D: Dashcam-Video als Beweis nach Unfall zulässig
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von kurzen Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. „Dashcams dürfen bei Verkehrsunfällen als Beweismittel verwertet werden“, entschied der BGH heute in Karlsruhe.
Die Aufnahmen der kleinen Kameras verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht der Gefilmten und seien somit verboten. Kurze Unfallaufzeichnungen seien aber gleichwohl verwertbar, weil Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten.
In konkretem Gerichtsfall nicht zugelassen
Im Streitfall waren zwei Autofahrer in Magdeburg beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Abbiegespuren seitlich zusammengestoßen. Auf der linken Spur fuhr ein Wagen mit Dashcam und auf der Spur daneben das andere Auto. Bei der Kollision gab es einige Kratzer und Dellen, der Schaden lag bei 1.730 Euro.
Der Fahrer des Wagens mit Dashcam wollte mit den Aufnahmen seiner Videokamera beweisen, dass der Unfallgegner seine Spur verlassen hatte und auf ihn aufgefahren war. Das Landgericht Magdeburg ließ die Bilder aber wegen Verstoßes gegen das Datenschutzrecht nicht als Beweismittel zu.