Verweis auf Vorbildrolle
Die Wiener Landesregierung sieht in der Aufhebung der verschärften Mindestsicherung in Niederösterreich durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Bestätigung des rot-grünen Mindestsicherungsmodells, das auf Kürzungen und Deckelungen verzichtet. Die Bundeshauptstadt will nun als Vorbild für eine bundesweit einheitliche Regelung dienen. Den Anspruch erhebt ebenso Vorarlberg.
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„Deckeln und Kürzen ist laut dem aktuellen Urteil unsachlich und verfassungswidrig, verfehlt den eigentlichen Zweck der Vermeidung und Bekämpfung von sozialen Notlagen und beinhaltet eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Ich erwarte mir, dass damit alle populistischen Schreie nach Einschnitten in der Mindestsicherung ein Ende haben“, meinte Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) am Montag in einer Aussendung.
Rot-Grün sieht sich auf richtigem Weg
„Jetzt muss sich auch die Bundesregierung besinnen und statt bei den sozial Schwächsten zu kürzen, gemeinsam mit allen Bundesländern eine gerechte Mindestsicherung ausverhandeln, die den Ausweg aus der Armut ermöglicht und alle absichert, die unsere Unterstützung brauchen“, appellierte Frauenberger an ÖVP und FPÖ: „Das Wiener Modell dient hier gerne als Vorbild.“
Die grüne Sozialsprecherin Birgit Hebein schlug in eine ähnliche Kerbe. „Der rot-grüne Weg in Wien ist der richtige: keine Ungleichbehandlung, keine Deckelung, keine Wartefrist“, so Hebein in einer Aussendung - mehr dazu in wien.ORF.at.
Vorarlberg bringt sich in Stellung
Als mögliches Vorbild für den Bund brachte am Montag auch die Vorarlberger ÖVP das im eigenen Bundesland realisierte Modell der Mindestsicherung ins Spiel. Mit dem Maßnahmenpaket seien in Vorarlberg die Kosten der Mindestsicherung sowie die Anzahl der Bezieher reduziert worden, teilte ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück mit.
Das Vorarlberger Modell, das am 1. Juli 2017 in Kraft trat, setze besonders auf Sachleistungen für Mindestsicherungsempfänger und eine Kürzung bei den Wohnkosten sowie die Möglichkeit von Wohngemeinschaften, so Frühstück. Anerkannten Flüchtlingen werde außerdem der Verbleib in Grundversorgungsquartieren zugemutet.
Der VfGH hat das Vorarlberger Modell zur Mindestsicherung in seiner Dezember-Session unter die Lupe genommen. Dabei wurde lediglich eine Bestimmung über Übergangsfristen für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte aufgehoben. „Das ist auch eine besondere Anerkennung der Höchstrichter für die von uns gefassten Beschlüsse“, sagte ÖVP-Sozialsprecher Matthias Kucera.
Stöger ebenfalls für Vorarlberger Modell
Das Vorarlberger Modell steht auch in der Gunst von Ex-Sozialminister Alois Stöger (SPÖ). Auf dieses hätten sich die Landessozialreferenten 2016 bereits in Grundzügen geeinigt, sagte er am Montag. Niederösterreich und Oberösterreich hätten es boykottiert, „jetzt haben sie den Schlamassel“.
Er habe immer gesagt, dass die nun aufgehobene Regelung unsozial und gesetzeswidrig sei, so Stöger. Die Vorarlberger Lösung hingegen sei sozial verträglich, bringe aber auch klare Verpflichtungen, Spielregeln und Sanktionen. Daher sollte sie österreichweit kommen, regte er an.
NEOS: Chance für „faire“ Regelung
Bestätigt in seiner Kritik sah sich am Montag NEOS. „Es ist gut, dass der VfGH mit seinem Urteil Klarheit geschaffen hat. Sozialpolitik auf dem Fundament dumpfer Ausländerfeindlichkeit ist rechtlich nicht zulässig", so Gerald Loacker, Sozialsprecher der Partei, in einer Aussendung. Dass die Bundesregierung an ihren bisherigen Reformplänen festhalten wolle, ist für den NEOS-Politiker „unverständlich“. Er forderte von der Regierung, „die Chance für eine faire, bundeseinheitliche und rechtlich stabile Mindestsicherung zu nutzen“.
Begrüßt wurde das Urteil auch von kirchlichen Hilfsorganisationen. Der VfGH-Entscheid werde nicht nur Folgen für Österreich haben, sagte der St. Pöltner Caritas-Sprecher Christoph Riedl-Daser mit Blick auf ähnliche Regelungen in Oberösterreich und im Burgenland. Für die evangelische Diakonie kommt das Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Verfassungswidrigkeit der gedeckelten Mindestsicherung in Niederösterreich „zur rechten Zeit“ - mehr dazu in religion.ORF.at.
Alice Kundtner, Leiterin des Bereichs Soziales in der Arbeiterkammer, verlangte per Aussendung, dass es keine Ungleichbehandlung nach der Herkunft und keine starre Deckelung unabhängig von der Zahl der auf die Mindestsicherung angewiesenen Familienmitglieder geben dürfe: „Es muss eine bundesweit einheitliche Regelung geben, die den Gedanken der Armutsvermeidung konsequent und verfassungskonform verwirklicht.“
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