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Kritischer Rückblick

Mehr als zwei Wochen nach den Razzien im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist die Bundesregierung weiterhin um Beruhigung bemüht. Am Samstag nahm in der Ö1-Sendung „Im Journal zu Gast“ einmal mehr Christian Pilnacek, Generalsekretär im Justizministerium, zu den Vorgängen Stellung. Dabei beurteilte er das Vorgehen der Staatsanwaltschaft nicht nur positiv.

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Zu großer Kritik ließ sich Pilnacek freilich auch am Samstag nicht hinreißen: Es sei schwierig zu beurteilen, ob er das Okay zu den Hausdurchsuchungen gegeben hätte, sagte Pilnacek. Der Generalsekretär verwies auf Wissen, dass er zu diesem „Zeitpunkt nicht gehabt hätte“. Er denke aber, dass „wir alle Alternativen durchgedacht hätten“, so der oberste Beamte im Justizministerium - Audio dazu in oe1.ORF.at.

Christian Pilnacek, Generalsekretär im Justizministerium

APA/Georg Hochmuth

Wenn er informiert gewesen wäre, hätte er nach Alternativen zu den Razzien gesucht, so Pilnacek - war er aber nicht

Fakt ist, dass Pilnacek selbst aber eben nicht im Vorfeld über die Razzien informiert worden war - ein Umstand, den er in einem weiteren Interview mit dem „profil“ zumindest indirekt hinterfragte: „Ich wäre in Anbetracht der Umstände froh gewesen, hätte die Staatsanwaltschaft mit uns Rücksprache gehalten“, so Pilnacek laut der Vorabmeldung des Nachrichtenmagazins. Und gegenüber Ö1 meinte der Generalsekretär: „Im Rückblick hätte ich sicher nach Methoden gesucht, die dieses Aufsehen vermieden hätten.“

Vorwürfe gegen Gridling als Argument für Razzien

Pilnacek bestätigte, dass sich die Razzien nur deshalb argumentieren ließen, weil mit Peter Gridling der Chef des BVT selbst beschuldigt ist. „Das ist richtig“, so der Spitzenbeamte. Dass Gridling als Beschuldigter konstruiert worden sei, wies Pilnacek freilich zurück. „Ich glaube, diese Unterstellung sollte man der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht machen.“ Sie sei „nicht dafür bekannt, dass sie vorschnell handelt“, so der zweite Mann im Justizministerium.

Ebenso bejahte Pilnacek, dass es sich bei den Vorwürfen der unterlassenen Datenlöschung einerseits um den Fall des Anwalts Gabriel Lansky, andererseits um Daten der früheren ÖH-Vorsitzenden und späteren Grünen-Abgeordneten Sigrid Maurer handle. „Das ist im Moment die Verdachtslage“, sagte der Generalsekretär.

So soll das BVT Daten Lanskys rund um die Causa Alijew nicht gelöscht haben, obwohl das vom Oberlandesgericht Linz angeordnet wurde. Bei Maurers Daten handelt es sich um einen Eintrag in der Extremismusdatenbank. Die ehemalige Parlamentarierin wurde noch als Studierendenvertreterin zu Unrecht in der Datenbank geführt.

Keine Namen und Details

Weiters geht es laut Pilnacek noch um die an Südkorea weitergegebenen nordkoreanischen Reisepassmuster und den Vorwurf der Vorteilsannahme in diesem Zusammenhang. Hier dürfte allerdings Gridling nicht betroffen sein. „Es gibt entsprechende Hinweise in diesem Konvolut. Es gibt auch darauf abzielende Aussagen“, so der Generalsekretär. Details wollte er aber mit Verweis auf die laufenden Untersuchungen nicht nennen. Auch über Namen jener leitenden Bediensteten im Innenministerium, gegen die es „aufgrund des Konvoluts eine Reihe von Verdachtsmomenten“ gebe, wollte Pilnacek keine Auskunft geben.

„An der Grenze der Absurdität“

Die Staatsanwaltschaft habe sich bemüht, aus den bereits im vergangenen Jahr von anonymer Seite übermittelten Vorwürfen „insgesamt drei Komplexe herauszulösen“. Andere Anschuldigungen in dem Konvolut bezeichnete Pilnacek hingegen „als an der Grenze der Absurdität“ liegend. „Wegen dieses Konvoluts alleine wäre es niemals zu einer Zwangsmaßnahme gekommen.“

Vorgehen des Innenministeriums verteidigt

Tatsächlich dürfte Lansky einen entscheidenden Anstoß geliefert haben. Der Rechtsanwalt habe „soweit mir bekannt ist“ den Generalsekretär im Innenministerium, Peter Goldgruber, „auf bestimmte Umstände hingewiesen“, sagte Pilnacek. Dass dieser daraufhin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattete, sei aber „nicht als etwas Ungewöhnliches darzustellen“.

Pilnacek verwies - wie vergangenen Woche auch Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) - auf die „gesetzliche Anzeigenverpflichtung“. „Entscheidend“ für die Hausdurchsuchung seien „letztendlich“ aber die „vier konkreten Zeugenaussagen“ gewesen. Um wen es sich dabei handelt, ist weiterhin unbekannt.

Goldgruber hatte zuvor im Ö1-Morgenjournal sein Vorgehen ebenfalls verteidigt. „Was man sich auch als Polizist gefallen lassen muss, ist, dass untersucht wird“, sagte Goldgruber in Richtung Gridling: „Und da sollte man nicht sehr mimosenhaft sein, da wird ordentlich und seriös gearbeitet, da wird niemandem etwas jetzt irgendwo in die Schuhe geschoben, was nicht da ist.“ Auf die vier Zeugen, die das Innenministerium an die WKStA vermittelt hatte, „wurde mit Garantie kein Druck ausgeübt“.

Liste Pilz stellt Misstrauensantrag

Die Liste Pilz stellte unterdessen ihren Misstrauensantrag gegen Innenminister Kickl fertig, den sie in der BVT-Sondersitzung des Nationalrats am Montag einbringen will. Gleich drei Gründe gebe es, warum Kickl als nicht geeignet für die Ausübung seines Amtes erscheine, heißt es in der Begründung. Kickl übe sein Amt nicht im öffentlichen, sondern im Parteiinteresse aus, lautet ein Vorwurf.

Die Liste Pilz äußert hier den Verdacht, dass die Hausdurchsuchung im BVT dazu gedient haben könnte, den Wissensstand des BVT über Aktivitäten im rechtsextremen Spektrum herauszufinden. Die amateurhafte Durchführung gefährde zudem die objektive Sicherheitslage, besonders hinsichtlich der kommenden EU-Ratspräsidentschaft Österreichs. Außerdem bestehe der Verdacht des Amtsmissbrauchs wegen der zurückgehaltenen Bestellungsurkunde für Gridling.

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