Gericht musste nochmals prüfen
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat am Mittwoch den Bau der umstrittenen dritten Piste auf dem Flughafen Wien-Schwechat genehmigt. In einer früheren Entscheidung hatte das Gericht noch anders geurteilt. Doch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) urteilte im Juni des Vorjahres, die Ablehnung sei falsch und zum Teil willkürlich gewesen. Die Sachlage sei erneut zu prüfen.
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Nun urteilte der zuständige Senat bestehend aus drei Richtern anders: Es darf gebaut werden, aber unter Auflagen. Am Mittwoch hieß es dazu in einer Aussendung des Gerichts: „Dabei wurden insbesondere der Bedarf nach einer weiteren Start- und Landebahn, die Berechnung der zusätzlichen Fluglärmemissionen sowie der CO2-Emissionen geprüft.“ Man habe „nach detaillierter Prüfung entschieden, dass zusätzliche Auflagen etwa in den Bereichen Treibhausgasemissionen, Fluglärm oder beim Baustellenstaub vorzusehen sind“.
Strenge Grenzwerte für Lärm
Es sei zu gewährleisten, dass innerhalb eines Zeitraumes von maximal fünf Jahren nach Inbetriebnahme der neuen Piste eine CO2-Neutralität des Flughafens erreicht wird. Weiters heißt es: „Bereits vor Inbetriebnahme der dritten Piste sind Maßnahmen zu setzen, die eine Reduktion der CO2-Emissionsmengen um 30.000 Tonnen zur Folge haben. Diese Maßnahmen haben sich auf die Sparten Abfertigung, Triebwerk-Probeläufe oder etwa die stationäre Infrastruktur zu beziehen.“ Zur Reduktion des Fluglärms seien deutlich strengere Grenzwerte für den Tag und für die Nacht vorgeschrieben worden.

ORF.at/Christian Öser
Der Flughafen Wien begehrt schon lange eine dritte Piste - das Flugaufkommen wachse stetig
Die Ablehnung der dritten Piste mit Verweis auf den Umweltschutz hatte letztes Jahr für breite Kritik der großen Parteien sowie der Miteigentümer des Flughafens, der Länder Niederösterreich und Wien, und von Wirtschaftsvertretern gesorgt. Die Grünen und Umweltschutzorganisationen begrüßten damals den Stopp mit Verweis auf die Klimaziele von Paris, zu denen sich auch Österreich bekannt hatte.
Flughafen Schwechat: Bau dritter Piste genehmigt
Das Bundesverwaltungsgericht genehmigt den Bau einer dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat unter gewissen Auflagen, beispielsweise einer Reduktion der Treibhausgasemissionen.
„Zukunftsweisender Schritt“
Die Flughafen Wien AG begrüßte am Mittwoch erwartungsgemäß die Entscheidung. „Damit wird ein zukunftsweisender Schritt zur Stärkung des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Österreich gesetzt und dem Luftfahrtstandort Wien eine attraktive Wachstumsperspektive gegeben“, so der Flughafen in einer ersten Reaktion. Gleichzeitig sprach auch die Flughafenleitung von „umfangreichen Auflagen“, die nun geprüft werden müssten.

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Auflagen werden geprüft
Der Flughafen Wien gab zu bedenken, dass die Sache möglicherweise noch nicht ausgestanden ist. Wörtlich hieß es dazu in einer Aussendung von Mittwochnachmittag: „Die im Erkenntnis enthaltenen umfangreichen Auflagen müssen nun auf ihre sachliche und rechtliche Grundlage geprüft werden.“
Abzuwarten gilt es auch, ob Projektgegner gegen diese Entscheidung die Höchstgerichte anrufen, die Frist dafür beträgt sechs Wochen. Dann dürfte sich der Verwaltungsgerichtshof mit der Causa auseinanderzusetzen haben. Davon hängt auch ab, wie sich der weitere Zeitplan für das Projekt gestalten wird, jedenfalls ist ein Realisierungsbeschluss erst möglich, wenn endgültige Rechtssicherheit besteht", so die Aussendung. Die Gegner der dritten Piste hatten jedenfalls schon in der Vergangenheit klargestellt, dass sie sich nicht so leicht geschlagen geben werden, falls das BVwG nicht in ihrem Sinne entscheidet.
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