Keine Meinl-Anklage zu Sachdividende
Julius Meinl, Peter Weinzierl und weitere Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates der Meinl Bank AG werden wegen der 2009 beschlossenen Ausschüttung einer Sachdividende in Höhe von rund 212 Mio. Euro nicht angeklagt. Dieses Verfahren wegen des Verdachts der Untreue und der versuchten betrügerischen Krida sei eingestellt worden, teilte das Justizministerium heute mit.
Weitere Ermittlungen
Bereits 2015 gab es eine Anklage der Staatsanwaltschaft Wien wegen der Dividendenausschüttung, diese wurde aber vom Oberlandesgericht Wien zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft Wien wollte Meinl und Co. nach weiteren Ermittlungen nun neuerlich anklagen. Der überarbeitete Entwurf der Anklageschrift wurde aber von der Oberstaatsanwaltschaft Wien im Einvernehmen mit dem Justizministerium abgelehnt.
„Die Oberstaatsanwaltschaft Wien kam bei Prüfung des Anklagevorhabens zu dem vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz ausdrücklich gebilligten Ergebnis, dass der Vorwurf der Untreue nicht auf die unterbliebene Dotierung einer freien Gewinnrücklage gestützt werden kann, weil diese bei einer Aktiengesellschaft im freien Ermessen des Vorstandes liegt“, hieß es in der Aussendung. Der Weisungsrat habe dagegen keinen Einwand erhoben.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Meinl noch wegen Anlegerbetrugs. Dieses Ermittlungsverfahren gehe weiter, sagte der Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek. Hier seien noch ergänzende Vernehmungen, Schadenberechnungen und Gutachten von Sachverständigen ausständig.