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Mysteriöser Todesfall beschäftigt Behörden

Der Fall der getöteten schwedischen Journalistin Kim Wall beschäftigt die Polizei in Dänemark seit Anfang August 2017. Ursprünglich wollte Wall eine Reportage über den dänischen Tüftler Peter Madsen schreiben.

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10. August 2017: Die 30-Jährige geht in Kopenhagen an Bord des U-Boots „UC3 Nautilus“ und wird auf See letztmals lebend gesehen. Als sich Wall in der Nacht nicht bei ihrem Freund meldet, alarmiert dieser die Seenotrettung.

11. August: Vor Kopenhagen sinkt die „UC3 Nautilus“ - angeblich wegen technischer Probleme. Angler retten Madsen. Der 46-Jährige soll der Polizei gesagt haben, er habe Wall im Kopenhagener Hafengebiet an Land gesetzt. Er wird festgenommen. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung.

12. August: Madsen kommt in Untersuchungshaft.

13. August: Ermittler finden in der tags zuvor gehobenen „Nautilus“ Anzeichen dafür, dass das U-Boot absichtlich versenkt wurde.

16. August: Die Staatsanwaltschaft verschärft den Vorwurf gegen Madsen: Es wird nun wegen schwerer fahrlässiger Tötung ermittelt.

21. August: Die Polizei gibt bekannt, Madsen habe erklärt, Wall sei durch ein Unglück an Bord ums Leben gekommen. Er habe ihre Leiche ins Wasser geworfen. Am Nachmittag wird in der Ostsee ein Torso gefunden.

23. August: Ein DNA-Vergleich zeigt: Bei dem Torso handelt es sich um die Journalistin. Spuren im U-Boot stimmen mit ihrem Blut überein.

24. August: Dem dänischen Erfinder wird nun nicht mehr fahrlässige Tötung, sondern Mord zur Last gelegt.

5. September: Madsen will sich vor Gericht der Leichenschändung schuldig bekennen. Indem er den Körper der toten schwedischen Journalistin dem Meer überlassen habe, habe er die Totenruhe gestört, sagt seine Anwältin.

5. September: Kim Wall soll nach Angaben von Madsen gestorben sein, weil die Luke seines U-Boots ihr auf den Kopf fiel. Er habe die Luke für die Frau aufhalten wollen, habe sie jedoch nicht mehr halten können. Mit voller Wucht sei sie zugefallen.

3. Oktober: Laut der dänischen Staatsanwaltschaft hatte Madsen auf einer Festplatte Videos von Ermordungen gespeichert. Mit großer Wahrscheinlichkeit seien diese Filme, in denen Frauen gehängt und verbrannt würden, echt, so die Staatsanwaltschaft. Madsen sagte, die Festplatte gehöre ihm nicht. Viele Menschen hätten Zugang zu seiner Werkstatt, ein Praktikant hätte dort sogar gewohnt.

7. Oktober: Fast zwei Monate nach der mutmaßlichen Tötung von Wall werden ihr Kopf und ihre Beine gefunden. Der Kopenhagener Polizeisprecher Jens Möller Jensen sagt, die Polizei habe einen Beutel mit den vermissten Kleidungsstücken der Journalistin gefunden und einen weiteren Beutel mit den Leichenteilen. Die Gerichtsmedizin habe bestätigt, dass es sich um Wall handle.

11. Oktober: Die norwegische Polizei hat DNA-Proben des U-Boot-Bauers mit Spuren von ungeklärten Mordfällen in Norwegen abgeglichen. Dabei sind jedoch keine Übereinstimmungen gefunden worden.

12. Oktober: Taucher haben in einer Bucht, in der auch Leichenteile der schwedischen Journalistin geborgen worden waren, eine Säge entdeckt. Das Werkzeug sei nahe der Route gefunden worden, die der mordverdächtige Erfinder Madsen nach bisherigen Erkenntnissen mit seinem U-Boot fuhr, so die Polizei.

30. Oktober: Madsen gibt zu, die Leiche der Journalistin zerstückelt zu haben. Er behauptet weiter, die Journalistin sei im Inneren seines U-Bootes an Kohlenmonoxidvergiftung gestorben, während er an Deck gewesen sei.

11. November: Madsen bleibt freiwillig vier Wochen länger in Untersuchungshaft. In weiterer Folge verlangt er mehrfach freiwillige Verlängerung.

12. Jänner 2018: Nachdem im November die zwei Arme Walls gefunden worden sind, stellt die Polizei die Suche nach weiteren Beweisstücken im Meer ein. Verschwunden bleiben die Handys der Toten und des dänischen Erfinders Madsen.

16. Jänner: Die dänische Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Madsen, alternativ eine Sicherheitsverwahrung. Laut Anklageschrift plante der 47 Jahre alte Erfinder den Mord im Voraus und bereitete ihn vor. Der Tathergang sei weiter unbekannt. „Es ist die Rede von einem sehr ungewöhnlichen und extrem ernsten Fall“, so Anklagevertreter Jakob Buch-Jepsen.

30. Jänner: Madsen will keine Geschworenen in seinem Prozess, wird über seine Anwältin bekannt. Damit wird das Urteil allein von einem Richter und zwei Schöffen gefällt.

8. März: Der Prozess gegen Madsen beginnt.

25. April: Das Gericht sieht Madsens Schuld als erwiesen an. Er wird zu lebenslanger Haft verurteilt.

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