begrifflichkeiten - jedoch nicht allzu ernst nehmen, kritisieren die GPA-djp-Jugend und die Arbeiterkammer (AK) immer wieder. So seien Praktikanten und Praktikantinnen etwa häufig mit Gratisarbeit, fehlenden Arbeitsverträgen und Lohnzetteln sowie Tätigkeiten, die mit der Ausbildung nichts zu tun haben, konfrontiert.
Ausbildungszweck bei Pflichtpraktikum wesentlich
Im Gegensatz zum Ferienjob habe bei einem Pflichtpraktikum immer der Ausbildungszweck im Vordergrund zu stehen, heißt es von der Wirtschaftskammer (WKÖ). Das Klischee des Unterlagenkopierens und Kaffeekochens im Büro darf also rechtlich gesehen keine Tätigkeit von Pflichtpraktikantinnen und -praktikanten sein – es sei denn, es besteht dabei ein ausbildungsrelevanter Lerneffekt.
AK-Direktor Christoph Klein ortet bei vielen Firmen Wissenslücken: „Viele Arbeitgeber glauben, Praktika sind Volontariate“, so Klein kürzlich bei einem Pressegespräch. Ein Volontariat sei aber ein „reines Reinschnuppern“ in eine Firma - ohne fixe Arbeitszeiten oder Pflichten. „Sobald ein Betrieb sagt, du bist um 8.30 Uhr da, ist es schon eine Weisung und somit kein Volontariat.“ Gerade im sozialen Bereich kämen unbezahlte Volontariate häufig vor, wobei es sich sehr oft um Pflichtpraktika handle.
ÖIBF-Studie: Sechs von zehn unzufrieden
Gerade der Begriff Volontariat scheint den Vertretungen von Arbeitnehmenden ein Dorn im Auge zu sein: „Die Wirtschaft hat sich Pflichtpraktika gewünscht, jetzt soll sie es nicht als Volontariat abtun, sondern fair bezahlen“, sagte Klein im Pressegespräch. An berufsbildenden Schulen, die in der Regel stark wirtschaftlich ausgerichtet sind, sind Praktika seit dem Schuljahr 2014/15 sogar Pflicht.
Doch zehn Prozent der Schüler und Schülerinnen von Handelsakademien (HAK) und Handelsschulen (HAS) bekamen bei ihrem letzten Pflichtpraktikum überhaupt kein Geld, zehn Prozent lediglich eine Aufwandsentschädigung. Das ergab eine Befragung des Österreichischen Instituts für Berufsbildungsforschung (ÖIBF) unter rund 2.000 Schülerinnen und Schülern berufsbildender Schulen.
Ein Drittel der Befragten bekam keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, knapp die Hälfte musste das Praktikum in einem Bereich machen, der nichts mit der beruflichen Ausbildung zu tun hat. Sechs von zehn Befragten zeigten sich in der ÖIBF-Umfrage mit dem Praktikum insgesamt unzufrieden. „Behandelt die Jugendlichen ordentlich, wenn ihr die Fachkräfte von morgen braucht“, appellierte Klein deshalb an heimische Unternehmen. Im Schnitt verdienen Pflichtpraktikanten 800 Euro im Monat, ergab die Befragung.
Urlaubsvertretung als Ferialjob
Doch vielen jungen Menschen geht es in erster Linie darum, möglichst schnell in den Ferien Geld zu verdienen, was manchen Unternehmen entgegenkommt. 1.200 Euro brutto im Monat erhalten volljährige Ferialjobber beispielsweise bei der Österreichischen Post AG. Dabei sucht die Post aktiv Menschen über 18, das Unternehmen vermeidet aber den Begriff Praktikant bzw. Praktikantin in der Ausschreibung. „Wir bieten Ferialpraktika an, aber sind konkret auf der Suche nach Urlaubsvertretungen zwischen Juni und Oktober“, so David Weichselbaum, Pressesprecher der Post, im Interview mit ORF.at, „um die Zustellung von Briefen und Paketen zu gewährleisten, wenn viele der unbefristeten Mitarbeiter in den Ferien sind.“
Gäbe es keine Ferialkräfte, wäre das schwierig, so Weichselbaum - schließlich suche man rund 1.500 „Urlaubsersatzkräfte“, die im Sommer Post und Werbesendungen zustellen. Vertraglich handle es sich auch bei einem Post-Ferialjob um ein befristetes Arbeitsverhältnis. Ein weiterführender Dienstvertrag sei jedoch nicht ausgeschlossen, so der Pressesprecher. Auch Trainees habe man durch die Sommerjobs schon für das Unternehmen gewinnen können.
Gewerkschaft skeptisch bei Provisionsarbeit
Besonders beliebt auch schon bei Schülerinnen und Schülern ab dem erwerbsfähigen Alter sind Sommerjobs als Fundraiser bzw. Fundraiserin (Straßenwerbende, Anm.) etwa für wohltätige Organisationen. Die Organisation übernimmt dabei häufig eine externe Firma, die Tätigkeit ist zumeist provisionsgebunden. Zwar sei es vom Einzelfall abhängig, so Hofmann, jedoch empfehle die Gewerkschaft jungen Menschen unter 18 Jahren nicht, auf Provisionsbasis zu arbeiten. Kompliziert sei vor allem für Berufsanfänger und -anfängerinnen dabei der zumeist freie Dienstvertrag. „Dabei ist noch viel zu wenig ausjudiziert, die Gewerkschaft sieht provisionsgebundenes Arbeiten für Jugendliche deshalb skeptisch“, sagt Hofmann.
Hofmann: Firmen und Schulen müssen Hilfe anbieten
In einigen Branchen ist die Bezahlung von Pflichtpraktikanten und -praktikantinnen im Kollektivvertrag (KV) geregelt, so etwa im Handel, der chemischen Industrie und in der IT. Die GPA-dpj hofft daher, dass andere Branchen nachziehen und die Entschädigung für Pflichtpraktikanten und -praktikantinnen im KV verankern. Firmen sollten zudem mehr Hilfe bei der Praktikumssuche anbieten - etwa durch regionale Praktikumsbörsen und Datenbanken für offene Plätze. Eine weitere Forderung der Gewerkschaft ist, dass Schulen und Hochschulen, die Pflichtpraktika verlangen, auch arbeitsrechtlich aufklären. „In den Berufsschulen findet das teilweise statt, ich kenne aber keine Uni oder Fachhochschule, bei der es das gibt“, so Hofmann.
Außerdem gelte es hervorzuheben, so Boris Ginner, bildungspolitischer Referent der AK Wien, zu ORF.at, dass kaufmännische Schulen (HAK/HAS) mit der Organisation der Praktika mit positivem Beispiel vorangehen würden, „da sie die Erfahrungen für ihre laufende Qualitätsverbesserung nutzen und die Pflichtpraktika sinnvoll in den Lehrplan einbinden“. Zudem kämen Praktikumsabbrüche bei Schülern und Schülerinnen kaufmännischer Schulen kaum vor, so Ginner weiter.
Arbeiterkammer und Gewerkschaft raten jungen Arbeitenden dennoch unabhängig vom Schultyp, bereits vor Beginn eines Pflichtpraktikums oder Ferialjobs genau darauf zu achten, ob Bezahlung, Beschreibung der Tätigkeit und Arbeitszeiten passen. Dafür biete die GPA-djp in Kooperation mit der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) kostenlos einen „Vertragscheck“ insbesondere für studierende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an, auch die Arbeiterkammer könne in Fragen zu Praktika helfen.
Links: