Justizministerium als Auftraggeber
Der Verfassungsdienst hält ein Kopftuchverbot für Kinder in Kindergärten und Volksschulen aus grundrechtlicher Sicht für zulässig. In einem Kurzgutachten, das im Auftrag des Justizministeriums erstellt wurde und das der APA vorliegt, betonte der Verfassungsdienst aber auch, dass ein solches Verbot religiöser Kopfbedeckungen für alle Glaubensrichtungen gelten müsste.
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Die ÖVP-FPÖ-Regierung plant, das Kopftuch für Mädchen im Kindergarten und in der Volksschule zu verbieten. Dazu soll ein Gesetz „zum Schutz von Kindern vor Symbolen und Kleidungsstücken mit problematischen politischen, religiösen oder weltanschaulichen Hintergründen“ ausgearbeitet werden, wie es im entsprechenden Ministerratsvortrag vom Mittwoch heißt.
„Dem Grunde nach zulässig“
Es geht dabei etwa um „Symbole oder Kleidungsstücke, die zur Verhüllung oder Verbergung des Körpers aufgrund des Geschlechts diskriminierend eingesetzt werden“. Bevor das konkrete Gesetz formuliert wird, schaute sich der Verfassungsdienst an, ob das Vorhaben mit den Grundrechten vereinbar ist.
Die Juristen prüften - schon zu Beginn der Woche und grundsätzlicher gefasst - die Frage „der Zulässigkeit eines Verbotes religiöser Kopfbedeckungen für Kinder in Kindergärten und Volksschulen“. Ergebnis: Es sei „in einer ersten Einschätzung“ davon auszugehen, „dass ein Verbot religiöser Kopfbedeckungen für Kinder in Kindergärten und Volksschulen, das unabhängig von der religiösen Überzeugung gilt, dem Grunde nach zulässig ist“.
Möglicher ungewollter Effekt?
Ein Gesetz, das nur auf eine Glaubensrichtung gemünzt ist, ist also offenbar nach Ansicht des Verfassungsdienstes nicht möglich. Ein allgemeines Verbot religiöser Kopfbedeckungen könnte aber etwa auch die jüdische Kippa und die Kopfbedeckung männlicher Sikhs treffen. Das ist freilich nicht geplant: In Regierungskreisen wurde auf Anfrage bekräftigt, dass der Gesetzestext auf Gleichstellung abzielen soll, weil es ja nicht um ein religiöses Motiv gehe, sondern um eine Maßnahme gegen die Diskriminierung von Mädchen und Frauen mit gesellschafts- und integrationspolitischem Charakter.
Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal betonte Freitagnachmittag ebenfalls, dass kein Verbot der Kippa anstehe. Unklar ist derzeit, wie ein juristisch haltbares Verbot eines Kopftuchverbots, das andere religiöse Kopfbedeckungen nicht betrifft, aussehen könnte.
Beurteilt hat der Verfassungsdienst die Frage jedenfalls in Zusammenhang mit verschiedenen Elementen der Europäischen Menschenrechtskonvention, die in Österreich in Verfassungsrang steht: Religionsfreiheit, Recht auf Privatleben, Diskriminierungsverbot sowie Recht der Eltern, die Erziehung entsprechend ihren religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.
Bisher keine Entscheidungen oberster Gerichte
Zu einem Kopftuchverbot für Kinder in Kindergärten und Volksschulen gibt es noch keine Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), auch Judikatur des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) gebe es noch nicht, betonte der Verfassungsdienst.
Der EGMR habe aber zum Beispiel ein allgemeines Kopftuchverbot für Studentinnen und Schülerinnen im Turnunterricht - das für alle unabhängig von ihren religiösen Überzeugungen gilt - als zulässig erachtet. Argumentiert wurde das etwa mit der Wahrung der staatlichen Neutralität und Gesundheits- und Sicherheitsgründen. Dabei ging es um Fälle in der Türkei und Frankreich.
EGMR sieht besondere Rolle der Schule
Erst vergangenes Jahr hob der EGMR laut Verfassungsdienst in Zusammenhang mit dem verpflichtenden Schwimmunterricht in der Schweiz auch für muslimische Mädchen hervor, dass die Schule eine besondere Rolle im Integrationsprozess spiele. Das gehe den Wünschen von Eltern vor, ihre Kinder im Sinne ihrer religiösen Überzeugungen zu erziehen.
Regierung könnte Opposition nicht brauchen
Das geplante Kopftuchverbot könnte in Teilen auch ohne Zustimmung der Opposition umgesetzt werden. Für ein Kopftuchverbot in der Pflicht- bzw. Volksschule ist ein einfachgesetzlicher Beschluss im Parlament möglich, die Regierung kann daher ein Verbot in der Schule aus eigener Kraft umsetzen, so die rechtliche Einschätzung der Bundesregierung.
Etwas anders ist die Situation bei einem Kopftuchverbot in Kindergärten: Ein Verbot im Kindergarten ist nicht einfachgesetzlich möglich, da dieses die Bundesländer betrifft. Eine solche Regelung geht entweder über eine 15a-Vereinbarung mit allen Bundesländern oder mit Verfassungsmehrheit im Parlament. Für eine solche Verfassungsmehrheit brauchten ÖVP und FPÖ jedenfalls die Zustimmung von SPÖ oder NEOS.
Strache: Verbot auch an Unis „sinnvoll“
FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache wünscht sich in Österreich ein umfassendes Kopftuchverbot „analog zur Türkei“, wie es dort bis zur AKP-Regierung gegolten hat. Das sagte er Donnerstagabend im „Talk im Hangar 7“ von Servus TV. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), der mit ihm gemeinsam den Auftritt bestritt, pflichtete ihm bezüglich einer Ausweitung bei: „Wir sind da ganz auf einer Linie.“
„Ich bin und war immer der Meinung, dass in Bereichen des öffentlichen Schulsystems, aber auch an der Universität und auch im öffentlichen Dienst so ein Kopftuchverbot analog zur Türkei sinnvoll ist“, sagte Strache zur Frage, warum das von der ÖVP-FPÖ-Regierung geplante Verbot nur an Kindergärten und Volksschulen, nicht aber etwa an Neuen Mittelschulen gelten soll. Was jetzt komme, sei nur ein erster Schritt. In seiner Zeit als Oppositionspolitiker hatte Strache diese Forderung immer wieder erhoben.
Regierungssprecher Launsky-Tieffenthal stellte aber klar, dass die ÖVP-FPÖ-Regierung kein Kopftuchverbot bis an die Universitäten plane. „Der Weg der Bundesregierung ist klar. Es wird auf Basis des Ministerratsbeschlusses von dieser Woche ein Gesetz über ein Kopftuchverbot an Kindergärten und Volksschulen ausgearbeitet“, so Launsky-Tieffenthal.
Kurz streicht rechtliche Haltbarkeit heraus
Kurz sprach von der Notwendigkeit einer Regelung, die politisch machbar sei, die rechtlich aber auch halte. Man brauche eine Verfassungsmehrheit und hoffe hier auf die SPÖ. Danach werde man sehen, welche weiteren Schritte man setze. Als „großes Problem“ nannte er, dass Schüler Mitschülerinnen drängten, sich zu verschleiern. Strache sah hier einen Zusammenhang mit dem politischen Islam.
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