Finanzministerium zieht kritische Stellungnahme zurück
Wenige Stunden vor Ablaufen der Begutachtungsfrist für jene Novelle, mit welcher der Wirtschaftsstandort neben Umweltschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert werden soll, hat das Finanzministerium gestern seine Stellungnahme dazu zurückgezogen.
In der bereits an das Parlament übermittelten und dort veröffentlichten Stellungnahme äußerte das Finanzministerium Bedenken, dass die Bestimmung zu Investorenklagen ausländischer Unternehmer führen könnte. Wörtlich hieß es: „Zudem könnte die explizite Nennung des Ziels eines wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts bei Nichteinhaltung oder allenfalls auch nur Änderungen im Ausland Klagen gegen die Republik induzieren.“

Screenshot Finanzministerium
Sprecher: Meinung einer Fachabteilung
Gegenüber ORF.at sagte der Sprecher des Finanzministers, Jim Lefebre, dass die Begutachtung zurückgezogen werde, da diese nicht die „Gesamtbetrachtung“, sondern nur die Meinung einer Fachabteilung wiedergebe. Er kündigte eine neue Stellungnahme an, in der „alle ressortinternen fachspezifischen Meinungen zusammengeführt und angemessen berücksichtigt“ würden.
Auf Nachfrage, wie es passieren konnte, dass eine Einzelmeinung und nicht die Position des gesamten Ministeriums ans Parlament weitergeleitet werde, meinte Lefebre, es habe „Irritation im Haus“ gegeben, und „entlang des üblichen Prozesses“ habe man „einen zweiten Gang einlegen müssen“.
Nicht das erste Mal
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Ministerium der ÖVP-FPÖ-Koalition eine Stellungnahme zurückzieht. Ähnliches geschah auch bei der Begutachtung zur Indexierung der Familienbeihilfe für EU-Ausländer. Damals wurde vom Außenministerium eine kritische Stellungnahme zurückgezogen.
Anlass: Streit über dritte Landepiste
ÖVP und FPÖ wollen neben dem Umweltschutz auch den Wirtschaftsstandort als Staatsziel in der Verfassung festlegen. Argumentiert wird von Regierungsseite, dass damit der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt werden soll. Als einer der Auslöser gilt der Rechtsstreit über eine dritte Start- und Landepiste auf dem Flughafen Wien-Schwechat. Diese war aus Umweltschutzgründen zunächst untersagt worden.
Umwelt-NGOs: Entwurf zurückziehen
Weniger überraschend ist, dass die Novelle des Bundesverfassungsgesetzes über die Nachhaltigkeit von den Umweltschutzorganisationen Greenpeace, WWF, Global 2000 sowie dem Umweltdachverband abgelehnt wird. Sie fordern, den Entwurf zurückzuziehen.
Mit dem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, den Bau der dritten Piste des Flughafens Wien-Schwechat zu bewilligen, ist aus ihrer Sicht auch der „vorgeschobene“ politische Anlass für die neue Staatszielbestimmung weggefallen. Umweltgenehmigungsverfahren sollten vielmehr beschleunigt werden, indem man die UVP-Behörden mit mehr Personal ausstatte, so die Umweltschutzorganisationen.
Für den Beschluss der Novelle ist die Koalition auf die Stimmen von SPÖ oder NEOS angewiesen.