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Erfolg erst im zweiten Anlauf

Der Nationalrat hat im April einen Untersuchungsausschuss zur Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) eingesetzt. Untersuchungsgegenstand des 23. U-Ausschusses der Zweiten Republik ist der Verdacht der abgestimmten, politisch motivierten Einflussnahme auf die Aufgabenerfüllung des BVT. Der Start für den U-Ausschuss war aber mehr als holprig.

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Als die Vorgänge beim BVT publik wurden, verlangte Mitte März die Opposition eine parlamentarische Untersuchung. Am 20. März kündigte die SPÖ die Einsetzung eines U-Ausschusses im Alleingang an. Ihr Verlangen wurde allerdings von ÖVP und FPÖ im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats abgeschmettert, weil es nicht rechtskonform formuliert war.

Erstes SPÖ-Verlangen abgeschmettert

Die Regierungsfraktionen beriefen sich dabei auf ein Gutachten des Rechts- und Legislativdienstes des Parlaments im Auftrag von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). Laut Verfassung (Artikel 53 B-VG) kann nur „ein bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes“ untersucht werden. Die SPÖ hatte in ihrem Verlangen allerdings in allgemeiner Weise die politische Verantwortung betreffend „allfälliger“ Missstände im BVT zwischen 16. Dezember 2013 und 13. März 2018 untersuchen wollen.

Zweiter Anlauf mit geeinter Opposition

Nach Ansicht des Rechts- und Legislativdienstes war es damit fraglich, ob der Untersuchungsgegenstand in materieller Hinsicht ausreichend definiert ist, und auf welche Vorgänge er sich konkret bezog. Unklar war auch, ob sich der Ausschuss wirklich auf einen abgeschlossenen Vorgang bezog.

Dieser Vorgang löste heftige Debatten zwischen ÖVP und SPÖ aus. Die SPÖ drohte mit einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und warf der Volkspartei vor, den Ausschuss verzögern zu wollen. Nach einigem Hin und Her taten sich schließlich die drei Oppositionsparteien SPÖ, NEOS und Liste Pilz zusammen und legten einen gemeinsamen Antrag vor.

Detaillierter und genauer

Das neue Verlangen ist deutlich detaillierter als jenes der SPÖ. Untersuchungsgegenstand ist der Verdacht der abgestimmten, politisch motivierten Einflussnahme auf die Aufgabenerfüllung des BVT. Begründet wird das Verlangen unter anderem mit „bekanntgewordenen Fällen offenbar pflichtwidrigen Datenumgangs“, anhängigen Ermittlungsverfahren gegen eine Reihe leitender Beamter des BVT, der Gefährdung von aktuellen Ermittlungen des BVT im rechtsextremen Bereich sowie aus der Skepsis anderer Geheim- und Nachrichtendienste, den Informationsaustausch mit dem Bundesamt aufrechtzuerhalten. Um nun das Vertrauen in den Verfassungsschutz wiederherzustellen und so die Sicherheit der Österreicher zu gewährleisten, sei neben der gerichtlichen auch eine politische Aufklärung „nicht nur geboten, sondern demokratiepolitisch notwendig“.

Sechs Unterpunkte

Der angepeilte Untersuchungszeitraum sind die ersten zwei Funktionsperioden des BVT-Chefs Peter Gridlings vom 1. März 2008 bis zu seiner Suspendierung am 13. März dieses Jahres.

Sechs Unterpunkte enthält der Untersuchungsgegenstand: Da geht es zunächst um die Verwendung von Daten und Informationen inklusive des Unterlassens der Löschung sowie um die Datenweitergabe an Dritte. Ebenfalls sollen die Ausübung der Dienstaufsicht sowie Ermittlungen und Suspendierungen gegen BVT-Bedienstete geprüft werden. Informationen begehrt man ferner zu Ermittlungen zu rechtsextremen Aktivitäten durch das Extremismusreferat des BVT.

Auch Personalauswahl als Thema

Weiters will man sich die Zusammenarbeit des BVT mit den Landesämtern sowie mit anderen Ermittlungsbehörden wie Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaft ansehen - vor allem mit Blick auf die Ermittlungen und Hausdurchsuchungen in der BVT-Affäre. Schließlich sollen auch die Besetzung leitender Funktionen und die Personalauswahl insgesamt einer Betrachtung unterzogen werden.

Gegliedert werden sollen die Untersuchungen im Ausschuss in sieben Gruppen. Zunächst geht es um die Datenverwendung samt allfälligen parteipolitischen Motiven, wobei auf den langjährigen Kabinettschef diverser Innenminister Michael Kloibmüller hingewiesen wird. Insbesondere will man sich die Fälle „Tierschützer“, „(Anwalt Gabriel) Lansky“ und „(Ex-Grünen-Mandatarin Sigrid) Maurer“ ansehen.

Politische Einflussnahme?

Zweites Beweisthema soll der „Extremismus“ sein, wo es um „politisch motivierte Einflussnahme“ auf Ermittlungen des Extremismusreferats, etwa zu deutschnationalen Burschenschaften und den rechtsextremen Identitären, gehen soll. Ebenfalls Thema werden die Hausdurchsuchungen in der BVT-Afffäre, dabei unter anderem auch die Mitwirkung des BMI-Generalsekretärs Peter Goldgruber.

Unter dem Kapitel „Kooperationen“ versteht die Opposition Aufklärung über „politisch motivierte Einflussnahme“ auf die Zusammenarbeit des BVT mit anderen inländischen Behörden. Unter „Schutz der Obersten Organe“ laufen der „angebliche Einbruch“ und die „angebliche Abhöranlage“ im Büro von Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ).

Bures als Vorsitzende

Das Beweisthema „Organisation“ soll sich mit der Besetzung leitender Funktionen und dienstrechtlicher Maßnahmen zugunsten „bestimmter politischer Netzwerke“ auseinandersetzen. Unter „Auswirkungen“ sollen die Folgen der Einflussnahmen auf die öffentliche Sicherheit und die Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten anderer Staaten debattiert werden.

Der BVT-Untersuchungsausschuss hat - wie jener zur Causa Eurofighter - 18 Mitglieder. Gleich ist auch die Aufteilung auf die Fraktionen: Sechs Mandatare stellt die ÖVP, je fünf Abgeordnete entsenden SPÖ und FPÖ, NEOS und Liste Pilz jeweils einen. Den Vorsitz im BVT-U-Ausschuss führt die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ). Zum Verfahrensrichter wurde Eduard Strauss, Senatsvorsitzender am Oberlandesgericht Wien, gewählt, Verfahrensanwalt ist Arthur Mikesi.

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